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Aktionsplans zur Kapitalmarktunion


Leichter Zugang zu Unternehmensinformationen für Anleger: Rat der EU legt seinen Standpunkt zum zentralen europäischen Zugangsportal (ESAP) fest
In dem Vorschlag sind keine zusätzlichen Informationspflichten für europäische Unternehmen vorgesehen, da das ESAP Zugang zu Informationen bieten wird, die bereits in Anwendung der einschlägigen europäischen Richtlinien und Verordnungen veröffentlicht wurden




Der Rat hat seinen Standpunkt zu drei Vorschlägen festgelegt, mit denen ein zentrales europäisches Zugangsportal (ESAP) geschaffen wird, das die erste Maßnahme im Rahmen des Aktionsplans zur Kapitalmarktunion darstellt. Mit dieser Maßnahme soll ein zentrales Zugangsportal für öffentliche finanz- und nachhaltigkeitsbezogene Informationen zu Unternehmen und Anlageprodukten in der EU geschaffen werden.

Der freie, benutzerfreundliche, zentrale und digitale Zugang zu finanz- und nachhaltigkeitsbezogenen Informationen, die von europäischen Unternehmen, einschließlich kleiner Unternehmen, veröffentlicht werden, wird den Entscheidungsprozess für ein breites Spektrum von Anlegern, einschließlich Kleinanlegern, erleichtern. Durch die verstärkte Verbreitung von Informationen, auch über Grenzen hinweg, und die zunehmend digitale Nutzung dieser Informationen wird das ESAP die Integration von Finanzdienstleistungen und Kapitalmärkten in der Union weiter fördern und zur Verwirklichung der Ziele der Strategie für ein digitales Finanzwesen beitragen.

In dem Vorschlag sind keine zusätzlichen Informationspflichten für europäische Unternehmen vorgesehen, da das ESAP Zugang zu Informationen bieten wird, die bereits in Anwendung der einschlägigen europäischen Richtlinien und Verordnungen veröffentlicht wurden. Nachhaltigkeitsbezogene Informationen werden frühzeitig über das ESAP zur Verfügung gestellt, um die Verwirklichung der Ziele des europäischen Grünen Deals zu unterstützen.

In seinem Standpunkt plant der Rat eine schrittweise Einführung des ESAP, um eine solide Umsetzung zu ermöglichen. Auf der Grundlage kohärenter Phasen wird mit der schrittweisen Einführung sichergestellt, dass die europäischen Verordnungen und Richtlinien gemäß ihrer Priorität zwischen 2026 und 2030 in den Geltungsbereich des ESAP fallen. Dadurch wird sichergestellt, dass genügend Zeit für die Festlegung und Umsetzung der erforderlichen technischen Aspekte des Projekts zur Verfügung steht. Der Standpunkt des Rates sieht ferner eine regelmäßige Bewertung der Funktionsweise des ESAP und eine Überprüfungsklausel vor, die gewährleisten soll, dass das Portal den Bedürfnissen seiner Nutzer und seiner technischen Effizienz gerecht wird.

Zur Gewährleistung einer möglichst effizienten Organisation auf Ebene der Mitgliedstaaten ist im Standpunkt des Rates auch ein Höchstmaß an Flexibilität bei der Organisation der Erhebung von Informationen in den Mitgliedstaaten vorgesehen; dabei wird auf bereits bestehenden Systemen aufgebaut, um die Anpassungskosten für die nationalen Behörden und die meldenden Stellen zu begrenzen.
Hintergrund

Dieser Vorschlag ist Teil des Pakets zur Kapitalmarktunion, das die Kommission am 25. November 2021 vorgelegt hat. Im vereinbarten Standpunkt des Rates werden die Standpunkte der Mitgliedstaaten im Vorfeld der Verhandlungen mit dem Europäischen Parlament dargelegt. (Rat der EU: ra)

eingetragen: 25.07.22
Newsletterlauf: 09.09.22


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