Markt für die Bahnstromversorgung
Kartellrecht: Erfolgreiche Marktöffnung ermöglicht vorzeitige Beendigung der Verpflichtungen in der Wettbewerbssache Deutsche Bahn
Die Kommission hatte Bedenken, dass die Preise der Deutschen Bahn für Bahnstrom es ebenso effizienten Wettbewerbern unmöglich gemacht hätten, auf den deutschen Märkten für Schienengüter- und -personenfernverkehr rentabel zu wirtschaften
(10.05.16) - Die Europäische Kommission hat die Deutsche Bahn früher als vorgesehen aus ihren im Dezember 2013 für bindend erklärten Verpflichtungen entlassen, da inzwischen mehrere Wettbewerber in den deutschen Bahnstrommarkt eingetreten sind, so dass die wettbewerbsrechtlichen Bedenken der Kommission gegenstandslos geworden sind. Die für Wettbewerbspolitik zuständige EU-Kommissarin Margrethe Vestager erklärte hierzu: "Die Zunahme des Wettbewerbs auf dem deutschen Markt für die Bahnstromversorgung bestätigt, dass die Verpflichtungen unsere Wettbewerbsbedenken erfolgreich ausgeräumt haben. Dies ist ein gutes Beispiel dafür, wie Verpflichtungsbeschlüsse schnell und wirksam Märkte öffnen, gleiche Wettbewerbsbedingungen gewährleisten und zu mehr Wettbewerb und niedrigeren Preisen für Verbraucher und Unternehmen führen können."
Im Dezember 2013 nahm die Kommission Verpflichtungsangebote der etablierten deutschen Eisenbahngesellschaft Deutsche Bahn hinsichtlich ihres Preissystems für Bahnstrom in Deutschland an. Bahnstrom, der für den Antrieb von Lokomotiven verwendete Strom, ist für Eisenbahnverkehrsunternehmen ein unentbehrliches Vorleistungsprodukt. Vor dem Inkrafttreten der Verpflichtungen war DB Energie, eine Tochtergesellschaft der Deutschen Bahn, der einzige Bahnstromanbieter in Deutschland.
Die Kommission hatte Bedenken, dass die Preise der Deutschen Bahn für Bahnstrom es ebenso effizienten Wettbewerbern unter Verstoß gegen Artikel 102 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) unmöglich gemacht hätten, auf den deutschen Märkten für Schienengüter- und -personenfernverkehr rentabel zu wirtschaften (sogenannte Margenbeschneidung).
Hauptzweck der Verpflichtungszusagen war daher, es nicht zur DB-Gruppe gehörenden Stromanbietern zu ermöglichen, in den zuvor monopolisierten Markt für die Versorgung von Eisenbahnverkehrsunternehmen mit Bahnstrom einzutreten. DB Energie verpflichtete sich,
i) Stromanbietern Zugang zu ihrem Bahnstromnetz zu gewähren und
ii) ihr Preissystem zu ändern.
Gestaltung und Umsetzung der Verpflichtungen haben sich als erfolgreich erwiesen. Innerhalb von achtzehn Monaten nach ihrem Inkrafttreten sind mehrere Energieversorger in den Bahnstrommarkt eingetreten. Im Jahr 2015 haben sie bereits mehr als die Hälfte der gesamten Bahnstromnachfrage der nicht zur Deutschen Bahn gehörenden Eisenbahngesellschaften gedeckt.
Die Verpflichtungen sollten ursprünglich für fünf Jahre gelten. Im Beschluss der Kommission war jedoch vorgesehen, dass die Deutsche Bahn früher von ihren Zusagen entbunden werden könnte, wenn in einem Kalenderjahr mehr als 25 Prozent des von nicht zur DB-Gruppe gehörenden Eisenbahnunternehmen insgesamt nachgefragten Stroms von anderen Energieversorgern geliefert würden. Da diese Schwelle 2015 erreicht wurde, hat die Kommission beschlossen, die Rechtspflicht der Deutschen Bahn zur Einhaltung ihrer Zusagen aufzuheben.
Eine nichtvertrauliche Fassung des Beschlusses wird auf der Website der Generaldirektion Wettbewerb im öffentlich zugänglichen Register der Kommission unter der Nummer der Wettbewerbssache 39678 veröffentlicht.
(Europäische Kommission: ra)
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