Kartellrecht: Wettbewerb bei Online-Plattformen


Compliance bei Online-Plattformen: Intensivierende Wirkung auf den Wettbewerb
Nachbesserungsbedarf sahen die Experten unter anderem im Bereich der Marktabgrenzung



Die vorhandenen Instrumentarien des Wettbewerbs- und Kartellrechts sind grundsätzlich ausreichend, um einen funktionierenden Wettbewerb im Bereich der Online-Plattformen sicherzustellen. In dieser Einschätzung waren sich die zu einer öffentlichen Anhörung des Ausschusses Digitale Agenda geladenen Experten einig. Nachbesserungsbedarf sahen sie unter anderem im Bereich der Marktabgrenzung. Es müsse explizit festgeschrieben werden, dass auch dann ein Markt vorliegt, wenn Leistungen unentgeltlich erbracht werden und Daten als Zahlungsmittel fungieren, sagte beispielsweise Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes.

Mit Blick auf das von seiner Behörde angestrengte Kartellverfahren gegen Facebook hinsichtlich eines eventuellen Missbrauchs seiner Marktmacht sagte Mundt, wenn sich eine marktbeherrschende Stellung von Facebook nachweisen lasse, müsse darauf gedrungen werden, dass das Unternehmen aus kartellrechtlichen Gründen die nationalen und europäischen Datenschutzgesetze einhält.

Online-Plattformen hätten eine intensivierende Wirkung auf den Wettbewerb, sagte Professor Justus Haucap, Direktor des Düsseldorfer Instituts für Wettbewerbsökonomie. Für Kunden ergäben sich so bessere Vergleichsmöglichkeiten während sich die Absatzmöglichkeiten der Händler erhöhten. Problematisch sei aber die Gefahr der Beschränkung auf nur noch eine Plattform in einzelnen Märkten. Dem vorbeugend müsse mit Exklusivitätsklauseln "sehr kritisch" umgegangen werden. Dazu müsse jedoch das Kartellrecht nicht neu erfunden werden, befand Haucap.

"Wettbewerb ist der erste Schritt zu solidem Verbraucherschutz", sagte Miika Blinn, Referent beim Team Digitales und Medien in der Verbraucherzentrale Bundesverband. Blinn plädierte für eine Einzelfallbetrachtung der verschiedenen Plattformen. Was den Missbrauch von Marktmacht angeht, so ist der aus Sicht des Verbraucherschützers bei Online-Märkten dann gegeben, wenn Nutzer keine wirkliche Alternative hätten und die Betreiber der Plattform vor diesem Hintergrund die Kosten, "also die Menge an Daten, die erhoben wird", erhöhen. Laut Blinn spräche vieles dafür, diese Situation so zu behandeln, "als gebe es in der analogen Welt nur noch einen Cola-Produzenten, der plötzlich für die Flasche 50 Euro haben will".

Er wünsche sich in Deutschland mehr Plattformjazz als nur Plattformblues, sagte Ansgar Baums, Leiter der Berliner Geschäftsstelle des Unternehmens Hewlett Packard (HP). Derzeit gebe es im politischen Raum eine problematische Zuspitzung des Begriffs der Digitalen Plattform. Gemeint sei dann das Geschäftsmodell des Vertriebs personalisierter Werbung. "Wir können es uns nicht leisten, Plattformen so einseitig zu bewerten und daraus regulatorische Maßnahmen treffen, die eine Kollateralschaden im Bereich Industrie 4.0 mit sich bringen könnten", warnte Baums. Statt einer Revolution werden seiner Ansicht nach lediglich ein paar Anpassungen im Detail benötigt.

Auch Michael Menz vom Online-Mode-Händler Zalando sprach sich dafür aus, mit den vorhandenen Regulierungen zu arbeiten. "Wir agieren nicht im rechtsfreien Raum", machte er deutlich. Menz appellierte an die Abgeordneten "die Entstehung und das Wachstum von deutschen Digitalunternehmen nicht durch neue staatliche Regulierung zu hemmen". (Deutscher Bundestag: ra)

eingetragen: 25.04.16
Home & Newsletterlauf: 19.05.16


Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat

  • Gleichstellung als verbindliches Förderkriterium

    Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen fordert in einem Antrag (21/790) die Bundesregierung auf, Maßnahmen zu ergreifen, um die Gleichstellung von Frauen und Mädchen im organisierten Sport in Deutschland deutlich zu verbessern.

  • Ausbau der digitalen Infrastruktur

    Die von der schwarz-roten Koalition geplante Novelle des Telekommunikationsgesetzes ist bei einer Mehrheit der Sachverständigen auf Zustimmung zu den Zielen und Kritik an Details gestoßen. In einer öffentlichen Anhörung des Digitalausschusses zum TKG-Änderungsgesetz 2025 bezeichnete eine Reihe von Sachverständigen den Entwurf als ein wichtiges Signal für die Branche.

  • Auskunft zum Cum/Ex und Cum/Cum

    Zum Stichtag 31. Dezember 2023 befanden sich 380 Verdachtsfälle zur Steuergestaltung bei Cum-Ex-Geschäften bei den Obersten Finanzbehörden der Länder und beim Bundeszentralamt für Steuern mit einem Volumen nicht anrechenbarer/erstatteter Kapitalertragssteuer inklusive Solidaritätszuschlag von rund 3,8 Milliarden Euro in Bearbeitung. Diese Angaben macht die Bundesregierung in ihrer Antwort (21/548) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion die Linke (21/310).

  • Kosten der Vermeidung von CO2-Emissionen

    Keine konkreten Angaben zu den Kosten, die ihre Pläne zur Vermeidung von CO2-Emissionen verursachen, macht die Bundesregierung in ihrer Antwort (21/715) auf eine Kleine Anfrage (21/296) der AfD-Fraktion. Zur Begründung verweist sie darauf, dass Deutschland zur Erreichung der Klimaschutzziele auf ein "breites Spektrum aufeinander abgestimmter Klimaschutzmaßnahmen" setze. Diese dienten neben der Minderung von Treibhausgasen auch der Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit, dem sozialen Ausgleich sowie der langfristigen Transformation hin zur Klimaneutralität. Die Ausgestaltung der Klimaschutzmaßnahmen gehe dabei über eine "kurzfristige, rein statische Betrachtung der CO2-Vermeidungskosten" hinaus.

  • Steuerung des Windenergieausbaus

    An der von den Koalitionsfraktionen geplanten Umsetzung der Erneuerbare-Energien-Richtlinie der EU (RED III) besteht Nachbesserungsbedarf. Das wurde während einer öffentlichen Anhörung des Umweltausschusses zu dem Gesetzentwurf "zur Umsetzung von Vorgaben der Richtlinie (EU) 2023/2413 für Zulassungsverfahren nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz und dem Wasserhaushaltsgesetz, zur Änderung des Bundeswasserstraßengesetzes, zur Änderung des Windenergieflächenbedarfsgesetzes und zur Änderung des Baugesetzbuchs" (21/568) deutlich.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen