Sie sind hier: Home » Recht » Deutschland » Gesetze

Hedgefonds nicht mehr für private Anleger


Finanzmarkt: Alle Fonds kommen unter Aufsicht - Neues Gesetz betrifft Fonds für Privatanleger sowie Fonds für professionelle und semiprofessionelle Anleger
Compliance im Finanzwesen: Besondere Transparenzpflichten gelten für Hedgefondsmanager

(19.06.13) - Sämtliche Arten von Investmentfonds und ihre Verwalter kommen unter Finanzaufsicht. Dazu gehören zum Beispiel offene Immobilienfonds und Hedgefonds. Der Bundestag hat das so genannte AIFM-Umsetzungsgesetz beschlossen.

Für den Investmentfondsbereich verankert Deutschland damit, was 2009 die G20 beschlossen hatten: Kein Finanzmarkt, kein Finanzmarktakteur und kein Finanzprodukt bleibt künftig unbeaufsichtigt.

Regelungen für Fonds
Neben offenen Immobilienfonds und Hedgefonds werden beispielsweise auch Private Equity Fonds als alternative Investmentfonds gesetzlich erfasst und der Finanzaufsicht unterstehen.

Das neue Gesetz betrifft Fonds für Privatanleger sowie Fonds für professionelle und semiprofessionelle Anleger.

Um Kleinanleger besser zu schützen, werden so genannte "Publikumsfonds" strengeren Regeln unterworfen als Fonds für professionelle Anleger.

Mit dem Gesetz wird auch auf die Erfahrungen bei offenen Immobilienfonds reagiert, bei denen es in der Vergangenheit vermehrt zu Fondschließungen und Abwicklungen gekommen ist

Aufsicht über Fondsmanager
Für die Verwalter alternativer Investmentfonds führt das Gesetz eine Zulassungspflicht ein. Sie werden einer laufenden Aufsicht unterworfen.

Die Verwalter müssen unter anderem ein angemessenes Risiko- und Liquiditätsmanagement einrichten. Sie müssen ihre besondere Sachkenntnis, Erfahrung und Zuverlässigkeit nachweisen. Es gelten umfangreiche Berichtspflichten gegenüber der Finanzaufsicht.

Auch für Verwalter geschlossener Fonds des "grauen Kapitalmarktes" schreibt das neue Gesetz eine umfassende Aufsicht vor. Damit wird dieser Bereich in den geregelten Kapitalmarkt überführt.

Besondere Transparenzpflichten gelten für Hedgefondsmanager. Die Aufsichtsbehörden sollen so mögliche Risiken für den gesamten Finanzmarkt besser erkennen und frühzeitig reagieren können.

Keine Hedgefonds für Privatanleger
Hedgefonds dürfen künftig in Deutschland nicht mehr für private Anleger aufgelegt werden. Auch ausländische Hedgefonds dürfen in Deutschland nicht mehr an Privatanleger verkauft werden.

Damit werden Kleinanleger vor solchen besonders risikoreichen Finanzprodukten geschützt.

EU-weit gleiche Aufsichtsregeln
Die Bundesregierung hatte den Gesetzentwurf im Dezember 2012 auf den Weg gebracht. Er setzt die entsprechende EU-Richtlinie in deutsches Recht um. Das neue Kapitalanlagengesetzbuch wird das bisherige Investmentgesetzbuch ersetzen.

Künftig gelten EU-weit einheitliche Anforderungen für die Zulassung und Beaufsichtigung von Managern alternativer Investmentfonds.

Das nationale Umsetzungsgesetz soll am 22. Juli 2013 in Kraft treten. (Deutsche Bundesregierung: ra)


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: Gesetze

  • Verordnung zu Cookies auf Webseiten vorgelegt

    Damit Internetnutzer eine "anwenderfreundliche Alternative zu der Vielzahl zu treffender Einzelentscheidungen" bei Cookie-Einwilligungsbannern haben, hat die Bundesregierung eine Verordnung auf den Weg gebracht (20/12718).

  • Änderung der Außenwirtschaftsverordnung

    Mit der 21. Verordnung zur Änderung der Außenwirtschaftsordnung soll die Ausfuhr von "Dual-Use-Gütern", also Waren mit doppeltem Verwendungszweck, restriktiver gehandhabt werden.

  • Bekämpfung von Finanzkriminalität

    Der Etat des Bundesfinanzministeriums (Einzelplan 08) soll 2025 um 332 Millionen Euro auf 10,1 Milliarden Euro steigen im Vergleich zu 2024. Das zumindest sieht der Haushaltsentwurf der Bundesregierung vor, der dem Bundestag zugeleitet wurde (20/12400).

  • Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz beschlossen

    Der Rechtsausschuss hat den Gesetzentwurf der Bundesregierung "zur Reform des Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetzes" (KapMuG - 20/10942, 20/11307) beschlossen. Die Vorlage passierte das Gremium in geänderter Fassung mit Stimmen der Fraktionen von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP bei Ablehnung der CDU/CSU-Fraktion, der Gruppen Die Linke und BSW und Enthaltung der AfD-Fraktion.

  • Auskunftssperren für Mandatsträger

    Die Deutsche Bundesregierung will mit einem Gesetzentwurf zur Änderung des Bundesmeldegesetzes (20/12349) den Schutz gefährdeter Personen vor Anfeindungen oder sonstigen Angriffen, die nach Bekanntwerden ihrer Wohnanschrift durch Melderegisterauskünfte erfolgen können, verstärken.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen