Sie sind hier: Home » Markt » Hintergrund

EuroSOX ist nicht SOX


Anscheinend steht es definitiv fest: Die EU wird dem US-amerikanischen Modell des Sarbanes-Oxley Act nicht folgen
SOX-Compliance in Europa heißt: Es liegt in der Gestaltungsfreiheit der Unternehmen, für angemessene interne Kontrollen und für eine starke Interne Revision zu sorgen

(12.10.07) - "Die 8. EU-Richtlinie - kein SOX für Europa, Gestaltung von Kontrollen liegt bei Unternehmen" Um diese und andere Themen rund um die Interne Revision zu diskutieren, trafen sich am 9. und 10. Oktober über 700 Teilnehmer zum Kongress des Deutschen Instituts für Interne Revision e. V. (IIR) in Köln. Prominente Referenten wie Jürgen Tiedje von der EU-Kommission und Dr. Wilhelm Bender, Vorstandsvorsitzender der Fraport AG, lieferten dabei klare Antworten und Einschätzungen.

"Die 8. EU-Richtlinie ist nicht etwa eine europäische Variante des Sarbanes-Oxley Act (SOX). Ein `EURO-SOX´ (EuroSOX) oder ein wie auch immer geartetes ´SOX light´ wird es in Europa nicht geben. Dazu besteht kein Handlungsbedarf", so eindeutig lautet die Antwort von Jürgen Tiedje, der dies wissen muss, denn er leitet die Unit Auditing der Europäischen Kommission in Brüssel, die die 8. EU-Richtlinie verfasst hat. "Es liegt vielmehr in der Gestaltungsfreiheit der Unternehmen, für angemessene interne Kontrollen und insbesondere für eine starke Interne Revision zu sorgen."

Damit ist eine zentrale Frage innerhalb der Corporate Governance-Diskussion und der anstehenden prüfungsrechtlichen Vorgaben für in den europäischen Mitgliedsstaaten ansässigen Unternehmen nun seitens der Brüsseler Kommission beantwortet.

Literatur zum Thema "Sarbanes-Oxley Act"

Vor allem, um einen aus Sicht der Brüsseler Behörde übermäßigen bürokratischen Aufwand zu vermeiden, aber auch vor dem Hintergrund der unterschiedlichen Unternehmenskulturen, wird die EU dem US-amerikanischen Modell des Sarbanes-Oxley Act nicht folgen, erläuterte Tiedje in seinem Vortrag für den Fachkongress der Internen Revisoren Deutschlands.

Bernd Schartmann, ehrenamtlicher Vorstandssprecher des Deutschen Instituts für Interne Revision e. V. und Tagungsleiter des Kongresses, begrüßte stellvertretend für die Teilnehmer der Tagung diese eindeutige Klarstellung, da es bislang doch eine gewisse Unsicherheit und z. T. auch interessengetriebene Auslegungen in dieser Frage gegeben habe, die sich nun so nicht mehr stellen dürfte.

Unternehmensethik vor kulturhistorischem Hintergrund war auch Ausgangspunkt für die Auftaktrede eines weiteren Gastredners: Unter dem Titel "Corporate Governance und Interne Revision - Erwartungen an die Zukunft" vollzog Dr. Wilhelm Bender, Vorstandsvorsitzender der Fraport AG in Frankfurt, gleich zu Beginn des Kongresses das gewandelte Bild der Internen Revision in Unternehmen und Öffentlichkeit nach.

So habe ihr Ansehen - nicht zuletzt aufgrund einer globalisierten Wirtschaftswelt - wesentliche und vor allem positiv zu wertende Veränderungen erfahren. Zeitgemäße Interne Revision arbeite nicht etwa zurückschauend, sondern präventiv und leiste damit einen wichtigen Beitrag zur Weiterentwicklung und Verbesserung von Geschäftsprozessen - und wird entsprechend gern und häufig vom Management in alle Entscheidungsprozesse eingebunden. (Deutsches Institut für Interne Revision: ra)


Meldungen: Markt / Hintergrund

  • Änderung des Beurkundungsrechts

    Das Bundesjustizministerium hat am 13.06.2025 den Entwurf für ein Gesetz zur Einführung einer elektronischen Präsenzbeurkundung veröffentlicht. Der bayerische Staatsminister der Justiz Georg Eisenreich: "Ich begrüße, dass die neue Bundesjustizministerin unseren Vorschlag für eine Änderung des Beurkundungsrechts aufgreift. Für die Digitalisierung der Justiz ist auch die Modernisierung von Bundesgesetzen notwendig. Der bestehende gesetzliche Rahmen ist noch viel zu oft ein Hemmschuh und muss durch den Bund an vielen Stellen modernisiert werden."

  • Justiz zukunftsfest machen

    Die Justizministerinnen und Justizminister berieten auf ihrer Frühjahrskonferenz am 5. und 6. Juni 2025 in Bad Schandau über einen neuen Pakt für den Rechtsstaat. Auch Bundesjustizministerin Dr. Stefanie Hubig nimmt an der Konferenz teil. Im Koalitionsvertrag hatten CDU, CSU und SPD vereinbart, mit einem neuen Pakt für den Rechtsstaat gemeinsam mit den Ländern die Justiz zukunftsfest zu machen. Demnach soll der neue Pakt für den Rechtsstaat auf drei Säulen basieren: einer verbesserten Digitalisierung, einer Verschlankung und Beschleunigung von Verfahrensabläufen sowie einer personellen Stärkung.

  • Versicherungsleistungen nach § 314 VAG

    Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) beaufsichtigt unter anderem die Lebensversicherer. Allein die BaFin ist berechtigt einen Insolvenzantrag zu stellen, § 312 Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG). Die BaFin hat jedoch mehrere Alternativen, wie beispielweise die Bestandsübertragung oder die Herabsetzung der Leistungen in der Lebensversicherung. In Frage kommt fallweise, dass die private Auffanggesellschaft "Protektor Lebensversicherungs-AG" die Rechtsansprüche der Kunden insolventer Lebensversicherer "sichert", indem die Versicherungsverträge zur Aufrechterhaltung von garantierten Leistungen und Risikoschutz übernommen werden; §§ 221-231 VAG. Die Übernahme der Verträge bedarf einer Anordnung der BaFin, § 222 VAG - nur bis zu fünf Prozent der Garantieleistungen können dabei gekürzt werden. Bei dieser Gelegenheit können auch Tarifbestimmungen und Versicherungsbedingen angepasst werden. Freiwillig sind inzwischen auch 22 Pensionskassen dieser Sicherungseinrichtung freiwillig beigetreten.

  • Neues Kompetenzzentrum Steuerstrafrecht

    Durch Steuerhinterziehung entgehen dem deutschen Staat nach Schätzungen der Deutschen Steuergewerkschaft jedes Jahr 50 Milliarden Euro. Bayerns Justizminister Georg Eisenreich: "Die ganz große Mehrheit der Menschen und Unternehmen zahlen ordnungsgemäß. Wir gehen gegen die schwarzen Schafe vor. Steuerstraftaten sind schwer nachweisbar. Die Ermittlungen sind oftmals umfangreich und komplex. Hinzu kommen neue Deliktsphänomene und zunehmend große Datenmengen. Deshalb setzt die bayerische Justiz auf Spezialisierung. Dazu habe ich das Kompetenzzentrum Steuerstrafrecht bei der Staatsanwaltschaft München I eingerichtet."

  • Datenkontrolle im Zeitalter der KI

    Keepit veröffentlichte ihren Berichts "Intelligent Data Governance: Why taking control of your data is key for operational continuity and innovation" (Intelligente Data-Governance: Warum die Kontrolle über Ihre Daten entscheidend für betriebliche Kontinuität und Innovation ist). Der Bericht befasst sich mit der grundlegenden Bedeutung der Datenkontrolle im Zeitalter der KI, wobei der Schwerpunkt auf der Sicherstellung der Cyber-Resilienz und Compliance moderner Unternehmen liegt.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen