Die Safe-Harbor-Entscheidung ein Wendepunkt im Datenverkehr zwischen der EU und den USA Sie beinhaltet mehr als nur die Ungültigerklärung einer Kommissionsentscheidung zu dem von US-Unternehmen einzuhaltenden Mindestniveau im Datenschutz
(29.10.15) - Nach der Entscheidung zur Vorratsdatenspeicherung und zum Recht auf Vergessenwerden hat der EuGH mit der Ungültigkeitserklärung der Safe Harbor-Entscheidung der EU-Kommission ein historisches Urteil erlassen. Das Gericht gibt damit eine unmissverständliche Antwort auf die Enthüllungen von Edward Snowden.
Die Entscheidung beinhaltet mehr als nur die Ungültigerklärung einer Kommissionsentscheidung zu dem von US-Unternehmen einzuhaltenden Mindestniveau im Datenschutz. Sie verweist darauf, dass Unternehmen personenbezogene Daten in den USA nur dann verarbeiten dürfen, wenn dort ein angemessenes Schutzniveau besteht. Dies ist laut dem EuGH insbesondere dann nicht der Fall, wenn es den Sicherheitsbehörden gestattet ist, generell auf den Inhalt elektronischer Kommunikation zuzugreifen und es hierbei an wirksamen rechtsstaatlichen Kontrollen fehlt. Der EuGH hat einmal mehr deutlich gemacht, dass die europäischen Werte des Schutzes der Privatsphäre und der Persönlichkeitsrechte universelle Bedeutung und Wirkung haben und nicht verhandelbar sind.
Bei der Umsetzung dieser Entscheidung werden die nationalen und europäischen Datenschutzbehörden künftig eine Schlüsselrolle einnehmen. Es ist zu prüfen, ob und inwieweit Datentransfers in die USA auszusetzen sind. Dies gilt auch, wenn sie auf andere Rechtsgrundlagen wie Standardvertragsklauseln, Einwilligung oder Binding Corporate Rules gestützt werden. Die Aufsichtsbehörden werden dafür noch in dieser Woche ihr Vorgehen auf nationaler und europäischer Ebene koordinieren. Die EU-Kommission ihrerseits muss die USA drängen, ein angemessenes Datenschutzniveau herzustellen.
Dazu sagte Johannes Caspar, der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit: "Dies ist eine historische Entscheidung im Sinne unserer europäischen Werteordnung. Sie markiert einen Wendepunkt im Datenverkehr zwischen der EU und den USA." (HmbBfDI: ra)
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