EuGH-Urteil und das Ende von Safe Harbor


Studie: Über 70 Prozent der Unternehmen bewerten die Aussetzung des Safe Harbor-Abkommens als positiv
Das EuGH-Urteil hat für viel Aufsehen in der digitalen Wirtschaft gesorgt: Es ist für Unternehmen aus Europa nun nicht mehr gestattet, auf Grundlage des Safe Harbor-Abkommens Daten in den USA zu speichern oder zu verarbeiten

(03.12.15) - Der Europäische Gerichtshof hat das sog. Safe Harbor-Abkommen in einem viel beachteten Grundsatzurteil als ungültig erklärt. Das Safe Harbor-Abkommen war die wesentliche rechtliche Grundlage für die Übermittlung von Daten aus der EU in die USA. Laut einer aktuellen Befragung des Marketing Engineering Anbieters artegic AG bewerten 71,1 Prozent der deutschen Unternehmen das Urteil als positiv oder sehr positiv. Nur 32,1 Prozent wünschen sich ein neues Safe Harbor-Abkommen. 60 Prozent sähen das Thema Datenverarbeitung lieber generell durch eine zentrale Datenschutzgrundverordnung geregelt. Eine solche Verordnung wird aktuell auf EU-Ebene ebenfalls verhandelt.

Das EuGH-Urteil hat für viel Aufsehen in der digitalen Wirtschaft gesorgt. Es ist für Unternehmen aus Europa nun nicht mehr gestattet, auf Grundlage des Safe Harbor-Abkommens Daten in den USA zu speichern oder zu verarbeiten. Dabei war das Abkommen die Basis für eine Vielzahl von Dienstleistungen mit Datenbezug. Wie es weitergehen wird, ist zurzeit noch offen. Die zuständige EU-Kommissarin Vera Jourova befindet sich aktuell zu Verhandlungen in den USA. Als Zwischenlösung für Datentransfers in die USA hat die Europäische Kommission letzte Woche auf die sog. "Standard Contractual Clauses" und "Binding Corporate Rules" verwiesen. Der Beratungs- und Technologieanbieter artegic AG hat nun in einer aktuellen Befragung untersucht, wie deutsche Unternehmen das EuGH-Urteil und das Ende der Safe Harbor-Lösung bewerten, welche Art von Regelung sie bevorzugen und ob sie vom dem Urteil betroffen sind.

Das Ergebnis der Befragung ist deutlich: ein Großteil der Unternehmen (71,1 Prozent) bewertet das Urteil als positiv oder sogar sehr positiv. Nur 32,2 Prozent würden ein neues Safe Harbor-Abkommen begrüßen. 60 Prozent würden es vorziehen, wenn der Transfer von Daten in die USA durch eine zentral e Datenschutzgrundverordnung geregelt würde, an die sich auch Unternehmen aus anderen Wirtschaftsräumen verbindlich halten müssten. Vom aktuellen Urteil fühlen sich 31,2 Prozent der Befragten betroffen, obwohl fast die Hälfte (43,1 Prozent) mit Dienstleistern aus den USA arbeitet.

Knapp über die Hälfte (52,3 Prozent) der Befragten denkt, dass das Urteil zu einer wesentlichen Verbesserung des Datenschutzes für EU-Bürger führt. Ein Viertel (25,7 Prozent) sieht die Datenschutzlage dadurch eher verschlechtert

"Das Safe Harbor-Urteil des EuGH hat das Bewusstsein für die Notwendigkeit geschärft, Daten rechtskonform zu nutzen, aber gleichzeitig auch die Ungewissheit verstärkt, wie eine rechtskonforme Nutzung möglich ist. Safe Harbor fällt weg, aber was nun? Nach ersten Stellungnahmen von Datenschutzbehörden sind Transfers in die USA (und womöglich auch in andere Nicht-EU-Länder) grundsätzlich rechtlich problematisch, auch wenn Sie nicht auf Safe Harbor, sondern auf anderen Rechtsgrundlagen, wie beispielsweise Standardvertragsklauseln basieren. Damit schießen die Datenschutzbehörden über das Urteil des EuGH hinaus, auch fehlt es bisher an konstruktiven Alternativen. Deshalb dürften trotz aller Zweifel Standardvertragsklausel derzeit das beste Mittel sein. Jedoch müssen die Entwicklungen in den nächsten Monaten aufmerksam verfolgt werden," so Fabian Niemann, Partner bei der Kanzlei Bird&Bird zum EuGH Urteil.

"Viele Geschäftsmodelle, sind – insbesondere im Hinblick auf Service und Marketing – ohne den Einsatz von Daten nicht mehr denkbar. Das Urteil des EuGH unterstreicht dabei noch einmal den Stellenwert der rechtskonforme Nutzung von Daten,&ldquo ; resümiert Stefan von Lieven, CEO des Dialogmarketingspezialisten artegic AG die Herausforderung. "Unternehmen, die Daten bisher nach deutschem Recht und deutschem Datenschutzverständnis erfasst und an deutschen Serverstandorten verarbeitet haben, haben einen klaren Wettbewerbsvorteil. Sie stehen nicht nur rechtlich auf der sicheren Seite sondern punkten auch gegenüber den Nutzern, die für Datenschutzfragen mehr und mehr sensibilisiert sind." (artec: ra)


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Meldungen: Studien

  • Viele Schulen regeln den KI-Einsatz nicht

    Um schneller einen Aufsatz zu schreiben, die Antwort im Unterricht nachzuschlagen oder Ideen für das Kunstprojekt zu sammeln - Künstliche Intelligenz ist längst auch in vielen deutschen Klassenzimmern angekommen. Allerdings hat nicht einmal jede vierte Schule zentral geregelt, was dabei erlaubt und was verboten ist. Lediglich an 23 Prozent der weiterführenden Schulen gibt es zentrale KI-Regeln, die für die ganze Schule gelten.

  • Ein Fünftel wurde im Job zu KI geschult

    Mit KI die Mail formulieren, eine Hintergrundrecherche starten oder aus Gesprächsnotizen ein Protokoll erstellen - Künstliche Intelligenz kann im Job unterstützen, wenn man weiß wie. Ein Fünftel (20 Prozent) der Berufstätigen wurde deshalb von ihrem Arbeitgeber bereits im KI-Einsatz geschult. Bei weiteren 6 Prozent gibt es zwar entsprechende Fortbildungen, sie haben sie aber noch nicht wahrgenommen. Der großen Mehrheit von 70 Prozent der Beschäftigten wird allerdings keine KI-Fortbildungen angeboten. Das sind Ergebnisse einer repräsentativen Befragung von 1.005 Personen ab 16 Jahren in Deutschland im Auftrag des Digitalverbands Bitkom.

  • Mindestens ein Datenschutzvorfall

    The Business Digital Index (BDI), eine Initiative von Cybernews, hat die digitale Sicherheit von 75 EU-Institutionen untersucht. Das Ergebnis ist besorgniserregend: 67 Prozent der untersuchten Einrichtungen erhielten die Noten "D" oder "F" und gelten damit als "hohes" oder "kritisches" Risiko.

  • Überwachung und Compliance stets im Fokus

    Mit der Einführung der elektronischen Patientenakte (ePA) setzt die Bundesregierung einen Meilenstein für die Zukunft der digitalen Gesundheitsversorgung. Ziel ist es, eine umfassende Datentransparenz - sowohl für Patienten als auch das medizinische Personal - zu schaffen, um die Qualität der Versorgung zu optimieren und Mitarbeitende im Healthcare-Sektor zu entlasten. Wie die Studie "Digitale Zwickmühle im Gesundheitswesen: Zwischen Innovationsdruck und Systemrisiken" von Soti jedoch zeigt, mangelt es in vielen deutschen Gesundheitseinrichtungen noch immer an den nötigen technischen Voraussetzungen, um diesem Anspruch in der Praxis auch wirklich gerecht zu werden. Für diese Erhebung wurden weltweit IT-Entscheidungsträger im Healthcare-Bereich befragt.

  • Haftungsrisiko bei Cyber-Schäden

    Führungskräfte in Deutschland blicken mit wachsender Sorge auf ihr Haftungsrisiko bei Cyber-Schäden - für 88 Prozent sind Cyber-Attacken und für 86 Prozent Datenverluste das Top-Risiko für Manager 2025. Das zeigt der aktuelle "Directors' and Officers' Liability Survey" des Risikoberaters und Großmaklers Willis, einem Geschäftsbereich von WTW, und der internationalen Anwaltssozietät Clyde & Co. Außerdem zeigt die Studie, dass vielen Themen im Management Board nicht genug Zeit eingeräumt wird: 38 Prozent der befragten Führungskräfte in Deutschland sind der Meinung, dass im Vorstands- und Geschäftsführungskreis mehr Zeit für das Thema Cybersicherheit aufgewendet werden sollte. "Das ist ein deutliches Signal dafür, dass viele Unternehmen sich der Bedrohung zwar bewusst sind, sich ihr aber noch nicht ausreichend widmen", sagt Lukas Nazaruk, Head of Corporate Risk & Broking Deutschland und Österreich bei Willis.

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