Datenschutz-Grundverordnung der EU macht weniger detaillierte Vorgaben zur Bonitätsbewertung als bislang gültige Regelungen Mit der Datenschutz-Grundverordnung der EU droht beim Scoring ein Verlust von Datenschutzstandards - Verbraucher hätten durch neue Vorgaben das Nachsehen
Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) befürchtet einen abnehmenden Datenschutz beim Scoring, der automatisierten Bewertung der Kreditwürdigkeit. Grund ist die Datenschutz-Grundverordnung der EU, die ab Frühsommer 2018 gilt. Sie sieht deutlich unbestimmter gefasste Regelungen rund um das Scoring vor als das aktuell gültige Bundesdatenschutzgesetz. Der vzbv fordert die Bundesregierung auf, alle rechtlichen Möglichkeiten auszuschöpfen, um das Datenschutzniveau zu erhalten.
"Für das Scoring gelten in Deutschland sehr detaillierte Vorgaben, die für Rechtssicherheit sorgen. Davon profitieren Verbraucherinnen und Verbraucher wie auch Unternehmen. Das Schutzniveau dürfen wir keinesfalls aufs Spiel setzen", sagt Klaus Müller, Vorstand des vzbv. Bundesregierung muss aktiv werden
Die EU-Datenschutz-Grundverordnung verhindert zum Beispiel nicht, dass künftig auch finanzielle Forderungen, die ein Verbraucher bestritten hat, an Auskunfteien gemeldet und in den Scorewert einfließen können. Laut Datenschutz-Novelle ist das in Deutschland seit dem Jahr 2010 explizit verboten. Auch das Scoring allein auf Basis von Anschriften ist im Moment nicht erlaubt, wäre künftig aber möglich.
Müller: "Die Datenschutz-Grundverordnung dreht beim Thema Scoring die Zeit zurück. Uns droht ein massiver rechtlicher Rückschritt. Die Bundesregierung muss ihr Versprechen, dass unser Datenschutzniveau erhalten bleibt, ernst nehmen und aktiv werden. Die Zeit drängt angesichts der Bundestagswahl 2017."
Bewährte Regelungen in andere Gesetze übertragen Der vzbv fordert Bundesinnenminister Thomas de Maizière und Bundesverbraucherminister Heiko Maas auf, das Schutzniveau zu sichern – unter anderem mit Hilfe von Öffnungsklauseln in der Datenschutz-Grundverordnung, die die Mitgliedsstaaten für eigene Regelungen nutzen können. Auch könnten Regelungen aus dem Bundesdatenschutzgesetz in andere Gesetze übertragen werden. Denkbar wären Regelungen im Zivil-, Vertrags- und Versicherungsrecht sowie im Kreditwesengesetz, die festlegen, unter welchen Umständen Scorewerte verwendet werden dürfen. (Verbraucherzentrale Bundesverband: ra)
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Das Bundesjustizministerium hat am 13.06.2025 den Entwurf für ein Gesetz zur Einführung einer elektronischen Präsenzbeurkundung veröffentlicht. Der bayerische Staatsminister der Justiz Georg Eisenreich: "Ich begrüße, dass die neue Bundesjustizministerin unseren Vorschlag für eine Änderung des Beurkundungsrechts aufgreift. Für die Digitalisierung der Justiz ist auch die Modernisierung von Bundesgesetzen notwendig. Der bestehende gesetzliche Rahmen ist noch viel zu oft ein Hemmschuh und muss durch den Bund an vielen Stellen modernisiert werden."
Die Justizministerinnen und Justizminister berieten auf ihrer Frühjahrskonferenz am 5. und 6. Juni 2025 in Bad Schandau über einen neuen Pakt für den Rechtsstaat. Auch Bundesjustizministerin Dr. Stefanie Hubig nimmt an der Konferenz teil. Im Koalitionsvertrag hatten CDU, CSU und SPD vereinbart, mit einem neuen Pakt für den Rechtsstaat gemeinsam mit den Ländern die Justiz zukunftsfest zu machen. Demnach soll der neue Pakt für den Rechtsstaat auf drei Säulen basieren: einer verbesserten Digitalisierung, einer Verschlankung und Beschleunigung von Verfahrensabläufen sowie einer personellen Stärkung.
Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) beaufsichtigt unter anderem die Lebensversicherer. Allein die BaFin ist berechtigt einen Insolvenzantrag zu stellen, § 312 Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG). Die BaFin hat jedoch mehrere Alternativen, wie beispielweise die Bestandsübertragung oder die Herabsetzung der Leistungen in der Lebensversicherung. In Frage kommt fallweise, dass die private Auffanggesellschaft "Protektor Lebensversicherungs-AG" die Rechtsansprüche der Kunden insolventer Lebensversicherer "sichert", indem die Versicherungsverträge zur Aufrechterhaltung von garantierten Leistungen und Risikoschutz übernommen werden; §§ 221-231 VAG. Die Übernahme der Verträge bedarf einer Anordnung der BaFin, § 222 VAG - nur bis zu fünf Prozent der Garantieleistungen können dabei gekürzt werden. Bei dieser Gelegenheit können auch Tarifbestimmungen und Versicherungsbedingen angepasst werden. Freiwillig sind inzwischen auch 22 Pensionskassen dieser Sicherungseinrichtung freiwillig beigetreten.
Durch Steuerhinterziehung entgehen dem deutschen Staat nach Schätzungen der Deutschen Steuergewerkschaft jedes Jahr 50 Milliarden Euro. Bayerns Justizminister Georg Eisenreich: "Die ganz große Mehrheit der Menschen und Unternehmen zahlen ordnungsgemäß. Wir gehen gegen die schwarzen Schafe vor. Steuerstraftaten sind schwer nachweisbar. Die Ermittlungen sind oftmals umfangreich und komplex. Hinzu kommen neue Deliktsphänomene und zunehmend große Datenmengen. Deshalb setzt die bayerische Justiz auf Spezialisierung. Dazu habe ich das Kompetenzzentrum Steuerstrafrecht bei der Staatsanwaltschaft München I eingerichtet."
Keepit veröffentlichte ihren Berichts "Intelligent Data Governance: Why taking control of your data is key for operational continuity and innovation" (Intelligente Data-Governance: Warum die Kontrolle über Ihre Daten entscheidend für betriebliche Kontinuität und Innovation ist). Der Bericht befasst sich mit der grundlegenden Bedeutung der Datenkontrolle im Zeitalter der KI, wobei der Schwerpunkt auf der Sicherstellung der Cyber-Resilienz und Compliance moderner Unternehmen liegt.
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