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Änderungen bei den DAWI-Vorschriften


Europäische Kommission erwägt Überarbeitung der Beihilfevorschriften für einen besseren Zugang zu erschwinglichem Wohnraum
Nach dem geltenden Beihilferecht gibt es verschiedene Möglichkeiten für die Mitgliedstaaten, den Zugang zu Wohnraum zu fördern



Die EU-Kommission ersucht um Rückmeldungen zu einer Überarbeitung der Beihilfevorschriften für Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse (DAWI), die dem Mangel an erschwinglichem Wohnraum entgegenwirken soll. Zur Überbrückung der Investitionslücke für erschwinglichen Wohnraum bedarf es großer Investitionen. Staatliche Beihilfemaßnahmen können einen Anreiz für die erforderlichen Investitionen bieten.

Alle interessierten Bürgerinnen und Bürger, Unternehmen, öffentliche Stellen und Verbände können auf die Aufforderung zur Stellungnahme reagieren und/oder an der Umfrage im Rahmen der allgemeinen öffentlichen Konsultation teilnehmen, die beide veröffentlicht wurden. Beiträge können bis zum 31. Juli 2025 eingereicht werden. Die Aufforderung zur Stellungnahme und die öffentliche Konsultation sind in allen 24 Amtssprachen der EU verfügbar und über das Portal "Ihre Meinung zählt" zugänglich.

Überarbeitung des Beihilferechts
Nach dem geltenden Beihilferecht gibt es verschiedene Möglichkeiten für die Mitgliedstaaten, den Zugang zu Wohnraum zu fördern. So können die Mitgliedstaaten auf der Grundlage der DAWI-Vorschriften Fördermaßnahmen für sozialen Wohnungsbau für die am stärksten Benachteiligten durchführen, wobei für den Ausgleich keine Obergrenze gilt.

Allerdings bietet das geltende Beihilferecht, wie in den politischen Leitlinien der Kommission anerkannt, den Mitgliedstaaten keine Möglichkeit, die verschiedenen Herausforderungen im Zusammenhang mit erschwinglichem Wohnraum, die durch sozialen Wohnungsbau nicht hinreichend bewältigt werden, wirksam anzugehen.

Mit der gezielten Überarbeitung der DAWI-Vorschriften soll dieses Problem angegangen werden und Anreize für weitere Investitionen in erschwinglichen Wohnraum geschaffen werden. Außerdem sollen im Rahmen der Überarbeitung bestimmte Konzepte der Vorschriften vereinfacht, aktualisiert und präzisiert werden.

Öffentliche Konsultationen und Aufforderung zur Stellungnahme
Ziel der öffentlichen Konsultation und der Aufforderung zur Stellungnahme ist es, Einblicke und Rückmeldungen von nationalen, regionalen und lokalen Behörden, Interessenträgern und der Öffentlichkeit einzuholen. So kann die Kommission auf kooperative, transparente und inklusive Weise ermitteln, welche Änderungen bei den DAWI-Vorschriften erforderlich sind, um Investitionen in erschwinglichen Wohnraum zu erleichtern.

Die Kommission wird die Beiträge auswerten und eine Zusammenfassung der wichtigsten Punkte und Schlussfolgerungen veröffentlichen.

Die Ergebnisse der Konsultationen und einer umfassenderen Einbeziehung der Interessenträger werden in die laufende Überarbeitung der DAWI-Vorschriften einfließen. Bis zum Abschluss der Überarbeitung wird die Kommission weiterhin mit Bürgerinnen und Bürgern wie auch mit Unternehmen im Austausch bleiben.

Hintergrund
Der mangelnde Zugang zu erschwinglichem Wohnraum ist nicht nur für einkommensschwächere Bevölkerungsgruppen ein Problem. Aufgrund verschiedener Faktoren wie der steigenden Nachfrage in städtischen Gebieten, steigenden Wohnkosten, Wohnungsmangel, alternden Gebäudebeständen, wirtschaftlichen Ungleichheiten zwischen den Regionen und der Vermietung an Touristen/Kurzzeitvermietung betrifft sie auch einen größeren Teil der Gesellschaft.

Angesichts der akuten Wohnraumkrise hat die Kommission Dan Jørgensen als Kommissar für Wohnungswesen ernannt und eine Taskforce für erschwinglichen Wohnraum zur Koordinierung der verschiedenen Arbeitsbereiche der Kommission zum Wohnungswesen eingerichtet. Zur Ergänzung der Wohnraumpolitik und der Initiativen der Mitgliedstaaten sowie der regionalen und lokalen Gebietskörperschaften wird die Kommission im Einklang mit dem Subsidiaritätsprinzip 2026 einen europäischen Plan für erschwinglichen Wohnraum vorlegen, der die verschiedenen Interessen der zahlreichen relevanten Interessenträger berücksichtigt.

Als eine ihrer zentralen Initiativen wird die Kommission ihre Beihilfevorschriften überarbeiten, um wie bereits angekündigt die Finanzierung von Energieeffizienz und erschwinglichem Wohnraum zu erleichtern.
(EU-Kommission: ra)

eingetragen: 12.06.25


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