15.03.12 - Compliance-Telegramm


Das Feedback zum EU-Grünbuch ist nicht überraschend ausgefallen: Gegenüber Eingriffen europäischer Institutionen in Corporate-Governance-Grundsätze überwiegt Skepsis und Unbehagen
Viereinhalb Monate nachdem der UK Bribery Act (am 1.7.2011) mit viel internationalem Getöse in Kraft getreten ist, hat nun ein britisches Strafgericht die Vorschriften des neuen britischen Antikorruptionsstrafrechts erstmals in der Praxis angewandt




15.03.12 - Vergütungsansprüche des Abschlussprüfers auch bei Befangenheit?
Ein Abschlussprüfer darf einen Jahresabschluss nicht prüfen, wenn seine Prüfung gegen das Selbstprüfungsverbot verstoßen würde. Auch darf der Prüfer keine eigenen wirtschaftlichen und/oder persönlichen wirtschaftlichen Interessen an der prüfungspflichtigen Gesellschaft haben. Das HGB sieht für Abschlussprüfer in den §§ 319 - 319b umfangreiche Ausschlussgründe vor. Verstößt der Prüfer gegen die dort genannten Vorschriften, begeht er sowohl eine Ordnungswidrigkeit als auch eine Berufspflichtverletzung. Damit stellt sich die Frage, welche Auswirkungen ein Verstoß des Prüfers auf seinen Vergütungsanspruch hat.

15.03.12 - "Verschlimmbesserung" der Corporate Governance?
Das Feedback zum EU-Grünbuch ist nicht überraschend ausgefallen: Gegenüber Eingriffen europäischer Institutionen in Corporate-Governance-Grundsätze überwiegt Skepsis und Unbehagen. Die EU-Kommission scheint davon unbeeindruckt. Aber die EU-Kommission muss sich fragen lassen, ob die Entwicklung gesamteuropäischer Ansätze im Bereich der guten Unternehmensführung überhaupt mit dem existierenden EU-Vertragswerk vereinbar ist.

15.03.12 - UK Bribery ACT: Erste Verteilung nach neuem britischem Korruptionsstrafrecht
Viereinhalb Monate nachdem der UK Bribery Act (am 1.7.2011) mit viel internationalem Getöse in Kraft getreten ist, hat nun ein britisches Strafgericht die Vorschriften des neuen britischen Antikorruptionsstrafrechts erstmals in der Praxis angewandt – allerdings nicht etwa auf einen Fall der Korruption im Geschäftsverkehr oder mit Auslandbezug. Vielmehr verurteile am 18.11.2011 der Crown Court im Londoner Stadtbezirk Southwark einen ehemaligen Mitarbeiter eines Londoner Magistrates‘ Court nach §2 UK Bribary Act für das Fordern und Annehmen von Schmiergeld von Verkehrssündern im Inland zu einer Freiheitsstrafe.

15.03.12 - Immobilienfinanzierungen aus den Jahren 2002 bis 2010: Anleger, die in jüngerer Zeit in finanzierte "Steuersparimmobilien" investiert haben, sollten ihre Anlage daher zeitnah auf die wirtschaftliche Tragfähigkeit und Rentabilität prüfen lassen
Nicht nur in den klassischen Schrottimmobilienfällen der Neunziger Jahre, sondern gerade auch bei den seit dem Jahr 2002 vielfach vertriebenen sogenannten "Steuersparimmobilien" besteht oftmals dringender Handlungsbedarf. Marcus Hoffmann und Mirko Göpfert, geschäftsführende Partner der auf Bank-, Kapitalanlage- und Immobilienrecht spezialisierten Kanzlei Hoffmann & Partner Rechtsanwälte in Nürnberg, raten: "Bei Unregelmäßigkeiten bezüglich ihrer Steuersparimmobilien sollten betroffene Anleger frühzeitig qualifizierten Rat suchen."

15.03.12 - Steuerliche Entlastungen für Pflegebedürftige und ihre Angehörigen: Von welchen finanziellen Entlastungen die Betroffenen und/oder ihre Angehörigen profitieren können
Der demographische Wandel bringt, das ist allgemein bekannt, gravierende Veränderungen mit sich, die sich unter anderem auf die Struktur der Gesellschaft, ihre Bedürfnisse und Ansprüche auswirken werden. Nach Erhebungen des Statistischen Bundesamtes waren im Dezember 2007 2,25 Millionen Menschen in Deutschland pflegebedürftig im Sinne des Pflegeversicherungsgesetzes. Vorausberechnungen besagen, dass im Jahr 2020 mit etwa 2,90 Millionen und im Jahr 2030 mit etwa 3,37 Millionen Pflegebedürftigen zu rechnen ist. Vor diesem Hintergrund ist es gut zu wissen, von welchen finanziellen Entlastungen die Betroffenen und/oder ihre Angehörigen profitieren können.

15.03.12 - Kartellrecht: Europäische Kommission eröffnet Prüfverfahren gegen MathWorks
Die Europäische Kommission hat ein förmliches Prüfverfahren eröffnet, um zu untersuchen, ob der US-amerikanische Softwarekonzern The MathWorks Inc. Wettbewerbsverzerrungen auf dem Markt für die Entwicklung von Steuerungs- und Regelungssystemen verursacht hat, indem er Wettbewerber daran hinderte, eine Interoperabilität mit MathWorks-Produkten zu erreichen. Die Kommission wird jetzt prüfen, ob das Unternehmen, das sich geweigert haben soll, einem Wettbewerber Endnutzerlizenzen zu erteilen und Interoperabilitätsinformationen zur Verfügung zu stellen, gegen EU-Kartellrecht verstoßen hat, das die missbräuchliche Ausnutzung einer marktbeherrschenden Stellung verbietet. Kartellverfahren werden von der Kommission vorrangig behandelt. Dem Ausgang des Verfahrens wird dadurch nicht vorgegriffen.

15.03.12 - Kartellrecht: Europäische Kommission stellt Ermittlungen um die Pharmaunternehmen AstraZeneca und Nycomed ein
Die Europäische Kommission hat ihre kartellrechtlichen Ermittlungen um die Pharmaunternehmen AstraZeneca und Nycomed eingestellt. Die Kommission hatte untersucht, ob die Unternehmen einzeln oder gemeinsam Maßnahmen ergriffen haben, um die Einführung von Generika zu verzögern. Wird solches Verhalten nachgewiesen, liegt ein Verstoß gegen die EU-Kartellvorschriften vor, die wettbewerbsbeschränkende Absprachen und den Missbrauch einer marktbeherrschenden Stellung verbieten (Artikel 101 und 102 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union – AEUV).

15.03.12 - Landwirtschaft: Die Kommission verlangt von Frankreich die Einhaltung der EU-Vorschriften für die Vermarktung von Branntwein aus Wein und Weindestillat
Die Europäische Kommission hat von Frankreich förmlich verlangt, seine nationalen Vorschriften über die Erzeugung und Vermarktung bestimmter durch Destillation von Weintrub und Traubentrester gewonnener Erzeugnisse zu ändern. Beanstandet wird hierbei die Genehmigung, die die französischen Behörden den zugelassenen Brennereien erteilt haben, um zu Versuchszwecken Branntwein aus Wein und Weindestillat im Wege der Destillation von Nebenerzeugnissen der Weinbereitung (Traubentrester und Weintrub) im Hinblick auf ihre Vermarktung unter der Bezeichnung "Branntwein aus Wein" bzw. "Weindestillat" zu erzeugen.


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