Deutschland im Steuerwettbewerb mit Liechtenstein
Bundeskanzlerin Angela Merkel: "Schädlichen und unfairen Steuerwettbewerb eindämmen" - Jetzt gehe es um den Abschluss eines Betrugsbekämpfungsabkommens und die Umsetzung der 3. EU-Geldwäscherichtlinie
Gegen Geldwäscherei und organisierte Kriminalität gehe Liechtenstein mit einer unabhängigen Finanzmarktaufsicht und einer starken Staatsanwaltschaft vor
(26.02.08) - Bundeskanzlerin Angela Merkel hat Liechtenstein um Mithilfe gebeten, jüngst aufgedeckte Fälle von Steuerhinterziehung aufzuklären. Bei einem Treffen mit dem liechtensteinischen Regierungschef Otmar Hasler lobte die Kanzlerin bereits erfolgte Rechtsanpassungen an europäische und internationale Standards. Jetzt gehe es um den Abschluss eines Betrugsbekämpfungsabkommens und die Umsetzung der Dritten EU-Geldwäscherichtlinie.
"Wir haben den Besuch lange geplant. Er findet jetzt unter besonderen Umständen statt", sagte die Bundeskanzlerin nach dem etwa einstündigen Treffen. Dieses habe eine gute Gelegenheit geboten, um über die aktuellen Fragen zu sprechen. Auch der liechtensteinische Regierungschef begrüßte den Zeitpunkt des Treffens.
Zurzeit gehen die Staatsanwaltschaft Bochum und die Steuerfahndung gegen mutmaßliche Steuersünder vor. Ihnen wird vorgeworfen, mittels Liechtensteiner Stiftungen in großem Umfang in Deutschland Steuern hinterzogen zu haben. Das Bundesfinanzministerium geht von Nachforderungen einschließlich Zinsen in Höhe von mehreren Hundert Millionen Euro aus.
Keine Anreize für Steuerhinterziehung geben
Angesichts der gerade aufgedeckten Steuervorfälle forderte Merkel gegenüber dem Fürstentum vor allem Fortschritte in drei Bereichen. So seien während der deutschen EU-Ratspräsidentschaft Verhandlungen über ein Betrugsbekämpfungsabkommen zwischen Liechtenstein und der EU begonnen worden. "Wir erwarten, dass diese Verhandlungen zügig geführt werden und wir zu einem Abschluss kommen", betonte Merkel.
Außerdem solle Liechtenstein die Dritte EU-Geldwäscherichtlinie schnellstmöglich in nationales Recht umsetzen. Dies bezeichnete Merkel als wichtigen Schritt zu mehr Transparenz bei der Bekämpfung von Geldwäsche. Und drittens erwartet die Kanzlerin, dass Liechtenstein die OECD-Bemühungen unterstützt, schädlichen und unfairen Steuerwettbewerb einzudämmen.
Europäische Standards übernehmen
"Wir haben uns entschlossen, in der Steuerkooperation Schritte zu unternehmen", sagte Hasler und verwies auf den bereits eingeschlagenen Reformweg.
Gegen Geldwäscherei und organisierte Kriminalität gehe Liechtenstein mit einer unabhängigen Finanzmarktaufsicht und einer starken Staatsanwaltschaft vor. Außerdem überprüfe der Internationale Währungsfonds regelmäßig den liechtensteinischen Finanzplatz. Auch die Dritte EU-Geldwäscherichtlinie sei in Umsetzung.
Bisher hat Liechtenstein als Efta-Land die zweite EU-Geldwäscherichtlinie in nationales Recht umgesetzt. Die 3. EU-Geldwäscherichtlinie, die die aktualisierten internationalen Standards in EU-Recht überführt, ist in Liechtenstein noch nicht umgesetzt worden. Diese Richtlinie legt besonderes Augenmerk auf die Feststellung des wahren wirtschaftlich Berechtigten bei juristischen Personen und Rechtskonstrukten. Liechtenstein unterliegt als EFTA-Staat jedoch nicht der Umsetzungsfrist für EG-Staaten.
Zudem kündigte Hasler den Beitritt seines Landes zum Schengen-Raum an. Dieser Schritt werde in den nächsten Tagen vollzogen und beinhalte auch Rechtshilfe in Steuerfragen. Außerdem sei Liechtenstein gewillt, ein Betrugsabkommen abzuschließen und das über achtzig Jahre alte Stiftungsrecht zu reformieren.
Eines machte die Bundeskanzlerin aber auch unmissverständlich deutlich: "Wir erwarten von den deutschen Staatsbürgern, dass sie ihre Steuern nach Recht und Gesetz hier im Lande entrichten." Allerdings dürfe es seitens der liechtensteinischen Banken auch keine "Animation" zu Rechtsverletzungen geben. (Deutsche Bundesregierung: Fürstentum Liechtenstein: ra)
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