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Spekulativer Handel muss ausgegliedert werden
Banken müssen in Zukunft Vorkehrungen für ihre eigene Abwicklung treffen. Außerdem werden systemrelevante Geldhäuser verpflichtet, den spekulativen Handel in rechtlich selbstständige Einheiten auszulagern. Dies sieht der vom Finanzausschuss nach Vornahme zahlreicher Änderungen beschlossene Gesetzentwurf zur Abschirmung von Risiken und zur Planung der Sanierung und Abwicklung von Kreditinstituten und Finanzgruppen (17/12601, 17/13035) vor. Zudem sollen die Strafen für Banker bei Verletzung von wesentlichen Risikomanagementpflichten verschärft werden. Für den Gesetzentwurf stimmten die Koalitionsfraktionen CDU/CSU und FDP. Die Oppositionsfraktionen SPD, Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen votierten gegen den Entwurf. Abgelehnt wurde ein Antrag von SPD-Fraktion und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (17/12687) zur Trennung von Geschäfts- und Investmentbanking.
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Strengere Kapitalvorschriften für Banken
Ab 2014 werden in Deutschland die so genannten Basel III-Regeln gelten: Banken sollen sich im Krisenfall aus eigener Kraft stabilisieren und retten können. Die Bundesregierung hatte im Sommer letzten Jahres diese neue Grundordnung für Banken auf den Weg gebracht. Der Bundestag hat das entsprechende Gesetz jetzt beschlossen. Das Gesetz setzt die europäischen Basel III-Regeln in deutsches Recht um. Sie sind die neue Grundordnung für die Banken und machen diese krisenfester. Mit der Neuregelung gelten verschärfte Eigenkapitalvorschriften für Banken: Das so genannte "harte Kernkapital" (eigene Aktien und einbehaltene Gewinne) der Banken soll um das 3,5-fache erhöht werden.
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Hedgefonds nicht mehr für private Anleger
Sämtliche Arten von Investmentfonds und ihre Verwalter kommen unter Finanzaufsicht. Dazu gehören zum Beispiel offene Immobilienfonds und Hedgefonds. Der Bundestag hat das so genannte AIFM-Umsetzungsgesetz beschlossen. Für den Investmentfondsbereich verankert Deutschland damit, was 2009 die G20 beschlossen hatten: Kein Finanzmarkt, kein Finanzmarktakteur und kein Finanzprodukt bleibt künftig unbeaufsichtigt.
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Aufbau eines Trennbankensystems
Banken müssen in Zukunft ihre eigenen riskanten Geschäfte vom Kundengeschäft trennen. Das stärkt ihre Zahlungsfähigkeit und trägt zur Stabilisierung der Finanzmärkte bei, sagt die Bundesregierung. Der Bundestag hat den Gesetzentwurf der Bundesregierung beschlossen. Nach dem Trennbankengesetz müssen Einlagenkreditinstitute, wenn sie bestimmte Schwellenwerte überschreiten, die Risiken aus eigenen spekulativen und riskanten Geschäften vom Kundengeschäft trennen.
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Basel III und CRD IV-Umsetzungsprozess
Der Finanzausschuss hat einer stärkeren Eigenkapitalausstattung von Finanzinstituten zugestimmt. Mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen CDU/CSU und FDP sowie der SPD-Fraktion billigte der Finanzausschuss nach Vornahme zahlreicher Änderungen das von der Bundesregierung eingebrachte CRD IV-Umsetzungsgesetz (17/10974, 17/11474). Die Linksfraktion enthielt sich, die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen lehnte den Entwurf ab. Ein Entschließungsantrag der Koalitionsfraktionen wurde angenommen. Damit wird eine schnelle Umsetzung der neuen Eigenkapitalvorschriften für Banken angestrebt, die vom Baseler Ausschuss für Bankenaufsicht im Dezember 2010 vorgeschlagen worden waren ("Basel III").
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Stärkere Eingriffs- und Sanktionsmöglichkeiten
Der Bundestag hat weitere Bausteine zur Regulierung der Finanzmärkte beschlossen. Ziel: Jedes Produkt, jeder Finanzplatz und jeder Finanzmarktakteur soll festen Regeln unterworfen sein. Die Bundesregierung ist dabei europäischer Vorreiter. Ab 2014 gelten in Deutschland die so genannten Basel III-Regeln: Banken sollen sich im Krisenfall aus eigener Kraft stabilisieren und retten können. Die neuen Regelungen setzen die europäischen Basel III-Regeln in deutsches Recht um. Sie sind die neue Grundordnung für die Banken und machen diese krisenfester.
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Deutsches Vorpreschen im Alleingang
Anlässlich der Verabschiedung des Trennbankengesetzes durch den Deutschen Bundestag erklärt Michael Kemmer, Hauptgeschäftsführer des Bundesverbandes deutscher Banken: "Mit dem (…) verabschiedeten Trennbankengesetz hat sich der deutsche Gesetzgeber vergaloppiert. Es soll den Finanzmarkt stabiler machen, schadet aber letztlich der deutschen Wirtschaft, denn es stellt das bewährte Universalbankensystem vollkommen unnötigerweise in Frage."
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Zentraler Baustein für ein stabiles Finanzsystem
Anlässlich der Verabschiedung der europäischen Kapitalanforderungsrichtlinie CRD IV in nationales Recht durch den Deutschen Bundestag erklärte Michael Kemmer, Hauptgeschäftsführer des Bankenverbandes: "Mit seiner (…) Entscheidung hat der Deutsche Bundestag die europäischen Vereinbarungen hierzulande zügig umgesetzt. Die privaten Banken unterstützen die Eigenkapital- und Liquiditätsrahmenbedingungen nach Basel III von Beginn an. Die neuen Regeln sind der zentrale Baustein für ein stabiles Finanzsystem."