OLG Düsseldorf stoppt den Expansionsdrang von E.ON und RWE in Deutschland – Position des Bundeskartellamtes wurde gestärkt Bernhard Heitzer: "Wer die Produktion und die direkte Belieferung des Endverbrauchers über die Stadtwerke kontrolliert, legt auch - trotz Regulierung - fest, was in den Netzen passiert"
Bernhard Heitzer kontra E.ON und RWE: Der vertikalen Konzentration im Stromsektor einen Riegel vorschieben, Bild: Bundeskartellamt
(07.06.07) – Das Bundeskartellamt hat vor dem OLG Düsseldorf einen Etappensieg gegen E.ON und RWE errungen und kann nun auch in weiteren Verfahren gegen das "Stromduopol" auf eine gestärkte Position vertrauen: Mit der Bestätigung der gegenüber dem E.ON Konzern ergangenen Untersagung, sich mit 33 Prozent an den Stadtwerken Eschwege zu beteiligen, hat heute das OLG Düsseldorf eine Grundsatzentscheidung mit weitreichender Auswirkung für die Stromwirtschaft in Deutschland getroffen.
Im Zentrum des Rechtsstreits standen die grundlegenden Fragen, ob die Strommärkte in Deutschland auch heute noch durch ein marktmächtiges Duopol der beiden großen Energiekonzerne E.ON und RWE beherrscht werden und ob dieses Duopol durch die gemeinsame Strategie, sukzessive Beteiligungen an Stadtwerken zu erwerben, die Märkte abschottet und die Marktmacht der Konzerne ausbaut.
Im Rahmen dieses Verfahrens stützte das Bundeskartellamt seine Auffassung auf zwei bundesweite Erhebungen, die es zu den Marktverhältnissen auf den Strommärkten in Deutschland durchgeführt hatte. Danach verfügen beide Konzerne über eine überragende Position auf der Ebene der Erzeugung und Verteilung von Strom. So werden mehr als 60 Prozent der in Deutschland bei den Endverbrauchern von Industrie und Haushalten nachgefragten Strommengen unmittelbar von den Konzernen E.ON und RWE selbst erzeugt, importiert und verteilt.
Da Strom nicht speicherbar ist, kontrollieren sie mit ihrer Position auf der Erzeuger- und Verteilebene den Weg des Strom hin zu den Verbrauchern. Möglich ist dies beiden Konzernen u. a. aufgrund ihrer großen Kraftwerkparks mit einem breiten Mix aus unterschiedlichen Kraftwerkstechniken. Sie sind - anders als Stadtwerke und unabhängige Kraftwerksbetreiber - in der Lage, alle Lastbereiche wie Grund-, Mittel- und Spitzenlast abzudecken.
Durch die mit den Beteiligungserwerben an Stadtwerken verbundene Absatzsicherung würde die marktbeherrschende Stellung beider Konzerne weiter verstärkt und im Ergebnis auch die Bemühungen um die wettbewerbsfördernden Wirkungen einer Durchleitung in regulierten Stromnetzen zunichte gemacht.
Der Präsident des Bundeskartellamtes Bernhard Heitzer begrüßt die Entscheidung des OLG Düsseldorfs: "Wer die Produktion und die direkte Belieferung des Endverbrauchers über die Stadtwerke kontrolliert, legt auch - trotz Regulierung - fest, was in den Netzen passiert. Es hat sich daher als richtig erwiesen, dass das Bundeskartellamt der fortschreitenden vertikalen Konzentration im Stromsektor einen Riegel vorgeschoben hat."
Die Bestätigung der Untersagungslinie durch die OLG-Entscheidung, gegen die E.ON noch Rechtsbeschwerde beim Bundesgerichtshof einlegen kann, stützt das Amt auch in weiteren Verfahren im Bereich der Fusionskontrolle und der Missbrauchsaufsicht, in denen das Stromduopol von E.ON und RWE eine Rolle spielt. (Bundeskartellamt: ra)
Im Jahr 2021 ist die Zahl der Korruptionsstraftaten in Deutschland im Vergleich zum Vorjahr deutlich angestiegen. Von der Polizei wurden insgesamt 7.433 Korruptionsdelikte registriert - ein Anstieg von fast 35 Prozent im Vergleich zu 2020. Auch die Zahl der damit unmittelbar zusammenhängenden Begleitdelikte - hierzu zählen u.a. Betrugsdelikte und Urkundenfälschungen, wettbewerbsbeschränkende Absprachen bei Ausschreibungen, Strafvereitelungen, Falschbeurkundungen im Amt sowie Verletzungen des Dienstgeheimnisses - nahm um über 10 Prozent zu.
Am 11.08.2020, fanden mehrere Einsatzmaßnahmen wegen des Verdachts der Geldwäsche und der Steuerhinterziehung in mehreren Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft Frankfurt am Main statt. Im Einzelnen: Ermittlungen gegen einen Geschäftsmann in Brandenburg - Einsatzkräfte des Bundeskriminalamts durchsuchten im Auftrag der Staatsanwaltschaft Frankfurt am Main (Schwerpunktstaatsanwaltschaft für Wirtschaftssachen) Räumlichkeiten einer Im- und Exportfirma sowie Wohnräume eines Beschuldigten in Brandenburg wegen des Verdachts der Geldwäsche.
Vierzehn Menschenrechts- und Digitalrechtsorganisationen - darunter auch die Deutsche Vereinigung für Datenschutz e.V. (DVD) - starteten, koordiniert von Liberties, die Kampagne #StopSpyingOnUs, indem sie gleichzeitig in neun EU-Ländern bei ihren nationalen Datenschutz-Aufsichtsbehörden Beschwerden gegen illegale Verfahren der verhaltensorientierten Werbung einreichen. Zu den Ländern, die an der Kampagne teilnehmen, gehören Deutschland, Belgien, Italien, Frankreich, Estland, Bulgarien, Ungarn, Slowenien und die Tschechische Republik. Dies ist die dritte Welle einer Kampagne, die 2018 begann. Die ersten Beschwerden wurden bei den britischen und irischen Datenschutzbehörden eingereicht.
Seit drei Jahren ermittelt das Bundeskriminalamt im Auftrag der Staatsanwaltschaft München I wegen des Verdachts der Geldwäsche gegen insgesamt drei Beschuldigte. Ab 18.02.2019 erfolgte die gleichzeitige Beschlagnahme von vier Immobilien in Schwalbach am Taunus, Nürnberg, Regensburg und Mühldorf am Inn im Gesamtwert von rund 40 Millionen Euro. Daneben wurde ein Konto bei einer Bank in Lettland mit einem erwarteten Guthaben in Höhe von ca. 1,2 Millionen Euro beschlagnahmt, welches aus der Veräußerung einer weiteren Immobilie in Chemnitz herrührt. Zusätzlich wurde die vorläufige Sicherung von Kontoguthaben bei diversen Banken in Deutschland auf der Grundlage von Vermögensarresten in Höhe von ca. 6,7 Millionen Euro bei zwei beteiligten Immobiliengesellschaften in Deutschland veranlasst.
Das Bundeskriminalamt (BKA) hat 2017 einen Rückgang der Korruptionsstraftaten registriert. Wie aus dem veröffentlichten Bundeslagebild Korruption hervorgeht, nahm die Zahl dieser Straftaten im Vergleich zum Vorjahr um 25 Prozent auf 4.894 ab. Damit wurde 2017 die niedrigste Anzahl von Korruptionsstraftaten seit fünf Jahren gemeldet. Das BKA führt diese Entwicklung unter anderem auf etablierte Compliance-Strukturen in Unternehmen und Behörden sowie auf die damit verbundene Sensibilisierung der Mitarbeiter zurück. Einen Grund zur Entwarnung liefern die Zahlen indes nicht: Nur ein Teil aller begangenen Korruptionsstraftaten wird polizeilich bekannt. Das Dunkelfeld wird weiterhin als sehr groß eingeschätzt.
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