Stärkere Eingriffs- und Sanktionsmöglichkeiten
Finanzmarkt-Compliance: Neue Bausteine zur Finanzmarktregulierung
Getrenntes Bankensystem: Banken müssen künftig ihre eigenen riskanten Geschäfte vom Kundengeschäft trennen
(19.06.13) - Der Bundestag hat weitere Bausteine zur Regulierung der Finanzmärkte beschlossen. Ziel: Jedes Produkt, jeder Finanzplatz und jeder Finanzmarktakteur soll festen Regeln unterworfen sein. Die Bundesregierung ist dabei europäischer Vorreiter.
Basel III
Ab 2014 gelten in Deutschland die so genannten Basel III-Regeln: Banken sollen sich im Krisenfall aus eigener Kraft stabilisieren und retten können. Die neuen Regelungen setzen die europäischen Basel III-Regeln in deutsches Recht um. Sie sind die neue Grundordnung für die Banken und machen diese krisenfester.
Mit der Neuregelung gelten verschärfte Eigenkapitalvorschriften für Banken. Sie schützen die Steuerzahler und die gesamte Volkswirtschaft besser vor dem Risiko von Bankenkrisen. Die Bundesanstalt für Finanzaufsicht erhält zudem stärkere Eingriffs- und Sanktionsmöglichkeiten.
Aufbau eines Trennbankensystems
Banken müssen künftig ihre eigenen riskanten Geschäfte vom Kundengeschäft trennen, wenn sie bestimmte Schwellenwerte überschreiten. Das stärkt ihre Zahlungsfähigkeit und stabilisiert die Finanzmärkte.
Zudem sieht das Trennbanken-Gesetz Sanierungs- und Abwicklungspläne für Kreditinstitute vor sowie Strafbarkeitsregeln für Geschäftsleitungen von Banken und Versicherungen. Der Bundestag beschloss den Gesetzentwurf der Bundesregierung.
Alle Fonds kommen unter Aufsicht
Mit dem AIFM-Umsetzungsgesetz kommen sämtliche Arten von Investmentfonds und ihre Verwalter unter Finanzaufsicht. Dazu gehören zum Beispiel offene Immobilienfonds, Hedgefonds oder Private Equity Fonds.
Hedgefonds dürfen künftig nicht mehr für private Anleger aufgelegt oder an sie verkauft werden. Damit werden Kleinanleger vor solchen besonders risikoreichen Finanzprodukten geschützt.
Extreme Börsen-Szenarien verhindern
Die Bundesregierung reduziert außerdem Gefahren und Missbräuche beim computergestützten Hochfrequenzhandel an deutschen Börsen. Seit dem 14. Mai 2013 gilt für bislang nicht regulierte Händler eine Zulassungspflicht mit strengen Anforderungen.
Das Hochfrequenzhandelsgesetz soll extreme Szenarien mit gravierenden Kursschwankungen verhindern. (Deutsche Bundesregierung: ra)
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