Zusammenhang mit Korruptionsdelikten
BKA: Zahl der in Deutschland registrierten Korruptionsstraftaten erneut gestiegen
Bundeskriminalamt veröffentlicht Bundeslagebild "Korruption 2021"
Im Jahr 2021 ist die Zahl der Korruptionsstraftaten in Deutschland im Vergleich zum Vorjahr deutlich angestiegen. Von der Polizei wurden insgesamt 7.433 Korruptionsdelikte registriert - ein Anstieg von fast 35 Prozent im Vergleich zu 2020. Auch die Zahl der damit unmittelbar zusammenhängenden Begleitdelikte - hierzu zählen u.a. Betrugsdelikte und Urkundenfälschungen, wettbewerbsbeschränkende Absprachen bei Ausschreibungen, Strafvereitelungen, Falschbeurkundungen im Amt sowie Verletzungen des Dienstgeheimnisses - nahm um über 10 Prozent zu. Das geht aus dem heute durch das Bundeskriminalamt veröffentlichten Bundeslagebild "Korruption 2021" hervor.
Ermittlungsverfahren in diesem Kriminalitätsbereich sind häufig sehr komplex. Sie können zu einer Aufdeckung von einer Vielzahl von Einzeltaten und damit auch zu starken Verschiebungen in den jährlichen statistischen Betrachtungen führen. So ist der deutliche Anstieg im vergangenen Jahr vor allem auf die Zunahme von besonders schweren Fällen von Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr (§ 300 StGB), von Bestechung (§ 334 StGB) sowie Fällen von Bestechung und Bestechlichkeit im Gesundheitswesen (§§ 299a/b StGB) zurückzuführen, denen mehrere große Ermittlungsverfahren in verschiedenen Bundesländern mit einer jeweils hohen Anzahl an festgestellten Einzeltaten zu Grunde lagen.
Die Summe des festgestellten durch Korruption entstandenen Schadens ist hingegen um fast 25 Prozent gesunken und lag 2021 bei 61 Millionen Euro (2020: 81 Millionen Euro). Auch hier können einzelne Großverfahren erhebliche statistische Schwankungen verursachen. Generell gestaltet sich die Bezifferung von entstandenen Schäden in diesem Deliktsfeld schwierig, denn Korruption verursacht nicht nur wirtschaftliche, sondern auch immaterielle Schäden: Sie schädigt das Grundvertrauen der Bürgerinnen und Bürger in die Unabhängigkeit, Unbestechlichkeit und Handlungsfähigkeit des Staates und die Integrität der Wirtschaft.
Die Gesamtzahl der im Zusammenhang mit Korruptionsdelikten ermittelten Tatverdächtigen lag 2021 bei 2.457 und stieg damit im Vergleich zum Jahr 2020 (2.171 Tatverdächtige) um rund 13 Prozent. Dabei wird zwischen Vorteilsnehmern bzw. Bestochenen ("Nehmer") und Vorteilsgewährenden bzw. Bestechenden ("Geber") unterschieden. Der Anstieg an Tatverdächtigen im vergangenen Jahr betraf beide Bereiche: Die Anzahl der Geber stieg um fast 15 Prozent auf 1.368, die der Nehmer um 11 Prozent auf 1.089.
Sofern Informationen zur Dauer der Verbindung zwischen Geber und Nehmer vorlagen, handelte es sich 2021 in der Mehrzahl um längerfristige Verbindungen, insbesondere um solche, die mehr als fünf Jahre bestanden. Hier liegen Ansätze für Erfolg versprechende Präventionsmaßnahmen, z. B. indem in korruptionsgefährdeten Bereichen ein regelmäßiger Wechsel von Personal, Positionen oder Aufgaben erfolgt. Bei den tatbereiten Nehmern lag der Anteil von Amtsträgern mit knapp 55 Prozent auf dem niedrigsten Stand der vergangenen fünf Jahre. Ob dies pandemiebedingt war oder ein auf erfolgreiche Präventionsmaßnahmen zurückzuführender genereller Trend ist, kann noch nicht beurteilt werden.
Dies gilt auch für die Entwicklung, nach der mit einem Anteil von fast 48 Prozent der bekannt gewordenen Korruptionssachverhalte überwiegend der Wirtschaftsbereich im Zielspektrum stand - in den Vorjahren lag der Fokus hier auf der öffentlichen Verwaltung. Insgesamt ist in diesem Phänomenbereich von einem großen Dunkelfeld auszugehen, denn es handelt sich bei Korruptionstaten in der Regel um so genannte Täter-Täter-Delikte, bei denen keine Seite Interesse an einer Anzeige hat.
Umso wichtiger ist es, dass jeder Verdacht auf Korruption gemeldet wird. Hinweisen externer Quellen auf solche Straftaten kommt daher eine besondere Bedeutung für die erfolgreiche Bekämpfung von Korruption zu. So bieten beispielsweise webbasierte Hinweisgebersysteme, die in den vergangenen Jahren im Rahmen der Korruptionsprävention eingeführt wurden, die Möglichkeit, die Polizei auch anonym über Korruptionsverdachtsfälle zu informieren. Grundsätzlich nimmt aber auch jede Polizeidienststelle Hinweise auf Korruption entgegen. (Bundeskriminalamt: ra)
eingetragen: 22.09.22
Newsletterlauf: 02.11.22
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