Europäischer Gerichtshof kippt Safe-Harbor
Safe-Harbor wegen des massenhaften Zugriffs von US-Sicherheitsbehörden auf personenbezogene Daten von EU-Bürgern für ungültig erklärt
Bedeutung des Datenschutzes unterstrichen und der europäischen Grundrechtecharta Geltung verschafft
(29.10.15) - Die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit begrüßt das Urteil des Europäischen Gerichtshofs, die Safe-Harbor-Entscheidung der Europäischen Kommission für ungültig zu erklären.
Andrea Voßhoff. Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BdFI), erklärte: "Nach den bahnbrechenden Urteilen zu Google und zur Vorratsdatenspeicherung hat der Europäische Gerichtshof mit seinem energischen Eintreten für die Grundrechte europäischer Bürgerinnen und Bürger erneut einen Meilenstein für den Datenschutz gesetzt. Der Europäische Gerichtshof hat einmal mehr die überragende Bedeutung des Datenschutzes unterstrichen und der europäischen Grundrechtecharta Geltung verschafft. Die Entscheidung bedeutet ebenfalls eine erhebliche Stärkung der Befugnisse der europäischen Datenschutzbehörden als Wächter über die Datenschutzrechte der europäischen Bürger. Datenübermittlungen in die USA müssen von nun an im Lichte des Urteils betrachtet werden.
Am 6. Oktober 2015 hat der Europäische Gerichtshof Safe wegen des massenhaften Zugriffs von US-Sicherheitsbehörden auf personenbezogene Daten von EU-Bürgern für ungültig erklärt. Die BfDI wird das Urteil in den kommenden Tagen gründlich auswerten und bei einem Treffen mit den europäischen Kolleginnen und Kollegen in Brüssel die Konsequenzen aus dem Urteil beraten und das weitere Vorgehen abstimmen.
Die Safe-Harbor-Entscheidung (2000/520/EG) der Europäischen Kommission ist bisher eine wesentliche Rechtsgrundlage für die Übermittlung personenbezogener Daten europäischer Bürger durch Unternehmen aus Europa in die USA gewesen. Der Kommissionsentscheidung waren Verhandlungen der Europäischen Kommission mit dem US-amerikanischen Handelsministerium vorausgegangen."
(BfDI: ra)
Meldungen: Datenschutz und Compliance
-
BvD fordert praxisnahe Reform der DSGVO
Der Berufsverband der Datenschutzbeauftragten Deutschlands (BvD) e.V. fordert in einem aktuellen Positionspapier eine umfassende Reform der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Ziel ist eine moderne, risikobasierte Weiterentwicklung, die Bürokratie reduziert, Unternehmen mehr Rechtssicherheit bietet und zugleich den Schutz für Betroffene erhöht. Der Verband appelliert an die Bundesregierung, sich in Brüssel aktiv für praxisnahe Nachbesserungen starkzumachen - gerade im Interesse kleiner und mittlerer Unternehmen "Die DSGVO ist ein Meilenstein des Grundrechtsschutzes, aber sie braucht ein Update, das den digitalen Realitäten gerecht wird", sagt Thomas Spaeing, Vorstandsvorsitzender des BvD. "Datenschutzbeauftragte sind die Brückenbauer zwischen Regulierung und unternehmerischer Praxis. Wenn wir die Digitalisierung in Europa sicher und rechtskonform gestalten wollen, müssen wir ihre Rolle gezielt stärken - gerade im Mittelstand", führt er weiter aus.
-
Digitale Aufsicht im Praxistest
Die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI) hat erstmals eine automatisierte Webseitenprüfung durchgeführt und dabei Verstöße bei der Einbindung von YouTube-Videos auf Webseiten des Bundes identifiziert.
-
BfDI verhängt Geldbußen gegen Vodafone
Die BfDI, Prof. Dr. Louisa Specht-Riemenschneider, hat der Vodafone GmbH zwei Geldbußen in einer Gesamthöhe von 45 Millionen Euro auferlegt. Durch böswillig handelnde Mitarbeitende in Partneragenturen, die im Auftrag von Vodafone Verträge an Kunden vermitteln, war es unter anderem zu Betrugsfällen durch fingierte Verträge oder Vertragsänderungen zulasten von Kunden gekommen.
-
Auslegung der Digitalrechtsakte
Die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI), Prof. Dr. Louisa Specht-Riemenschneider, führte in Brüssel den wichtigen Dialog zur praxistauglichen und innovationsfreundlichen Auslegung der Digitalrechtsakte.
-
Pilotprojekt KI-Reallabor
Die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI), Prof. Dr. Louisa Specht-Riemenschneider, hat gemeinsam mit der Hessischen Ministerin für Digitalisierung und Innovation, Prof. Dr. Kristina Sinemus, und dem Präsidenten der Bundesnetzagentur, Klaus Müller, ein Pilotprojekt zur Simulation eines KI-Reallabors gestartet.