Sie sind hier: Home » Markt » Hintergrund

Alles über REACH


Neues Portal REACH-Net will unabhängige Beratungsservice zum Thema REACH bieten - Prinzip der Beweislastumkehr kann zum Problem werden
Die EU-Chemikalienverordnung REACH wird das Anmelden (Registrieren), Bewerten (Evaluieren) und Zulassen (Autorisieren) von Chemikalien neu regeln


(10.04.07) – In der Europäischen Union soll der Handel mit Chemikalien möglichst sicher für Mensch und Umwelt gestaltet sein. Jedoch sind selbst über Chemikalien, die schon sehr lange und in großem Umfang produziert und gehandelt werden, kaum verlässliche Informationen über deren Gefährdungsrisiken vorhanden. Deshalb hat die EU-Kommission einen Entwurf zur Neuordnung der EU-Chemikalienpolitik ("REACH") im November 2003 sowie einen modifizierten Entwurf im Dezember 2005 vorgestellt und der EU-Umweltministerrat hat im Juni 2006 zur EU-Chemikalienverordnung REACH einen gemeinsamen Standpunkt verabschiedet.

Die EU-Chemikalienverordnung REACH regelt das Anmelden (Registrieren), Bewerten (Evaluieren) und Zulassen (Autorisieren) von Chemikalien neu. Nach dem Prinzip der Beweislastumkehr soll mit der zukünftigen EU-Chemikalienverordnung REACH die Verantwortung für die Überprüfung der Sicherheit von Chemikalien von den nationalen Behörden auf die Hersteller und Importeure übertragen werden. Diese müssen künftig darstellen, dass ihre Produkte sicher zu handhaben sind und weder die Gesundheit der Weiterverarbeiter oder der Verbraucherinnen und Verbraucher noch die Umwelt über Gebühr belasten. Dabei sollen die Hersteller und Importeure diese Chemikalien-Stoffinformationen an alle Abnehmer und die diesen nachgeschalteten Anwendern weitergeben.

Schnelle Antworten und praxiserprobte Lösungen für jedermann. Das ist das Anliegen des unabhängigen Beratungsservice "REACH-Net" (www.reach-net.com). Er will rund um die REACH-Verordnung informieren. Mit REACH-Net können Besucher kostenlos das Fachwissen und die Erfahrung von ausgewiesenen Experten der verschiedensten Fachorganisationen nutzen. So ermöglicht modernes Wissensmanagement kundenorientierten Beratungsservice zu allen Fragen rund um die REACH-Verordnung.
Beispielsweise ermöglicht das REACH-Portal eine Diskussion um Fragen wie
>> Muss jedes Tochterunternehmen eines in der EU ansässigen Unternehmens eine Vorregistrierung registrierungspflichtiger Produkte vornehmen?
>> Welche Verpflichtungen treffen Hersteller und Importeure, die nach Abschluss des Registrierungsverfahrens Stoffe in Verkehr bringen?
>> Welche Folgen wird REACH für Nutzer von speziell hergestellten Lacken (Custom Made) haben?

Zum Informationsangebot gehören u.a. nationale und europäische Helpdesks und Stellungnahmen verschiedener Organisationen sowie – teilweise auch kostenbehaftete - Beratungs- und Seminarangebote zur neuen EU-Chemikalienpolitik bzw. der REACH-Verordnung über die Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffe im Europäischen Wirtschaftsraum.
Es finden sich dort zum Beispiel:
>> Gefahrstoff-Datenbanken
>> Sicherheitsdatenblätter
>> Ersatzstoffe / Ersatzverfahren
Verantwortlich für REACH-Net ist das Institut ASER e.V. an der Bergischen Universität Wuppertal, Corneliusstraße 31, 42329 Wuppertal, Tel.: (0202) 731000, Fax: (0202) 731184, www.institut-aser.de
(ASER: ra)


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: Markt / Hintergrund

  • Entwicklung der HR-Softwareindustrie

    Human Resources gilt heutzutage als Rückgrat eines jeden Unternehmens. Die Verwaltung von Mitarbeiterdaten, die Durchführung von Rekrutierungsprozessen und die Entwicklung von Talenten sind nur einige der vielfältigen Aufgaben, die die Personalabteilung täglich bewältigen.

  • Mittelstand im Regulierungskorsett

    Ziel des Data Acts ist es, einen Wettbewerbsmarkt für Daten zu schaffen und die Wettbewerbs- und Innovationsfähigkeit der EU zu stärken. Durch die Förderung eines fairen, transparenten und wettbewerbsfähigen digitalen Marktes adressiert er die Notwendigkeit einer verstärkten Datenmobilität und -nutzung.

  • Paragrafen 201b Strafgesetzbuch vorgeschlagen

    Das Bundeskabinett hat am 21. August 2024 zu einer bayerischen Initiative zum strafrechtlichen Schutz von Persönlichkeitsrechten vor Deepfakes Stellung genommen. Im Juli dieses Jahres hatte der Bundesrat den bayerischen Gesetzentwurf verabschiedet.

  • Bekämpfung neuer Kriminalitätsphänomene

    Seit 2015 ermittelt die Zentralstelle Cybercrime Bayern (ZCB) bei der Generalstaatsanwaltschaft Bamberg erfolgreich in herausgehobenen Verfahren im Bereich Cyberkriminalität. Die ZCB verfügt über zahlreiche nationale und internationale Kontakte. Durch die internationale Zusammenarbeit konnte erstmals ein Zwangsarbeiter einer Betrugsfabrik in Asien nach Bayern eingeflogen und durch die Staatsanwälte der ZCB vernommen werden.

  • EU-Finanzmarktintegration muss vorangehen

    Der Rat der Wirtschafts- und Finanzminister hat die Ausrichtung der EU-Gesetzesvorschläge zur Überarbeitung des Rahmens für Krisenmanagement und Einlagensicherung (CMDI-Review) verabschiedet. "Der Entwurf ist ein Schritt in die richtige Richtung und eine deutliche Verbesserung gegenüber den Vorschlägen der EU-Kommission", sagte Heiner Herkenhoff, Hauptgeschäftsführer des Bundesverbandes deutscher Banken.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen