
Finanzmittel mobilisieren
EU-Kommission schlägt Maßnahmen zur Neubelebung des EU-Verbriefungsrahmens vor
Anpassungen haben das Ziel, die hohen Kosten für Emittenten und Anleger im Zusammenhang mit EU-Verbriefungen zu verringern und bestimmte Anforderungen an die Sorgfaltspflichten und die Transparenz zu vereinfachen
Die Europäische Kommission hat ein Maßnahmenpaket angenommen, das dazu beitragen soll, den EU-Verbriefungsrahmen einfacher und zweckmäßiger zu machen. Die vorgeschlagenen Maßnahmen haben das Ziel, Verbriefungstätigkeiten in der EU zu erleichtern, ohne die Finanzstabilität zu beeinträchtigen. Ein stärkerer und einfacherer Verbriefungsrahmen kann dazu beitragen, mehr Investitionen in die Realwirtschaft zu lenken, und so das Wirtschaftswachstum, Innovationen und die Schaffung von Arbeitsplätzen in der gesamten EU fördern. Diese Überarbeitung ist die erste Gesetzgebungsinitiative, die im Rahmen der Strategie für eine Spar- und Investitionsunion vorgeschlagen wurde.
Bei Verbriefungen werden Kredite und von Banken und Finanzinstituten gehaltene Schuldtitel gebündelt und in neue Produkte umgewandelt, die von Anlegern gekauft werden können. Die Verbriefung ermöglicht es den Banken, Kapital für neue Kredite für Privathaushalte und Unternehmen freizusetzen. Gleichzeitig ermöglicht sie eine breitere Teilung des Kreditrisikos über das Bankensystem hinaus.
Mit dem bestehenden Rahmen, der 2019 in Kraft trat, wurde eine Reihe von Vorschriften eingeführt, die den Anlegerschutz, die Transparenz und die Finanzstabilität gestärkt haben. Auf der Grundlage ihrer Erfahrungen mit der Umsetzung des Rahmens in den vergangenen sechs Jahren hat die Kommission einige Aspekte der bestehenden Vorschriften ermittelt, die die Entwicklung der Märkte behindern.
Mit den vorgeschlagenen gezielten regulatorischen Änderungen sollen diese Unzulänglichkeiten behoben und letztlich der EU-Verbriefungsmarkt neu belebt werden. Durch die Beseitigung unnötiger Hindernisse für Emissionen und Investitionen dürften die Finanzinstitute mehr Verbriefungen vornehmen und vor allem das auf diese Weise freigesetzte Kapital für die Vergabe zusätzlicher Kredite an Privathaushalte und Unternehmen in der EU nutzen.
Vorgeschlagene Änderungen
Der von der Kommission angenommene Vorschlag enthält gezielte Änderungen an der Verbriefungsverordnung, in der eine Reihe von Anforderungen festgelegt sind, die für alle an Verbriefungstransaktionen beteiligten Parteien gelten. Diese Anpassungen haben das Ziel, die hohen Kosten für Emittenten und Anleger im Zusammenhang mit EU-Verbriefungen zu verringern und bestimmte Anforderungen an die Sorgfaltspflichten und die Transparenz zu vereinfachen. Darüber hinaus werden Änderungen an der Eigenkapitalverordnung (CRR) vorgeschlagen, die den Aufsichtsrahmen für Banken festlegt und vorgibt, wie viel Kapital Banken für ihre Verbriefungsrisikopositionen halten müssen. Mit diesen Maßnahmen soll die Risikosensitivität im Aufsichtsrahmen für Banken, die Verbriefungen emittieren, erhöht werden. Die vorgelegten Vorschläge gehen jetzt an das Europäische Parlament und den Rat, die darüber beraten und entscheiden werden.
Darüber hinaus enthält das Paket Entwürfe für Änderungen der delegierten Verordnung zur Liquiditätsdeckungsquote, die für vier Wochen auf dem Portal "Ihre Meinung zählt" zur Konsultation veröffentlicht wurden. In der delegierten Verordnung zur Liquiditätsdeckungsquote ist der Betrag der liquiden Aktiva festgelegt, über den eine Bank verfügen muss, um ihren kurzfristigen Liquiditätsbedarf decken zu können. Mit den veröffentlichten Änderungsentwürfen sollen Unstimmigkeiten bei den bestehenden Anforderungen, die Verbriefungen erfüllen müssen, um in den Liquiditätspuffer von Banken aufgenommen werden zu können, beseitigt werden.
In den kommenden Wochen plant die Kommission auch, Entwürfe für Änderungen der delegierten Verordnung Solvabilität II zur Konsultation zu veröffentlichen. Mit den Änderungsentwürfen soll der Aufsichtsrahmen für Versicherungen verbessert werden, um den tatsächlichen Risiken von Verbriefungen besser Rechnung zu tragen und unnötige Aufsichtskosten für Versicherer bei Investitionen in Verbriefungen zu beseitigen.
Hintergrund
In der Erklärung der Euro-Gruppe vom 11. März 2024 wurde die Kommission ersucht, unter Berücksichtigung internationaler Standards alle Angebots- und Nachfragefaktoren, die die Entwicklung des Verbriefungsmarkts in der EU behindern, zu prüfen, einschließlich der aufsichtlichen Behandlung von Verbriefungen für Banken und Versicherungsunternehmen sowie der Transparenz- und Sorgfaltspflichten.
In den Schlussfolgerungen des Europäischen Rates vom 18. April 2024 wurde dieser Aufruf bekräftigt, den europäischen Verbriefungsmarkt, u. a. durch regulatorische und aufsichtsrechtliche Änderungen, neu zu beleben. In den Schlussfolgerungen des Europäischen Rates vom Juni 2024 wurden der Rat und die Kommission erneut aufgefordert, die Arbeiten an allen ermittelten Maßnahmen im Zusammenhang mit der Kapitalmarktunion zu beschleunigen.
Eine Neubelebung des Verbriefungsmarktes wurde auch in den Berichten von Enrico Letta und Mario Draghi empfohlen, um die Kreditvergabekapazität der europäischen Banken zu stärken, eine Vertiefung der Kapitalmärkte zu erreichen, die Europäische Spar- und Investitionsunion zu verwirklichen und die Wettbewerbsfähigkeit der EU zu steigern.
Die Notwendigkeit, die Arbeit an allen Maßnahmen zur Entwicklung der Banken- und Kapitalmärkte, einschließlich des Verbriefungsmarktes, zu beschleunigen, wurde in den politischen Leitlinien von Kommissionspräsidentin von der Leyen vom Juli 2024 hervorgehoben und im Mandatsschreiben an Kommissionsmitglied Albuquerque bekräftigt. (EU-Kommission: ra)
eingetragen: 14.07.25