Datenmissbrauch & Schadensersatzsansprüche


BvD fordert Rechtssicherheit bei "Safe Harbour"-Nachfolge
"EU-US Privacy Shield" muss transparent und nachprüfbar sein


(29.02.16) - Der Berufsverband der Datenschutzbeauftragten Deutschlands (BvD) e.V. begrüßt das Bestreben der EU-Kommission und der US-Regierung, zügig ein Nachfolgeabkommen für die "Safe Harbour"-Vereinbarung zu finden. "Bürger und Bürgerinnen, Unternehmen und Datenschutzbeauftragte brauchen Rechtssicherheit", sagte BvD-Vorstand Thomas Spaeing am Mittwoch in Berlin. "Allerdings muss das Abkommen transparent, nachprüfbar und Betroffenenrechte europäischer Bürger auch vor US-Gerichten durchsetzbar sein."

Die EU-Kommission hatte am 2. Februar eine grundsätzliche Einigung mit den USA bekannt gegeben. Die neue Vereinbarung trägt den Namen "EU-US Privacy Shield". Sie löst das im Oktober 2015 vom Europäischen Gerichtshof annullierte "Safe Harbour"-Abkommen über den Datenverkehr zwischen EU-Unternehmen und den USA ab.

Laut EU-Kommission können Bürger künftig bei Datenmissbrauch Schadensersatzsansprüche anmelden, Unternehmen müssten Fristen zur Beantwortung von Beschwerden einhalten und EU-Datenschutzbeauftragte können Beschwerde beim US-Handelsministerium einreichen. Für Vorwürfe über die Ausspähung durch Geheimdienste soll eine US-Ombudsstelle eingerichtet werden. Das Abkommen muss noch ausgearbeitet und von den EU-Staaten sowie dem EU-Parlament geprüft werden.

Datenschützer kritisierten unter anderem, dass die US-Seite die Zugeständnisse bisher lediglich in einer schriftliche Erklärung vorlege, die keine Rechtssicherheit gebe.

"Eine Einigung ist dringend und notwendig", mahnte BvD-Vorstand Spaeing. "Die Verwendung von personenbezogenen Daten aus Europa in den USA muss aber kontrolliert werden können. Das scheint durch die jetzige Übereinkunft noch nicht gesichert."
(BvD: ra)


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