Deutsche Telekom und Datenschutz
Bundesdatenschutzbeauftragter überprüft Missbrauchsvorwurf gegen die Deutsche Telekom und moniert den geringen Bußgeldrahmen für Datenschutzverstöße
Peter Schaar: "Der Bußgeldrahmen für die Ahndung von Datenschutzverstößen muss deutlich erhöht werden" – "Gesetzgeber muss dafür sorgen, dass möglichst wenige personenbezogene Daten gesammelt werden, statt die Speicherung auszuweiten"
(27.05.08) - Zu den Berichten über die missbräuchliche Verarbeitung von Telekommunikationsdaten bei der Deutschen Telekom hat der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit eine Prüfung der Vorgänge eingeleitet.
Peter Schaar, Datenschutzexperte und der derzeitige Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI), erklärte:
"Die Vorgänge müssen lückenlos aufgeklärt und es müssen Konsequenzen gezogen werden. Offenbar konnten da einige den Begehrlichkeiten nicht widerstehen, die mit der immer umfangreicheren Sammlung personenbezogener Daten verbunden sind. Alle von Datenschutzverstößen Betroffenen müssen von dem Unternehmen benachrichtigt werden.
Nachdem der Datenschutz in den letzten Jahren mit dem Argument eingeschränkt wurde, man wolle mehr Sicherheit schaffen, wird jetzt immer deutlicher, dass die maßlose Datenspeicherung selbst ein gravierendes Sicherheitsrisiko darstellt. Deshalb trete ich nachdrücklich für eine Stärkung der datenschutzrechtlichen Instrumente ein:
Datenvermeidung und Datensparsamkeit sind das Gebot der Stunde. Der Gesetzgeber muss dafür sorgen, dass möglichst wenige personenbezogene Daten gesammelt werden, statt die Speicherung auszuweiten.
Unternehmen und staatliche Stellen müssen verpflichtet werden, die Betroffenen und die Öffentlichkeit über Verstöße gegen den Datenschutz umfassend zu informieren. Entsprechende Regelungen in anderen Ländern haben sich bewährt.
Der Bußgeldrahmen für die Ahndung von Datenschutzverstößen von derzeit 250.000 € (§ 43 BDSG) bzw. 300.000 € (§ 149 TKG) muss deutlich erhöht werden, damit er der Leistungsfähigkeit der Unternehmen und den Risiken von Datenschutzverstößen Rechnung trägt."
(BfDI: ra)
Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>