
Prävention von Geldwäsche
PAX Versicherungen entscheidet sich für die Anti-Money-Laundering Lösung der Prospero AG
Mit dem Batch-Name-Check werden Neukunden sowie Bestandskunden regelmäßig gegen die jeweils aktuellsten Versionen der offiziellen Sanktionslisten geprüft
(05.06.07) - Die neuen Richtlinien der Anti-Geldwäschegesetzgebung verpflichten Finanzdienstleister verstärkt, gegen Geldwäscherei, Korruption und Terrorismusfinanzierung vorzugehen. Die PAX Schweizerische Lebensversicherungsgesellschaft, Institut im Währungsraum Schweiz-Liechtenstein, hat Lösung "p.secco Namechecking" der Prospero AG gewählt, um die gesetzlichen Richtlinien des Anti Money Laundering umzusetzen.
Die Namensprüfung erfolgt bei der PAX Schweizerische Lebensversicherungsgesellschaft in verschiedenen operativen Abläufen. Mit dem Single-Name-Check werden beliebige Namen online und mit dem Batch-Name-Check Neukunden sowie Bestandskunden regelmäßig gegen die jeweils aktuellsten Versionen der offiziellen Sanktionslisten geprüft.
Diese werden der PAX Schweizerische Lebensversicherungsgesellschaft im Zwei-Wochen-Rhythmus von Prospero zugestellt und automatisiert eingelesen. Zusammen mit den internen Listen wird der Prüfprozess automatisch vom System durchgeführt, Treffer von der Compliance abgeklärt und die Ergebnisse dokumentiert. Alle Vorgänge werden revisionssicher protokolliert und sind jederzeit nachvollziehbar.
Dritte EU-Geldwäscherichtlinie
Prospero AG unterstützt Unternehmen bei der Umsetzung der Anforderungen aus der dritten EU-Geldwäscherichtlinie, die erstmals auch die Verhinderung der Terrorismusfinanzierung umfasst und von den EU-Mitgliedstaaten bis spätestens Dezember 2007 umgesetzt werden muss. Diese Richtlinie gilt für den Finanzsektor, aber auch für Rechtsanwälte und Notare, für Buchprüfer, Immobilienmakler und Kasinos sowie für Anbieter von Dienstleistungen für Treuhandgesellschaften und Versicherungsvermittler.
(Prospero: ra)