Sammlung und Analyse von Daten


Für Facebook ist das Kippen von Safe Harbor durch den EuGH problematisch, da es ihr Kerngeschäft betrifft
Für Cloud-Lösungen-Anbieter, deren Fokus auf der Bearbeitung und Analyse von Daten einzelner Kunden liegt, sollte es weniger Probleme geben

Von Tom Kemp, CEO und Mitbegründer von Centrify, zum gekippten Safe Harbor-Abkommen

(04.11.15) – Der Europäische Gerichtshof hat das Safe Harbour Abkommen zwischen der EU und den USA für ungültig erklärt. Der EuGH kam zu dem Schluss, dass die persönlichen Daten der europäischen Internet-Nutzer in den USA nicht ausreichend vor dem Zugriff der Behörden geschützt sind.

Lesen Sie zum Thema "Cloud Computing" auch: SaaS-Magazin.de (www.saasmagazin.de)

"Das Geschäftsmodell von Unternehmen wie Facebook besteht ja aus der Sammlung und Analyse von Daten, sowie dem Verkauf eines indirekten Zugangs zu diesen Daten. Für diese Unternehmen ist das Kippen von Safe Harbour durch den EuGH problematisch, da es ihr Kerngeschäft betrifft. Für Cloud-Lösungen-Anbieter, deren Fokus auf der Bearbeitung und Analyse von Daten einzelner Kunden liegt, sollte es weniger Probleme geben. Vorausgesetzt natürlich, dass sie ihre Cloud-Plattformen so gebaut haben, dass mehrere Cloud-Instanzen unterstützt werden und somit in lokalen Rechenzentren eingesetzt werden können. Kunden sollten auswählen können, in welchem Rechenzentrum ihre Daten gespeichert werden sollen, wenn sie sich für einen Cloud-Anbieter entscheiden. Leider haben viele Anbieter jedoch ihre Cloud-Angebote nicht so konzipiert und verfügen nicht über lokalen Rechenzentren in allen Teilen der Welt.."
(Centrify: ra)

Centrify: Kontakt und Steckbrief

Der Informationsanbieter hat seinen Kontakt leider noch nicht freigeschaltet.


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: Kommentare und Meinungen

  • Künstliche Intelligenz: Was für Unternehmen gilt

    Seit Sonntag, 2. Februar 2025 sind weitere Regelungen der europäischen KI-Verordnung (AI Act) in Kraft. Dabei handelt es sich zum einen um Verbote von bestimmten KI-Praktiken wie Social-Scoring-Systemen, manipulative KI-Techniken oder Emotionserkennung am Arbeitsplatz. Zum anderen greifen Vorgaben für KI-Kompetenzanforderungen von Beschäftigten.

  • AI Act: Doppelarbeit & Unsicherheiten vermeiden

    Ab dem 2. Februar 2025 verbietet der AI Act Manipulation durch KI, Social Scoring und biometrische Fernidentifikation in Echtzeit - ein entscheidender Schritt für Ethik und Verbraucherschutz. Die EU setzt damit ein klares Zeichen für einen einheitlichen Rechtsrahmen, der auf Ethik, Diversität und Datensicherheit basiert.

  • EU AI Act setzt weltweit Maßstäbe

    Anlässlich des Europäischen Datenschutztags am 28. Januar 2025 betonte der BvD-Ausschuss Künstliche Intelligenz die Bedeutung des EU AI Acts als wegweisende Regulierung für den verantwortungsvollen Einsatz Künstlicher Intelligenz (KI).

  • Auswirkungen von Risk Exposure auf Compliance

    Mit der DSGVO, DORA und der derzeit in der Luft hängenden NIS2 werden immer mehr Vorschriften und Richtlinien eingeführt, die Unternehmen beachten müssen. Dies hat dazu geführt, dass einige Unternehmen der Meinung sind, dass die Einhaltung der Vorschriften eher eine Belastung als ein Anfang zur Verbesserung ihrer Sicherheitsmaßnahmen ist.

  • NIS2-Umsetzung nicht vor Herbst 2025?

    Gegen Deutschland wurde wegen bisher nicht erfolgten Umsetzung der NIS2-Richtlinie sowie der Richtlinie über die Resilienz kritischer Infrastrukturen ein Vertragsverletzungsverfahren eingeleitet. Angesichts der Verzögerungen im Gesetzgebungsprozess in den vergangenen Jahren kommt das nicht wirklich überraschend - ist doch inzwischen mit einer NIS2-Umsetzung nicht vor Herbst nächsten Jahres zu rechnen.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen