Zugriff US-amerikanischer Behörden


Safe-Harbor: EuGH-Urteil könnte schwerwiegende Konsequenzen für in der Cloud gespeicherte Unternehmensdaten haben
Datenschutzexperte Hans-Günter Börgmann, Geschäftsführer der Iron Mountain Deutschland GmbH, sieht das EuGH-Urteil zwiegespalten

(02.11.15) - Wie mehrere Quellen berichten, hat der Europäische Gerichtshof das Safe-Harbor-Abkommen zwischen den USA und der EU für ungültig erklärt. Der österreichische Jurastudent Max Schrems hatte zuvor geklagt. Als Begründung für ihr Urteil gaben die Richter in Luxemburg an, dass die persönlichen Daten europäischer Internetnutzer in den USA nicht ausreichend vor dem Zugriff US-amerikanischer Behörden geschützt seien. Der Datenschutzexperte Hans-Günter Börgmann, Geschäftsführer der Iron Mountain Deutschland GmbH, sieht das Urteil vor allem für kleinere Unternehmen als problematisch.

"Größere Unternehmen besitzen die nötigen Ressourcen, um schnell auf die mit dem Urteil verbundenen Problematiken zu reagieren. Kleine und mittelständische Unternehmen haben Teile ihres digitalen Dokumentenmanagements jedoch aus Kostengründen an US-Unternehmen ausgelagert. Viele Daten – zum Beispiel aus der Buchhaltung – lagern dort in den USA gelegenen Rechenzentren. Soll zum Beispiel eine Lieferung in Auftrag gegeben werden, müssen zwangsläufig personenbezogene Daten fließen. Die Entscheidung der EuGH-Richter schränkt die vorher bestandene Handlungsfreiheit enorm ein", erklärt Datenschutz-Experte Hans-Günter Börgmann, Geschäftsführer der Iron Mountain Deutschland GmbH.

"Angesichts der Datenschutzverletzungen durch US-Behörden ist die Entscheidung nachvollziehbar und in Anbetracht der bald in Kraft tretenden EU-Datenschutzverordnung konsequent. Die Kehrseite dieser Medaille sollte allerdings nicht negiert werden. Die durch das Urteil geschaffene Ist-Situation ist allenfalls eine Übergangslösung. Das Ganze kann nur funktionieren, wenn es auf europäischer und US-Seite gemeinsame Mindeststandards gibt. Denn was nützt es, wenn die EU-Datenschutzverordnung kommt, sich im Idealfall jeder EU-Staat daran hält, aber der Rest der Welt sein eigenes Süppchen in Sachen Datenschutz kocht? Die geplante Datenschutzverordnung wäre ein guter Anlass für die EU in einen internationalen Datenschutzdialog zu treten und eine Vorreiterrolle zu übernehmen. Was Unternehmen in Deutschland nämlich derzeit brauchen ist Planungssicherheit. Diese kann zum Teil nur durch Rechtssicherheit erreicht werden", so Börgmann weiter.

Über das Safe-Harbor-Abkommen
Das Safe-Harbor-Abkommen ist eine Entscheidung der Europäischen Kommission, die es Unternehmen ermöglicht, personenbezogene Daten in Übereinstimmung mit der europäischen Datenschutzrichtlinie 95/46/EG aus einem EU-Staat an die USA zu übermitteln. Seit dem Bestehen des Abkommens im Jahr 2000 sind etwa 5.500 amerikanische Unternehmen dem Abkommen beigetreten. Von Politikern und Datenschutzrechtlern wurde das Abkommen spätestens seit den Enthüllungen von Edward Snowden kritisch betrachtet. Bereits im März 2014 stimmte das EU-Parlament mit überwältigender Mehrheit für eine Aussetzung des Abkommens, was als Reaktion der Abgeordneten auf den NSA-Skandal gedeutet werden kann.
(Iron Mountain Deutschland: ra)

Iron Mountain: Kontakt und Steckbrief

Der Informationsanbieter hat seinen Kontakt leider noch nicht freigeschaltet.


Meldungen: Kommentare und Meinungen

  • Reduktion bürokratischer Hürden war überfällig

    Die Deutsche Kreditwirtschaft (DK) begrüßt, dass die EU-Kommission die Bedeutung des europäischen Verbriefungsmarktes erkannt und konkrete Reformvorschläge vorgelegt hat. Die geplanten Entlastungen bei Sorgfaltspflichten, Reporting und aufsichtlichen Prozessen sind ein Schritt in die richtige Richtung.

  • Haftungsübernahme der Banken & Betrugsproblem

    Die Europäische Union will Betrug eindämmen, bei dem Kundinnen und Kunden von Kriminellen getäuscht und zu Zahlungen verleitet werden. Der Rat hat sich nun auf seine Position zur Änderung des Zahlungsrechts verständigt. Heiner Herkenhoff, Hauptgeschäftsführer des Bankenverbandes und diesjähriger DK-Federführer, betont: "Betrug kann nur wirksam bekämpft werden, wenn alle Beteiligten - Kreditinstitute, Telekommunikationsanbieter und Internetplattformen - ihren Beitrag leisten. Das muss auch der gesetzliche Rahmen widerspiegeln." Denn die Kriminellen entwickelten ihre Betrugsmaschen ständig weiter und nutzen neue Einfallstore über Social Media und andere digitale Kommunikationsmittel. Unerlässlich ist aber auch die Wachsamkeit der Kundinnen und Kunden. "Ohne ihre Mithilfe kann das Problem nicht gelöst werden", so Herkenhoff weiter.

  • Neue EU-Labels zu Langlebigkeit

    Am 20. Juni 2025 trat die neue EU-Ökodesignverordnung in Kraft.?Zugleich gibt es neue EU-Labels zu Langlebigkeit und Reparierbarkeit. Dazu erklärt Bitkom-Hauptgeschäftsführer Dr. Bernhard Rohleder: "Die neuen Regelungen zum Ökodesign und entsprechenden Kennzeichen sind ein wichtiger Schritt für mehr Nachhaltigkeit in der digitalen Welt."

  • Finanzsektor muss mitgedacht werden

    Die Deutsche Kreditwirtschaft (DK) sieht Fortschritte, da sich die EU-Mitgliedsstaaten auf eine allgemeine Ausrichtung zur Omnibus Initiative geeinigt haben. Die ursprünglich von der Europäischen Kommission geplanten Vereinfachungen bei Berichtspflichten im Bereich Sustainable Finance sind ein wichtiger Schritt, um Unternehmen von Bürokratie zu entlasten und Nachhaltigkeit in der Praxis wirksamer zu gestalten.

  • Krisenmanagement & Einlagensicherung

    Die Deutsche Kreditwirtschaft (DK) begrüßt den politischen Kompromiss zur Reform des europäischen Rahmens für Krisenmanagement und Einlagensicherung (CMDI). "Der Kompromiss ist ein Schritt in die richtige Richtung. Die Einlagensicherung kann modernisiert, das europäische Abwicklungsregime gestärkt werden. Doch zentrale Fragen zur Rolle und finanziellen Belastung nationaler Sicherungssysteme bleiben offen", sagt Heiner Herkenhoff, Hauptgeschäftsführer des diesjährigen DK-Federführers Bundesverband deutscher Banken."

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen