EuGH: Datenübermittlung in die USA rechtswidrig


Safe-Harbor-Entscheidung: In dem zugrunde liegenden Verfahren ging es um die Praxis der Datenspeicherung von Facebook
Der Diplomatic Council hat die Auffassung, dass die Übermittlung personenbezogener Daten in die USA auf der Basis von Safe Harbor dem Grunde nach unzulässig ist, bereits seit längerem vertreten

(02.11.15) - Mehrere Hunderttausend deutsche Mittelständler stehen nach dem jüngsten Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) in Sachen Informationstechnologie vermutlich im Regen. Darauf weist das Mittelstandsforum des Globalen Think Tank Diplomatic Council hin. Der EuGH hat in einem Urteil vom 06.10.2015 (RS C-362/14 – Maximilian Schrems/Data Protection Commisioner) die sog. "Safe-Harbor-Entscheidung" der EU-Kommission aus dem Jahr 2000 für ungültig erklärt; das Urteil entfaltet sofort Wirkung. In dem zugrunde liegenden Verfahren ging es um die Praxis der Datenspeicherung von Facebook. Das Unternehmen speicherte Daten europäischer Nutzer auch in den USA.

Das Urteil hat zur Folge, dass personenbezogene Daten auf der Basis von Safe Harbor nicht mehr in die USA übermittelt und dort gespeichert werden dürfen. Auf Seiten eines an dem Safe-Harbor-Programm teilnehmenden US-amerikanischen Unternehmens ist ein angemessenes Datenschutzniveau im Sinne deutschen und europäischen Datenschutzrechts hiernach nicht mehr gewährleistet. Insbesondere können Datenschutzbehörden nun prüfen, ob bei Datenübermittlungen von Unternehmen in die USA die Anforderungen des Unionsrechts an den Schutz dieser Daten eingehalten werden. Die hierzu ohnehin "strenge" Sichtweise der deutschen Aufsichtsbehörden für den Datenschutz ist seit Jahren bekannt; es ist daher davon auszugehen, dass die Datenspeicherung in den USA von den deutschen Datenschutzbehörden als unzulässig angesehen werden wird. Das gleiche dürfte gelten, sofern ein Zugriff auf in der EU gespeicherte Daten aus den USA möglich ist.

Dies ist insbesondere von Bedeutung für diejenigen Unternehmen, die im Rahmen des IT-Outsourcing die Leistungen US-amerikanischer Anbieter in Anspruch nehmen oder kommerzielle Cloud-Dienste US-amerikanischer Unternehmen nutzen, was gerade im Mittelstand zunehmend der Fall ist.

Der Diplomatic Council hat die Auffassung, dass die Übermittlung personenbezogener Daten in die USA, so wie dies zum Beispiel im Rahmen des IT-Outsourcings (bei US-amerikanischen Dienstleistern) oder der Nutzung kommerzieller US-amerikanischer Cloud-Dienste geschieht, auf der Basis von Safe Harbor dem Grunde nach unzulässig ist, bereits seit längerem vertreten; zuletzt wurde hierzu in der Veranstaltungsreihe DC-Cyber Crime Luncheons (Frankfurt, Hamburg, München, Berlin, Köln, Düsseldorf, Stuttgart) unter der Leitung von Herrn Rechtsanwalt Ralf Schulten, Chairman Global SME (Mittelstand) Forum im DC diskutiert.

DC Mitgliedsfirmen wie BMT Büsing, Müffelmann & Theye, Leaseweb und andere stehen bereit, um die betroffen Unternehmen bei der Analyse der Auswirkungen des EuGH-Urteils auf ihren Geschäftsbetrieb und bei der Suche nach Alternativen sowie gegebenenfalls Interimslösungen zu beraten und zu unterstützen. (Diplomatic Council: ra)

Diplomatic Council: Kontakt und Steckbrief

Der Informationsanbieter hat seinen Kontakt leider noch nicht freigeschaltet.


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: Kommentare und Meinungen

  • Künstliche Intelligenz: Was für Unternehmen gilt

    Seit Sonntag, 2. Februar 2025 sind weitere Regelungen der europäischen KI-Verordnung (AI Act) in Kraft. Dabei handelt es sich zum einen um Verbote von bestimmten KI-Praktiken wie Social-Scoring-Systemen, manipulative KI-Techniken oder Emotionserkennung am Arbeitsplatz. Zum anderen greifen Vorgaben für KI-Kompetenzanforderungen von Beschäftigten.

  • AI Act: Doppelarbeit & Unsicherheiten vermeiden

    Ab dem 2. Februar 2025 verbietet der AI Act Manipulation durch KI, Social Scoring und biometrische Fernidentifikation in Echtzeit - ein entscheidender Schritt für Ethik und Verbraucherschutz. Die EU setzt damit ein klares Zeichen für einen einheitlichen Rechtsrahmen, der auf Ethik, Diversität und Datensicherheit basiert.

  • EU AI Act setzt weltweit Maßstäbe

    Anlässlich des Europäischen Datenschutztags am 28. Januar 2025 betonte der BvD-Ausschuss Künstliche Intelligenz die Bedeutung des EU AI Acts als wegweisende Regulierung für den verantwortungsvollen Einsatz Künstlicher Intelligenz (KI).

  • Auswirkungen von Risk Exposure auf Compliance

    Mit der DSGVO, DORA und der derzeit in der Luft hängenden NIS2 werden immer mehr Vorschriften und Richtlinien eingeführt, die Unternehmen beachten müssen. Dies hat dazu geführt, dass einige Unternehmen der Meinung sind, dass die Einhaltung der Vorschriften eher eine Belastung als ein Anfang zur Verbesserung ihrer Sicherheitsmaßnahmen ist.

  • NIS2-Umsetzung nicht vor Herbst 2025?

    Gegen Deutschland wurde wegen bisher nicht erfolgten Umsetzung der NIS2-Richtlinie sowie der Richtlinie über die Resilienz kritischer Infrastrukturen ein Vertragsverletzungsverfahren eingeleitet. Angesichts der Verzögerungen im Gesetzgebungsprozess in den vergangenen Jahren kommt das nicht wirklich überraschend - ist doch inzwischen mit einer NIS2-Umsetzung nicht vor Herbst nächsten Jahres zu rechnen.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen