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Grundrechtsschutz durch Briefwechsel?
Euphorisch verkündete die EU-Kommission am 02. Februar 2016 - und damit zwei Tage nach Ablauf der Stillhaltefrist der Europäischen Datenschutzaufsichtsbehörden: "Die Europäische Kommission und die Vereinigten Staaten haben sich auf neue Rahmenbedingungen für die transatlantische Datenflüsse geeinigt: das EU-US Privacy Shield". Nach Ansicht der Deutschen Vereinigung für Datenschutz e.V. (DVD) ist diese Aussage falsch und für Euphorie kein Anlass. Die wesentlichen Verhandlungen über die konkrete Vereinbarung sollen laut Aussagen der EU-Kommission erst in den nächsten Wochen erfolgen.
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Europäischer Gerichtshof kippt Safe-Harbor
Die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit begrüßt das Urteil des Europäischen Gerichtshofs, die Safe-Harbor-Entscheidung der Europäischen Kommission für ungültig zu erklären.
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Kritik an Safe Harbour & die Entscheidung des EuGH
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat das Safe Harbour-Abkommen zum Austausch personenbezogener Daten zwischen der Europäischen Union und den USA für ungültig erklärt (Az. C-362/14). Die Datenschutz-Experten des BDO haben einige Informationen hierzu zusammengestellt und auch mögliche Konsequenzen der Entscheidung aufgezeigt.
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EuGH kippt transatlantisches Safe-Harbor-Abkommen
Nach der Entscheidung zur Vorratsdatenspeicherung und zum Recht auf Vergessenwerden hat der EuGH mit der Ungültigkeitserklärung der Safe Harbor-Entscheidung der EU-Kommission ein historisches Urteil erlassen. Das Gericht gibt damit eine unmissverständliche Antwort auf die Enthüllungen von Edward Snowden.
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EuGH: Safe Harbor gekippt
Der EuGH hat am 06.10.2015 in der Rechtssache C-362/14 die Safe Harbor Principles gekippt und die Befugnisse der nationalen Datenschutzaufsichtsbehörden gestärkt. Hintergrund ist die Auseinandersetzung zwischen Max Schrems und Facebook und der irischen Datenschutzaufsichtsbehörde über die Zulässigkeit der Datenübermittlung aus Irland in die USA auf der Grundlage der Safe Harbor-Principles.
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Safe-Harbor-Entscheidung & Datenschutz
Schleswig-Holsteinische Unternehmen, die personenbezogene Daten an Geschäftspartner oder Auftragnehmer in die Vereinigten Staaten von Amerika übermitteln, haben sich bisher vor allem auf "Safe Harbor" ("Sicherer Hafen") berufen: Die Europäische Kommission hatte im Jahr 2000 eine Übermittlung personenbezogener Daten an US-amerikanische Unternehmen für zulässig erklärt, sofern sich diese den Vorgaben der sogenannten Safe-Harbor-Grundsätze unterwerfen.
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EuGH: Safe Harbor mit USA ungültig
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat das Safe Harbor-Abkommen zwischen der EU und den USA am 06.10.2015 für ungültig erklärt (Rechtssache C-362/14). Nach dem Urteil des EuGH sind nationale Datenschutzbehörden befugt und verpflichtet, jede Übermittlung personenbezogener Daten in die USA selbst zu prüfen. Darauf machte jetzt SKW Schwarz Rechtsanwälte Steuerberater Wirtschaftsprüfer Partnerschaft mbB aufmerksam.
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Erneuter Bruch geltenden EU-Rechtes
Am 02. Februar 2016 hat die EU-Kommission den erfolgreichen Abschluss der Verhandlungen mit den USA über eine Folgevereinbarung zum Safe Harbor-Abkommen mitgeteilt. Künftig sollen Daten in die USA datenschutzkonform auf Basis des EU-US Privacy Shield übermittelt werden dürfen. Bereits jetzt ist klar, dass die neue Vereinbarung geltendes EU-Recht brechen wird, weil sie keinen ausreichenden Schutz der Daten vorsieht. Unternehmen können sich auf diesen Schild nicht verlassen. Inhalt der Vereinbarung soll insbesondere die Zusage der US-Regierung werden, den massenhaften Datenzugriff der US-Behörden auf das erforderliche Maß zu beschränken und entsprechende Schutzmechanismen zu etablieren. Eine Massendatenspeicherung solle ausgeschlossen sein. Europäische Aufsichtsbehörden sollen nun Beschwerden an das US-Handelsministerium und die FTC weiterleiten können. Für Beschwerden gegen den Zugriff von Regierungsbehörden werde ein neuer Ombudsmann geschaffen.
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Schutzmöglichkeiten für europäische Bürger
Nachdem der Generalanwalt des Gerichtshofs der Europäischen Union (EuGH) bereits mit deutlichen Worten die Safe-Harbor-Grundsätze für unzureichend befunden hat, hat der EuGH mit Urteil vom 06.10.2015 die Safe-Harbor-Entscheidung ausdrücklich für ungültig erklärt. Unternehmen, die personenbezogene Daten an US-amerikanische Geschäftspartner und Auftragnehmer übermitteln, können sich von nun an nicht mehr auf die Safe-Harbor-Grundsätze stützen.
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Voßhoff begrüßt Safe-Harbor-Urteil
Die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI), Andrea Voßhoff, sieht im Urteil des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) zu dem Safe-Harbor-Abkommen eine deutliche Stärkung der nationalen Datenaufsichtsbehörden. Der EuGH hatte die Regelung zum Austausch von Daten zwischen den USA und der EU für ungültig erklärt und argumentiert, dass die Befugnisse der nationalen Datenschutzbehörden durch die Regelung unzulässig eingeschränkt worden seien.
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Datenmissbrauch & Schadensersatzsansprüche
Der Berufsverband der Datenschutzbeauftragten Deutschlands (BvD) e.V. begrüßt das Bestreben der EU-Kommission und der US-Regierung, zügig ein Nachfolgeabkommen für die "Safe Harbour"-Vereinbarung zu finden. "Bürger und Bürgerinnen, Unternehmen und Datenschutzbeauftragte brauchen Rechtssicherheit", sagte BvD-Vorstand Thomas Spaeing am Mittwoch in Berlin. "Allerdings muss das Abkommen transparent, nachprüfbar und Betroffenenrechte europäischer Bürger auch vor US-Gerichten durchsetzbar sein."
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Nifis begrüßt EuGH-Entscheidung zum Datenschutz
Die Nationale Initiative für Informations- und Internet-Sicherheit e.V. (Nifis) begrüßt die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH), der dem Votum des Generalanwalts folgend das Safe-Harbor-Abkommen zwischen den USA und der EU für unwirksam erklärt hat. "Spätestens mit der Veröffentlichung der Praxis der US-Geheimdienste durch Edward Snowden wurde deutlich, dass in den USA kein mit der EU vergleichbares Datenschutzniveau gewährleistet ist", erklärt RA Dr. Thomas Lapp, Vorsitzender der Nifis.
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Persönliche Daten: Schutzniveau hoch angesiedelt
Gut zwei Jahre hat es gebraucht seit den ersten Enthüllungen von Edward Snowden, jetzt hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) eine in ihren möglichen Auswirkungen weitreichende Feststellung getroffen: Die USA bieten aus europäischer Sicht "kein angemessenes Schutzniveau für personenbezogene Daten".
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Datenverarbeitung in den USA
Der Europäische Gerichtshof hat in einem aktuellen Urteil festgestellt, dass das sog. Safe Harbor-Abkommen zwischen der EU und den USA ungültig ist. Das Safe Harbor-Abkommen war die wesentliche Grundlage, die es erlaubte, in der EU erhobene, personenbezogene Daten an Unternehmen in den USA zu transferieren. Dr. Fabian Niemann von der Kanzlei Bird&Bird erklärt in einem kurzen Interview mit artegic, was Unternehmen beachten müssen, die bisher Daten auf Grundlage von Safe Harbor in die USA transferiert haben.
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Neue Lösungen für die "Safe Harbor"-Regelungen
CA Technologies äußert ihre Bedenken zu den Folgen der Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs zum "Safe Harbor"-Abkommen zum digitalen Datentransfer zwischen der EU und den USA. Als Konsequenz dieser Entscheidung könnten Hindernisse für die europäische Application Economy und den digitalen Binnenmarkt entstehen.
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EuGH: Datenübermittlung in die USA rechtswidrig
Mehrere Hunderttausend deutsche Mittelständler stehen nach dem jüngsten Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) in Sachen Informationstechnologie vermutlich im Regen. Darauf weist das Mittelstandsforum des Globalen Think Tank Diplomatic Council hin. Der EuGH hat in einem Urteil vom 06.10.2015 (RS C-362/14 - Maximilian Schrems/Data Protection Commisioner) die sog. "Safe-Harbor-Entscheidung" der EU-Kommission aus dem Jahr 2000 für ungültig erklärt; das Urteil entfaltet sofort Wirkung. In dem zugrunde liegenden Verfahren ging es um die Praxis der Datenspeicherung von Facebook. Das Unternehmen speicherte Daten europäischer Nutzer auch in den USA.
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Eine neue Safe-Harbor-Regelung wird schwierig
Auch wenn es erste große Internetfirmen gibt, die abwiegeln: Die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs hat ein schweres Erdbeben ausgelöst. Schließlich hat das Gericht den Beschluss der EU-Kommission aus dem Jahr 2000, die von den USA vorgelegte Safe-Harbor-Regelung ("safe harbor scheme") als mit europäischen Datenschutzstandards vereinbar anzusehen, für ungültig erklärt. Die Schockwellen dieses Erdbebens werden uns zwar erst nach und nach treffen, dafür aber umso heftiger. Denn die in der Urteilsbegründung angesprochenen Grundrechte sind nicht verhandelbar.
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Zugriff US-amerikanischer Behörden
Wie mehrere Quellen berichten, hat der Europäische Gerichtshof das Safe-Harbor-Abkommen zwischen den USA und der EU für ungültig erklärt. Der österreichische Jurastudent Max Schrems hatte zuvor geklagt. Als Begründung für ihr Urteil gaben die Richter in Luxemburg an, dass die persönlichen Daten europäischer Internetnutzer in den USA nicht ausreichend vor dem Zugriff US-amerikanischer Behörden geschützt seien. Der Datenschutzexperte Hans-Günter Börgmann, Geschäftsführer der Iron Mountain Deutschland GmbH, sieht das Urteil vor allem für kleinere Unternehmen als problematisch.
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Ende-zu-Ende-Verschlüsselung geraten
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat das 15-jährige Abkommen "Safe Harbor" für ungültig erklärt. Für die digitale Welt beginnt ab sofort eine neue Ära im Kampf um härtere Datenschutzgesetze. Unternehmen in der EU, egal ob groß oder klein, werden sich in Zukunft neuen Richtlinien unterwerfen müssen. tresorit bringt ans Licht, was genau das für Internet-Nutzer bedeutet.
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EuGH-Urteil zum Safe Harbor-Abkommen
Cloud-Anbieter wie auch Anwender wurden vom EuGH-Urteil zum Safe Harbor-Abkommen kalt erwischt. Wie sich Unternehmen mit flexiblen SLAs gegen derlei Überraschung absichern, erklärt Holger Müller, Business Unit Manager IT Management & Betrieb bei Fritz & Macziol in einem aktuellen Cloud-SLA-Ratgeber "Umsichtige Servicelevels für den sicheren Datenhafen vereinbaren". Die Datenverarbeitung nach hiesigen Datenschutz-Richtlinien ist - zwar mit Vorwarnung, aber doch von einem Tag auf den anderen - von der Kür zur Pflicht geworden.
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Datenübermittlungen in die USA im Visier
Der Bundesvorsitzende der Piratenpartei Stefan Körner begrüßt das Urteil des Europäischen Gerichtshofs im Fall Facebook als "großen Schritt für die Freiheit und den Schutz der Privatsphäre". Nun nehmen die Piraten staatliche Datenübermittlungen in die USA ins Visier. Der Themenbeauftragte für Datenschutz der Piratenpartei Patrick Breyer fordert das geplante EU-US-Datenabkommen zu stoppen:
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Starkes Signal für den Wirtschaftsstandort Europa
Der Wirtschaftsrat der CDU e.V. fordert die Bundesregierung auf, die Rechtsunsicherheit, die nach dem Safe Habor-Urteil des Europäischen Gerichtshofes entstanden ist, schnellstmöglich zu beseitigen. "Das Urteil ist ein starkes Signal für den Wirtschaftsstandort Europa. Mit seinen über 500 Millionen Bürgern macht Europa zu Recht auf seine Marktmacht aufmerksam. Die durch das Urteil entstandene Rechtsunsicherheit bei Bürgern und Unternehmen auf beiden Seiten des Atlantiks muss jetzt dringend beseitigt werden. Dies ist Aufgabe der Regierungen und Parlamente, nicht der Gerichte", fordert Wolfgang Steiger, Generalsekretär des Wirtschaftsrates.
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Für Datenschutz und Rechtssicherheit zu sorgen
Thema Safe Harbor: Für Daniel Wolf, Regional Director DACH von Skyhigh Networks, müssen Unternehmen selbst aktiv werden und für ausreichend Datenschutz sorgen - durch eine bessere Kontrolle von Schatten-IT und sichere Datenverschlüsselung.
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Sammlung und Analyse von Daten
Der Europäische Gerichtshof hat das Safe Harbour Abkommen zwischen der EU und den USA für ungültig erklärt. Der EuGH kam zu dem Schluss, dass die persönlichen Daten der europäischen Internet-Nutzer in den USA nicht ausreichend vor dem Zugriff der Behörden geschützt sind.
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Safe Harbor ist vorerst Geschichte
Schon lange stellt die Tatsache, dass die Vereinigten Staaten von Amerika aus Sicht der Europäischen Union kein angemessenes Schutzniveau für personenbezogene Daten bieten, internationale Unternehmen vor rechtliche Herausforderungen. Der Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) hat die bisherigen rechtlichen Rahmenbedingungen für den Datenaustausch mit den USA eingeschränkt und die sogenannte Safe Harbor-Entscheidung der Europäischen Kommission aus dem Jahr 2000 für unwirksam erklärt (Az.: C-362/14). In der Urteilsbegründung verweisen die Luxemburger Richter unter anderem darauf, dass US-Behörden zu umfangreiche Zugriffsrechte auf personenbezogene Daten von EU-Bürgern haben.
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Datenverlust hat nichts mit Safe Harbour zu tun
Das neue Urteil des Europäischen Gerichtshofes führt bei vielen Unternehmen zu einer Geisteshaltung zwischen einer selbsterfüllenden Prophezeiung und Ratlosigkeit. Die Spionage-Möglichkeiten der NSA machen den Menschen Angst und viele fragen sich, was eigentlich richtig und was falsch läuft. Der EuGH stellt jetzt fest, dass es falsch ist, die amerikanischen Rechenzentren (genauer: die Rechenzentren auf amerikanischen Boden) als sicheren Datenspeicherungsort gelten zu lassen.
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Statements zum Safe Harbor-Urteil
Der Europäische Gerichtshof hat in seinem Urteil vom 6. Oktober 2015 die Safe Harbor-Vereinbarung zwischen den USA und Europa für ungültig erklärt. Dieser Beschluss läutet einen Paradigmenwechsel ein und hat auf beiden Seiten des Atlantiks hohe Wellen geschlagen - insbesondere bei US-amerikanischen Unternehmen, die Safe Harbor bisher als einzigen Compliance-Mechanismus einsetzten. Die EU und - noch viel wichtiger - einige Mitgliedsstaaten üben bereits seit einigen Jahren Kritik an der Safe Harbor-Vereinbarung, doch viele Unternehmen haben bisher auf das Fortbestehen dieser unaufwändigen Lösung vertraut.
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Nationale Datenschutzbehörden in der Pflicht
Der Digitalverband Bitkom äußerte sich zu den Folgen der Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) zum Safe-Harbor-Abkommen: "Die Digitalwirtschaft braucht international einheitliche Regelungen zum Datenschutz auf hohem Niveau ", sagte die Geschäftsleiterin des Digitalverbands Bitkom, Susanne Dehmel. "Tausende von Unternehmen haben ihre Datenübermittlungen zwischen Deutschland und den USA bisher auf Safe Harbor gestützt. Die Unternehmen brauchen jetzt schnellstmöglich Rechtssicherheit. Sie müssen wissen, auf welche rechtliche Grundlagen sie zukünftig bauen können und wie viel Zeit sie für die Umstellung auf andere Rechtsgrundlagen haben."
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Übermittlung von personenbezogenen Daten
Das Urteil des Europäischen Gerichtshof (EuGH) hat die "Safe Harbor"-Entscheidung der Europäischen Kommission für ungültig erklärt. Damit ist dem Austausch personenbezogener Daten zwischen europäischen und US-amerikanischen Unternehmen die gängigste Rechtsgrundlage entzogen worden. Welche Chancen und Risiken das Urteil insbesondere für deutsche Unternehmen hat, kommentiert im Folgenden Holger Stelz, Direktor Marketing & Business Development bei Uniserv, einem Anbieter für Kundendatenmanagement.
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Rechtsrahmen für Datenströme vereinbart
Die Europäische Kommission und die Vereinigte Staaten haben sich auf einen neuen Rahmen für die transatlantische Übermittlung von Daten geeinigt: den EU-US-Datenschutzschild. Das Kollegium der Kommissionsmitglieder hat die politische Einigung heute gebilligt und Vizepräsident Ansip und Kommissarin Jourová den Auftrag erteilt, die notwendigen Schritte zur Einführung der neuen Regelung in die Wege zu leiten. Der neue Rahmen gewährleistet den Schutz der Grundrechte der europäischen Bürgerinnen und Bürger bei der Übermittlung von Daten in die USA und schafft Rechtssicherheit für die Unternehmen. Der EU-US-Datenschutzschild ist die Antwort auf die Forderungen, die der Gerichtshof der Europäischen Union in seinem Urteil vom 6. Oktober 2015 gestellt hatte, mit dem er die zuvor geltende Safe Harbor-Regelung für ungültig erklärt hatte.