Eine neue Safe-Harbor-Regelung wird schwierig


Auf die Safe-Harbor-Regelung lässt sich nun ja nicht mehr verweisen, um aus der Haftung, auch der persönlichen der Vorstände und Geschäftsführer, herauszukommen
Dass das Erdbeben nicht unmittelbar zu spüren ist, liegt daran, dass es nun bei den nationalen Regulierungsbehörden und Politikern liegt, die Konsequenzen daraus zu ziehen

Ein Kommentar von Günter Untucht, Chefjustiziar des japanischen IT-Sicherheitsanbieters Trend Micro in Europa

(02.11.15) - Auch wenn es erste große Internetfirmen gibt, die abwiegeln: Die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs hat ein schweres Erdbeben ausgelöst. Schließlich hat das Gericht den Beschluss der EU-Kommission aus dem Jahr 2000, die von den USA vorgelegte Safe-Harbor-Regelung ("safe harbor scheme") als mit europäischen Datenschutzstandards vereinbar anzusehen, für ungültig erklärt. Die Schockwellen dieses Erdbebens werden uns zwar erst nach und nach treffen, dafür aber umso heftiger. Denn die in der Urteilsbegründung angesprochenen Grundrechte sind nicht verhandelbar. Wenn sich also in den USA nichts Grundsätzliches ändert, dürfte es für die EU-Kommission schwierig bis unmöglich werden, eine neue, rechtssichere Safe-Harbor-Regelung oder sogar ein entsprechendes Abkommen mit den USA auszuhandeln.

Das Urteil ist eindeutig ein Sieg für die Grundrechte, insbesondere das der informationellen Selbstbestimmung. Dieses ist dadurch gefährdet, dass Behörden in den USA personenbezogene Daten ohne begründeten Verdacht sammeln und speichern – und die US-Firmen sich im Grunde dagegen nicht wehren können. Außerdem ist EU-Bürgern für Beschwerden gegen diese mangelnde Datenschutzpraxis in den USA – die US-Firmen konnten sich übrigens sogar selbst zertifizieren, dass sie sich an die Vorgaben der Safe-Harbor-Regelung halten – der Rechtsweg verschlossen. Damit wird aus europäischer Sicht ein weiteres Grundrecht verletzt. Firmen, die personenbezogene Daten von EU-Bürgern in die USA transferieren, dürften damit diese Praxis im Prinzip ab sofort nicht mehr anwenden.

Wo kein Kläger, da kein Richter?
Dass das Erdbeben nicht unmittelbar zu spüren ist, liegt daran, dass es nun bei den nationalen Regulierungsbehörden und Politikern liegt, die Konsequenzen daraus zu ziehen. Doch da es hier um den Schutz von Grundrechten geht, müssten die deutschen Datenschutzbehörden ab sofort von sich aus aktiv werden und die Datenschutzpraxis und -regelungen der Unternehmen überprüfen. Da das Urteil in der deutschen Politik ein positives Echo hervorgerufen hat, ist durchaus davon auszugehen, dass die Aufsichtsbehörden schon sehr bald aktiv werden. Außerdem wird die Bundesregierung aus dem Urteil sicherlich wertvolle Erkenntnisse ziehen, nicht nur für die weiteren TTIP-Verhandlungen, sondern auch für die konkrete Anwendung ihres eigenen No-Spy-Guarantee-Erlasses.

Was sind uns die Grundrechte wert?
Die Verantwortung dafür, den Wert unserer Grundrechte zu achten, liegt aber nicht nur beim Staat und der Politik, sondern bei uns allen. Der Österreicher Max Schrems hat es mit seiner Klage vor dem EuGH vorgemacht – mal ganz abgesehen von den persönlichen Risiken, die Edward Snowden bei seinen Enthüllungen, die dem EuGH-Urteil wesentlich zugrunde liegen, eingegangen ist. Zwar gehe ich davon aus, dass es dauern wird, bis eine nennenswerte Zahl von Endkonsumenten den Schutz ihrer persönlichen Daten bei US-Anbietern einfordern wird. Diejenigen jedoch, die unmittelbar handeln müssen, sind alle Unternehmen, die entweder selbst personenbezogene Daten aus der EU in die USA transferiert oder die Dienstleistungen von Drittanbietern in der so genannten Cloud und mit Rechenzentren in den USA in Anspruch genommen haben. Denn jetzt stehen wieder sie in der Pflicht, dem deutschen und europäischen Datenschutzrecht Geltung zu verschaffen, soweit sie davon betroffen sind. Auf die Safe-Harbor-Regelung lässt sich nun ja nicht mehr verweisen, um aus der Haftung, auch der persönlichen der Vorstände und Geschäftsführer, herauszukommen.

Über Günter Untucht
Günter Untucht leitet seit 2006 die EMEA-weite Rechtsabteilung beim japanischen IT-Sicherheits-anbieter Trend Micro. Bevor er im Jahr 1990 seine beruflichen Interessen auf die IT-Industrie verlagerte, hatte er als leitender Justiziar in einem US-amerikanischen Pharmakonzern gearbeitet und war Vorstandsmitglied eines Industrieverbandes. Anschließend war Untucht unter anderem bei Compaq Computer sowie bei BearingPoint (früher: KPMG Consulting) tätig.
(Trend Micro: ra)

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