Zollvorschriften und Zollverfahren
Neue EU-Vorschriften für eine einfachere, schnellere und sichere Zollunion treten in Kraft
Zölle haben jedoch auch eine schützende Funktion: Beim Kampf gegen Terrorismus spielen sie eine wichtige Rolle, da bei Zollkontrollen Waren auf illegalen Handel mit Feuerwaffen oder mit Kunstschätzen und Kulturgütern geprüft werden
Am 1. Mai 2016 traten neue Zollvorschriften in Kraft, die Unternehmen, die Handel innerhalb der EU betreiben, das Leben leichter machen und Verbraucher besser vor illegalen und gefälschten Waren schützen. Mit dem neuen Zollkodex der Union (UZK) wurden die bestehenden EU-Zollvorschriften, die noch aus dem Jahr 1992 stammen, grundlegend überarbeitet. Dies ist ein Meilenstein für die Europäische Zollunion, die den nötigen Rahmen schafft, damit jedes Jahr Waren im Wert von mehr als 3 Billionen EUR zwischen der EU und Drittstaaten zirkulieren können.
Mit den neuen Vorschriften soll Folgendes gewährleistet werden:
>> einfachere und schnellere Zollabfertigungsverfahren, damit die Waren die Verbraucher schneller und kostengünstiger erreichen;
>> einen besseren Schutz der Verbraucherinnen und Verbraucher vor illegalen Waren oder Waren, die den europäischen Umwelt‑, Gesundheits‑ oder Sicherheitsanforderungen nicht entsprechen;
>> eine bessere Zusammenarbeit zwischen den Zollverwaltungen mit Hilfe neuer IT-Systeme.
Der für Wirtschafts- und Finanzangelegenheiten, Steuern und Zoll zuständige Kommissar Pierre Moscovici erklärte: "Eine effiziente EU-Zollunion erleichtert den Handel und erlaubt zugleich die Durchsetzung der nötigen Regelungen in den Bereichen Sicherheit und Schutz des geistigen Eigentums. Mit dem neuen Zollkodex der Union werden hochmoderne IT-Systeme eingeführt, die zeitnah stichhaltige Daten über die gehandelten Waren liefern und eine äußerst enge Koordinierung zwischen den Verwaltungen unserer Mitgliedstaaten erlauben.”
Damit die Zollsysteme effizient funktionieren, sind moderne IT-Systeme unerlässlich. Sie sind das Kernstück der neuen Vorschriften. Die durch den neuen Zollkodex eingeführten IT-Systeme werden sowohl von den Zollverwaltungen als auch von den Unternehmen benötigt, um die Zollabfertigung einfach und rasch abzuwickeln. Zudem wird damit sichergestellt, dass alle erforderlichen Prüfungen und Kontrollen durchgeführt werden. Die neuen Vorschriften sind das Ergebnis eines intensiven und umfassenden Dialogs unter Einbeziehung aller Partner.
Die Zollunion ist weltweit einzigartig. Sie ist einer der Eckpfeiler der Europäischen Union und für das ordnungsgemäße Funktionieren des Binnenmarktes unerlässlich. Nach der Zollabfertigung in einem Mitgliedstaat können Waren frei innerhalb der Union zirkulieren, sofern alle Mitgliedstaaten an den Außengrenzen dieselben Einnahmen- und Schutzvorschriften anwenden.
Die 28 Zollverwaltungen der EU müssen wie eine einzige Verwaltung handeln, gleichzeitig aber auch den Handel erleichtern und die Gesundheit und Sicherheit aller EU-Bürger schützen. Das ist keine leichte Aufgabe. Denn die EU ist einer der größten Handelsblöcke der Welt. Im Jahr 2015 entfielen nahezu 15 Prozent des weltweiten Warenhandels im Wert von 3,5 Billionen EUR auf die EU. Dieses internationale Handelsvolumen zu bewältigen, bedeutet in der Praxis, alljährlich Millionen von Zollerklärungen schnell und effizient zu bearbeiten.
Zölle haben jedoch auch eine schützende Funktion. Beim Kampf gegen Terrorismus spielen sie eine wichtige Rolle, da bei Zollkontrollen Waren auf illegalen Handel mit Feuerwaffen oder mit Kunstschätzen und Kulturgütern geprüft werden. Außerdem schützen sie die Verbraucherinnen und Verbraucher vor sicherheits- oder gesundheitsgefährdenden Waren. So wurden etwa im Jahr 2014 in der EU 454,2 Tonnen Drogen, 35 Millionen gefälschte Waren und 3,2 Milliarden Zigaretten beschlagnahmt. Für angemessene Kontrollen sind rasche, stichhaltige und aktuelle Informationen sowie eine gute Koordinierung zwischen den Zollverwaltungen der Mitgliedstaaten notwendig.
Was ist der UZK?
Der Zollkodex der Union (UZK) ist die neue Rahmenverordnung zu den Vorschriften und Verfahren für den Zoll in der gesamten EU. Er stellt einen Schritt hin zu einem moderneren Zollumfeld für die EU-Länder dar, der die Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Wirtschaft stärkt und die EU-Strategie für Wachstum und Beschäftigung voranbringt.
Im Einzelnen bewirkt der Kodex Folgendes:
>> Straffung der Zollvorschriften und -verfahren in der gesamten EU;
>> größere Rechtssicherheit und Einheitlichkeit für Unternehmen und mehr Klarheit für Zollbeamte;
>> Vereinfachung der zollrechtlichen Vorschriften und Verfahren für effizientere und modernere Zollvorgänge;
>> vollständige Umstellung auf ein papierloses, rein elektronisches interoperables Zollumfeld;
>> Einführung schnellerer Zollverfahren für regeltreue, vertrauenswürdige Unternehmen.
Der Zollkodex der Union soll bis Ende 2020 vollständig umgesetzt werden. In der Übergangszeit werden die neuen Vorschriften unter Nutzung der bestehenden IT-Systeme und in einigen Fällen von Papiervordrucken angewandt. Die Arbeiten an der Entwicklung der neuen Systeme und der Modernisierung der alten Systeme sind bereits angelaufen. (Europäische Kommission: ra)
eingetragen: 04.05.16
Home & Newsletterlauf: 07.06.16
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