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Geschäftsbedingungen


Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Anzeigenschaltung


1.
"Anzeigenauftrag" im Sinn der allgemeinen nachfolgenden Geschäftsbedingungen ist der Vertrag über die Veröffentlichung einer oder mehrerer Anzeigen eines Werbungstreibenden oder sonstigen Inserenten in einer Druckschrift oder einem elektronischen Medium zum Zweck der Verbreitung.

2.
Anzeigen sind im Zweifel zur Veröffentlichung innerhalb eines Jahres nach Vertragsabschluss abzurufen. Ist im Rahmen eines Abschlusses das Recht zum Abruf einzelner Anzeigen eingeräumt, so ist der Auftrag innerhalb eines Jahres seit Erscheinen der ersten Anzeige abzuwickeln, sofern die erste Anzeige innerhalb der in Satz 1 genannten Frist abgerufen und veröffentlicht wird.

3.
Bei Abschlüssen ist der Auftraggeber berechtigt, innerhalb der vereinbarten bzw. in Ziffer 2 genannten Frist auch über die im Auftrag genannte Anzeigenmenge hinaus weitere Anzeigen abzurufen.

4.
Wird ein Auftrag aus Umständen nicht erfüllt, die der Vertag nicht zu vertreten hat, so hat der Auftraggeber, unbeschadet etwaiger weiterer Rechtspflichten, den Unterschied zwischen dem gewährten und dem der tatsächlichen Abnahme entsprechenden Nachlass dem Verlag zu erstatten. Die Erstattung entfällt, wenn die Nichterfüllung auf höhere Gewalt im Risikobereich des Verlages beruht.

5.
Der Verlag behält sich vor, Anzeigenaufträge – auch einzelne Abrufe im Rahmen eines Abschlusses – wegen des Inhalts, der Herkunft oder der technischen Form nach einheitlichen, sachlich gerechtfertigten Grundsätzen des Verlages abzulehnen. Die Ablehnung eines Auftrages wird dem Auftraggeber unverzüglich mitgeteilt.

6.
Für die rechtzeitige Lieferung der Werbemittel (Texte und Banner etc.) in einwandfreier Qualität ist der Auftraggeber verantwortlich.

7.
Der Auftraggeber hat bei ganz oder teilweise unrichtiger oder bei unvollständiger Wiedergabe von durch den Verlag erzeugten Textbannern Anspruch auf Zahlungsminderung oder eine einwandfreie Ersatzanzeige, aber nur in dem Ausmaß, in dem der Zweck der Anzeige beeinträchtigt wurde. Lässt der Verlag eine ihm hierfür gestellte angemessene Frist verstreichen oder ist die Ersatzanzeige erneut nicht einwandfrei, so hat der Auftraggeber das Recht auf Zahlungsminderung oder Rückgängigmachung des Auftrages. Schadensersatzansprüche aus positiver Forderungsverletzung, Verschulden bei Vertragsabschluss und unerlaubter Handlung sind ausgeschlossen, so weit nur einfache Fahrlässigkeit des Verlegers bzw. seiner Vertreter und Erfüllungsgehilfen vorliegt.

Schadensersatzansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung und Verzug sind beschränkt auf Ersatz des vorhersehbaren Schadens. Dies gilt nicht für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, den Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit des Verlegers, seines gesetzlichen Vertreter und seines Erfüllungsgehilfen. Eine Haftung des Verlegers für Schäden wegen des Fehlers zugesicherter Eigenschaften bleibt unberührt.

Im kaufmännischen Geschäftsverkehr haftet der Verlag darüber hinaus auch nicht für grobe Fahrlässigkeit von einfachen Erfüllungsgehilfen, so weit nicht die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten vorliegt: On den übrigen Fällen ist gegenüber Kaufleuten die Haftung für grobe Fahrlässigkeit dem Umfang nach auf den vorhersehbaren typischerweise bei solchen Anzeigengeschäften entstehenden Schaden beschränkt.

Reklamationen müssen innerhalb von zwei Wochen nach Eingang der Rechnung geltend gemacht werden.

Falls der Auftraggeber nicht Vorauszahlung leistet, wird die Rechnung sofort, möglichst aber 14 Tage nach Veröffentlichung der Anzeige, übersandt.

8.
Kosten für die Anfertigung von Bannern und für die vom Auftraggeber gewünschten oder Änderungen ursprünglich vereinbarter Ausführungen hat der Auftraggeber zu tragen.

9.
Erfüllungsort ist der Sitz des Verlages.

Im Geschäftsverkehr mit Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder bei öffentlich-rechtlichen Sondervermögen ist bei Klagen Gerichtsstand der Sitz des Verlages. So weit Ansprüche des Verlages nicht im Mahnverfahren geltend gemacht werden, bestimmt sich der Gerichtsstand bei Nicht-Kaufleuten nach deren Wohnsitz.

Hat der Auftraggeber im Zeitpunkt der Klageerhebung keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland, ist als Gerichtsstand der Sitz des Verlages vereinbart.

Zusätzliche Geschäftsbedingungen des Verlages

a)
Jeglicher Nachlass entfällt bei Konkursen und Zwangsvergleichen, soweit der Vertrag nicht vollständig erfüllt wird.

b)
Höhere Gewalt, Betriebsstörungen, Streiks und ähnliche Hindernisse entbinden den Verlag von den eingegangenen Verpflichtungen für deren Dauer.

c)
Der Auftraggeber stellt den Verlag von allen Ansprüchen Dritter aus Verstößen der Anzeigen gegen gesetzliche Vorschriften, insbesondere des Wettbewerb- und Urheberrechts frei.

d)
Für Fehler jeder Art aus telefonischer Übermittlung haftet der Verleg nur bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit, Zusicherung oder Verletzung wesentlicher Vertragspflichten.

e)
Letzte Stornierungsmöglichkeit für eine bereits getätigte Buchung ist jeweils 14 Werktage vor Schaltungsbeginn.

Zahlungsbedingungen

Der Rechnungsbetrag ist innerhalb von zehn Tagen nach Rechnungsdatum ohne jeden Abzug zahlbar.

Bei Überschreitung des Zahlungszieles werden alle weiteren offenstehenden Rechnungen sofort fällig, unabhängig von den früher gewährten Zahlungszielen. Bei Zahlungsverzug hat der Auftraggeber Zinsen in Höhe von 4% über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank zu zahlen. Abweichende Zahlungsbedingungen bedürfen der Schriftform.

Bei Vorliegen begründeter Zweifel an der Zahlungsfähigkeit des Auftraggebers ist der Verlag berechtigt. auch während der Laufzeit eines Anzeigenabschlusses das Erscheinen weiterer Anzeigen ohne Rücksicht auf ein ursprünglich vereinbartes Zahlungsziel von der Vorauszahlung des Betrages und dem Ausgleich offener Rechnungen abhängig zu machen.

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