Konzentration auf dem Mobilfunkmarkt
Fusionskontrolle: Kommission untersagt geplante Übernahme von Telefónica UK durch Hutchison
Der erheblich verringerte Wettbewerb auf dem Markt hätte wahrscheinlich höhere Preise für Mobilfunkdienste im Vereinigten Königreich und weniger Auswahl für die Verbraucher zur Folge gehabt
Die Europäische Kommission hat die geplante Übernahme von O2 durch Hutchison nach der EU-Fusionskontrollverordnung unterbunden. Sie hatte erhebliche Bedenken, dass die Übernahme zu weniger Auswahl und höheren Preisen für die Mobilfunkkunden im Vereinigten Königreich geführt und der Innovation im Mobilfunksektor geschadet hätte.
Dem Beschluss ging eine eingehende Untersuchung des Geschäfts durch die Kommission voraus, mit dem "O2" von Telefónica UK und "Three" von Hutchison 3G UK zu einem neuen Marktführer auf dem britischen Mobilfunkmarkt zusammengeschlossen worden wären. Durch die Übernahme wäre ein wichtiger Wettbewerber wegfallen, so dass nur noch zwei Mobilfunknetzbetreiber, nämlich Vodafone und Everything Everywhere (EE) von BT, mit dem zusammengeschlossenen Unternehmen konkurriert hätten.
Der erheblich verringerte Wettbewerb auf dem Markt hätte wahrscheinlich höhere Preise für Mobilfunkdienste im Vereinigten Königreich und weniger Auswahl für die Verbraucher zur Folge gehabt. Die Übernahme dürfte auch den Ausbau der Mobilfunknetzinfrastruktur im Vereinigten Königreich behindert und sich damit negativ auf die Qualität der Dienstleistungen für die britischen Verbraucher ausgewirkt haben. Zudem hätte sich die Zahl der Mobilfunknetzbetreiber verringert, die bereit sind, in ihren Netzen andere Mobilfunkbetreiber zu bedienen.
Die von Hutchison vorgeschlagenen Abhilfemaßnahmen konnten die durch die Übernahme aufgeworfenen ernsthaften Bedenken nicht ausräumen.
Die für Wettbewerbspolitik zuständige EU-Kommissarin Margrethe Vestager erklärte hierzu: "Wir wollen einen Mobilfunksektor mit funktionierendem Wettbewerb, damit die Verbraucher innovative Mobilfunkdienste zu fairen Preisen und eine hohe Netzqualität genießen können. Die EU-Fusionskontrolle soll verhindern, dass der Wettbewerb zulasten von Verbrauchern und Unternehmen durch Zusammenschlüsse geschwächt wird.
Hutchison O2 zu den geplanten Bedingungen übernehmen zu lassen, hätte den britischen Verbrauchern und dem britischen Mobilfunksektor geschadet. Wir hatten starke Bedenken, dass die Verbraucher bei der Suche nach einem passenden Mobilfunkpaket weniger Auswahl gehabt und mehr hätten zahlen müssen als ohne die Übernahme. Auch die Innovation und der Ausbau der Netzinfrastruktur im Vereinigten Königreich wären behindert worden, was insbesondere auf sich schnell verändernden Märkten ein ernstes Problem darstellt. Die von Hutchison angebotenen Abhilfemaßnahmen waren nicht ausreichend, um dies zu verhindern."
Der britische Mobilfunkmarkt
Der britische Mobilfunkmarkt ist derzeit von Wettbewerb geprägt – die Mobilfunk-Endkundenpreise gehören zu den niedrigsten in der gesamten EU. Das Vereinigte Königreich ist auch eines der Länder in der EU, in denen die Einführung der 4G-Technologie und die Nutzung von 4G-Diensten am weitesten fortgeschritten sind.
Zurzeit gibt es dort vier Mobilfunknetzbetreiber: EE (die Mobilfunksparte von BT), O2 (Telefónica), Vodafone und Three (Hutchison).
EE und Three haben ihre Netze in ein Joint Venture ("Mobile Broadband Network Limited" – MBNL) eingebracht. Im Gegenzug haben Vodafone und O2 ihre Netze unter der Bezeichnung "Beacon" zusammengelegt. Auf diese Weise können EE/Three und Vodafone/O2 die Kosten für den Ausbau ihrer Netze teilen, sie konkurrieren aber weiterhin miteinander um Endkunden.
Neben den vier Mobilfunknetzbetreibern sind auf dem britischen Mobilfunk-Endkundenmarkt mehrere "virtuelle" Mobilfunkbetreiber tätig, z. B. Virgin Media, Talk Talk und iD (Dixons Carphone). Diese virtuellen Mobilfunkbetreiber besitzen keine eigenen Netze, über die sie Mobilfunkdienste für britische Verbraucher erbringen, sondern haben mit einem der Mobilfunknetzbetreiber Vereinbarungen getroffen, nach denen dieser ihnen gegen Vorleistungsentgelte Zugang zu seinem Netz gewährt.
Die wettbewerbsrechtlichen Bedenken der Kommission
Die Kommission hatte erhebliche Bedenken, dass die Übernahme den Wettbewerb auf dem Markt verringert, die Entwicklung der Mobilfunknetzinfrastruktur im Vereinigten Königreich behindert und die Konkurrenzfähigkeit der virtuellen Mobilfunkbetreiber beeinträchtigt hätte.
>> Höhere Preise und geringere Auswahl und Qualität für die Verbraucher als Folge von weniger Wettbewerb: Die Übernahme hätte den Wettbewerb zwischen zwei starken Anbietern auf dem britischen Mobilfunkmarkt ausgeschaltet. Three ist als letztes Unternehmen in diesen Markt eingetreten und stellt dort eine wichtige Triebkraft für den Wettbewerb dar. O2 hat mit seinem hohem Markenwert und Ansehen eine starke Stellung inne. Das Unternehmen ist nach Einnahmen der zweitgrößte und nach Abonnentenzahl der größte Mobilfunkbetreiber (bei Einbeziehung seines Anteils am Joint Venture Tesco Mobile). Zusammen wären Three und O2 mit einem Anteil von mehr als 40 Prozent der Marktführer. Sie hätten daher einen wesentlich geringeren Anreiz, mit Vodafone und EE zu konkurrieren. Dies hätte eine geringere Auswahl und Qualität der Dienstleistungen für die britischen Verbraucher zur Folge gehabt. Die Prüfung der Kommission ergab auch, dass die Mobilfunk-Endkundenpreise aller britischen Anbieter im Falle der Übernahme höher gewesen wären als ohne sie.
>> Behinderung der künftigen Entwicklung der gesamten Mobilfunknetzinfrastruktur im Vereinigten Königreich: Das zusammengeschlossene Unternehmen wäre an beiden Vereinbarungen über die gemeinsame Nutzung der Netze (MBNL und Beacon) beteiligt gewesen. Es hätte einen vollständigen Überblick über die Pläne der beiden verbleibenden Wettbewerber, Vodafone und EE, für ihre Netze gehabt. Seine Beteiligung an beiden Netzen hätte EE und Vodafone geschwächt und die künftige Entwicklung der Mobilfunkinfrastruktur im Vereinigten Königreich beispielsweise hinsichtlich der Einführung der nächsten Technologiegeneration (5G) zum Nachteil der britischen Verbraucher und Unternehmen behindert.
>> Verringerung der Zahl der Mobilfunknetzbetreiber, die tatsächlich bereit sind, virtuelle Mobilfunkbetreiber zu bedienen: Durch die Übernahme hätte sich die Zahl der Mobilfunknetzbetreiber verringert, die bereit sind, in ihren Netzen andere Mobilfunkbetreiber zu bedienen. Virtuelle Mobilfunkbetreiber sind auf Zugang zur Infrastruktur angewiesen, um Mobilfunkdienste für Verbraucher erbringen zu können. Eine geringere Zahl von Mobilfunknetzbetreibern hätte die Position künftiger und bestehender virtueller Mobilfunkbetreiber bei der Aushandlung günstiger Zugangsbedingungen auf der Vorleistungsebene geschwächt.
Vorgeschlagene Abhilfemaßnahmen
Um die wettbewerbsrechtlichen Bedenken der Kommission auszuräumen, bot Hutchison Abhilfemaßnahmen an, die jedoch nicht ausreichten, um diese Bedenken zu beseitigen.
Kurz gesagt hätten die vorgeschlagenen Abhilfemaßnahmen die strukturellen Probleme nicht gelöst, die durch die Störung der bestehenden Vereinbarungen über die gemeinsame Netznutzung im Vereinigten Königreich entstanden wären. Sie hätten auch keinen Ausgleich für den infolge der Übernahme geschwächten Wettbewerb auf den Mobilfunk-Endkunden- und -Vorleistungsmärkten schaffen können.Darüber hinaus waren die wirksame Umsetzung und Kontrolle der weitgehend verhaltensbezogenen Maßnahmen mit erheblicher Unsicherheit verbunden, unter anderem weil ihre genaue Festlegung schwierig war und einige von der Zustimmung anderer abhingen:
>> Zum ersten Punkt der Bedenken der Kommission (Ausschaltung des Wettbewerbs zwischen Three und O2) schlug Hutchison eine Reihe von Maßnahmen vor, mit denen die Entwicklung der bestehenden virtuellen Mobilfunkbetreiber gefördert bzw. der Markteintritt neuer Anbieter unterstützt werden sollte, darunter
o die Gewährung des Zugangs zu einem Teil seiner Netzkapazitäten für einen oder zwei virtuelle Mobilfunkbetreiber,
o die Veräußerung der Anteile von O2 am Joint Venture Tesco Mobile und das Angebot einer Vorleistungsvereinbarung über einen Teil seiner Netzkapazitäten für Tesco Mobile,
o das Angebot einer Vorleistungsvereinbarung über einen Teil seiner Netzkapazitäten für Virgin Media.
Auch im Falle der Annahme dieser Angebote wären die virtuellen Mobilfunkbetreiber wirtschaftlich und technisch von dem zusammengeschlossenen Unternehmen abhängig gewesen und hätten nur begrenzte Möglichkeiten oder einen begrenzten Anreiz gehabt, ihr Angebot etwa in Bezug auf die Netzqualität zu differenzieren.
>> Zum zweiten Punkt der Bedenken der Kommission (Vereinbarungen über die gemeinsame Netznutzung im Vereinigten Königreich) bot Hutchison verhaltensbezogene Abhilfemaßnahmen an, deren wirksame Umsetzung und Kontrolle schwierig gewesen wären. Ihre jeweilige Beteiligung an den beiden Vereinbarungen über die gemeinsame Nutzung der Netze (MBNL und Beacon) hätten Three und O2 behalten.
>> Zum dritten Punkt der Bedenken der Kommission (Auswirkungen der Übernahme auf die virtuellen Mobilfunkbetreiber) bot Hutchison eine Reihe verhaltensbezogener Abhilfemaßnahmen an, mit denen den virtuellen Mobilfunkbetreibern Zugang zu 4G- und künftigen Technologien gewährt werden sollte. Diese Maßnahmen waren für die virtuellen Mobilfunkbetreiber kommerziell uninteressant und mit erheblicher Unsicherheit in Bezug auf ihre wirksame Umsetzung verbunden.
Abschließend gelangte die Kommission zu dem Ergebnis, dass die wahrscheinlichen negativen Auswirkungen der Übernahme auf Preise, Qualität der Dienstleistungen und Netzinnovation im britischen Mobilfunksektor durch die vorgeschlagenen Abhilfemaßnahmen nicht hätten verhindert werden können und untersagte daher den geplanten Zusammenschluss, um die Kunden und Unternehmen im Vereinigten Königreich zu schützen.
(Europäische Kommission: ra)
eingetragen: 24.05.16
Home & Newsletterlauf: 20.06.16
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