Nationale Datenschutzbehörden in der Pflicht


Bitkom zur EuGH-Entscheidung zum Safe Harbor-Abkommen
EU-Kommission muss schnellstmöglich Rechtssicherheit für die Unternehmen schaffen

(04.11.15) - Der Digitalverband Bitkom äußerte sich zu den Folgen der Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) zum Safe-Harbor-Abkommen: "Die Digitalwirtschaft braucht international einheitliche Regelungen zum Datenschutz auf hohem Niveau ", sagte die Geschäftsleiterin des Digitalverbands Bitkom, Susanne Dehmel. "Tausende von Unternehmen haben ihre Datenübermittlungen zwischen Deutschland und den USA bisher auf Safe Harbor gestützt. Die Unternehmen brauchen jetzt schnellstmöglich Rechtssicherheit. Sie müssen wissen, auf welche rechtliche Grundlagen sie zukünftig bauen können und wie viel Zeit sie für die Umstellung auf andere Rechtsgrundlagen haben." Hier sind aus Bitkom-Sicht die EU-Kommission und die nationalen Datenschutzbehörden in der Pflicht.

Bitkom weist darauf hin, dass es neben Safe Harbor weitere rechtliche Möglichkeiten gibt, einen Transfer von personenbezogenen Daten in Drittstaaten außerhalb der EU datenschutzkonform zu gewährleisten. Dazu gehören die von der EU-Kommission frei gegebenen Standardvertragsklauseln und die so genannten Corporate Binding Rules. Alternativ können Unternehmen die Einwilligung ihrer Nutzer für die Datenübermittlung individuell einholen. "Eine Umstellung von Safe Harbor auf andere rechtliche Verfahren bedeutet für die Unternehmen einen enormen Aufwand", betonte Dehmel. Große Unternehmen haben zum Teil hunderte Verträge auf der Basis von Safe Harbor geschlossen, die jetzt hinfällig werden."

Die Entscheidung des EuGH müsse aus Sicht des Bitkom in die aktuellen Verhandlungen zwischen der EU und den USA zur Reform des Safe Harbor Abkommens einfließen. (Bitkom: ra)

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