Gesetzentwurf: Fluggastdatenübermittlung


"Mehrwert für die Terrorismusbekämpfung": Fluggastdaten sollen an Bundespolizei übermittelt werden - Die Übermittlungspflicht gelte für alle Fluggäste und differenziere nicht nach deren Staatsangehörigkeit
Gegen Deutschland sei bereits ein Vertragsverletzungsverfahren eingeleitet worden, weil die EU-Vorgaben nicht rechtzeitig umgesetzt worden seien

(12.09.07) - Wer künftig per Flugzeug über die Schengen-Außengrenzen in die Bundesrepublik einreist, muss damit rechnen, dass seine Daten an die Bundespolizeidirektion übermittelt werden. Angaben wie Namen, Geburtsdatum, Geschlecht, Nummer des Reisedokuments oder Flugnummer sollen nach dem Willen der Bundesregierung "unverzüglich" an die Bundespolizei übermittelt werden, sobald der Check-in der Fluggäste für den betreffenden Flug geschlossen ist.

Das sieht ein Entwurf zur Änderung des Bundespolizeigesetzesvor, den die Bundesregierung nun vorgelegt hat (16/6292).
Darin heißt es, dass nicht von allen Flügen Daten übermittelt werden sollen, sondern nur in Fällen, in denen die Übermittlung "ausdrücklich verlangt wird". So könnten Flugstrecken, die nach den behördlichen Erkenntnissen häufiger als andere für illegale Einreisen genutzt werden, gezielter überprüft werden.

Die Übermittlungspflicht gelte für alle Fluggäste und differenziere nicht nach deren Staatsangehörigkeit. Die Luftfahrtunternehmen müssten ihre Fluggäste über die elektronische Übermittlung der Daten informieren, heißt es in dem Entwurf. Bei den Unternehmen würden die Daten 24 Stunden nach ihrer Übermittlung gelöscht.

Zur Begründung schreibt die Regierung, der Gesetzentwurf diene der Umsetzung einer Richtlinie des Europäischen Rates und werde dazu führen, dass mehr Zeit für die grenzpolizeiliche Überprüfung von Flugpassagieren zur Verfügung stehe.

Die Übermittlung der Fluggastdaten sei ein "wichtiges Instrument zur Verbesserung der Einreisekontrolle und zur Bekämpfung der illegalen Einwanderung". Außerdem ergebe sich daraus ein "Mehrwert für die Terrorismusbekämpfung".

Zudem sei gegen Deutschland bereits ein Vertragsverletzungsverfahren eingeleitet worden, weil die EU-Vorgaben nicht rechtzeitig umgesetzt worden seien. Bei einer weiteren Verzögerung drohen nach Angaben der Regierung "Klage und Verurteilung zu Strafzahlungen".
(Deutsche Bundesregierung: ra)


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