Interoperabilität mit MathWorks-Produkten
Kartellrecht: Europäische Kommission eröffnet Prüfverfahren gegen MathWorks
Wie im Microsoft-Fall geht es auch bei dieser Untersuchung um die Frage der Software-Interoperabilität
(15.03.12) - Die Europäische Kommission hat ein förmliches Prüfverfahren eröffnet, um zu untersuchen, ob der US-amerikanische Softwarekonzern The MathWorks Inc. Wettbewerbsverzerrungen auf dem Markt für die Entwicklung von Steuerungs- und Regelungssystemen verursacht hat, indem er Wettbewerber daran hinderte, eine Interoperabilität mit MathWorks-Produkten zu erreichen. Die Kommission wird jetzt prüfen, ob das Unternehmen, das sich geweigert haben soll, einem Wettbewerber Endnutzerlizenzen zu erteilen und Interoperabilitätsinformationen zur Verfügung zu stellen, gegen EU-Kartellrecht verstoßen hat, das die missbräuchliche Ausnutzung einer marktbeherrschenden Stellung verbietet. Kartellverfahren werden von der Kommission vorrangig behandelt. Dem Ausgang des Verfahrens wird dadurch nicht vorgegriffen.
Die Kommission hat die Untersuchung nach Eingang einer Beschwerde eingeleitet, der zufolge MathWorks sich geweigert haben soll, einem Wettbewerber eine Endnutzerlizenz sowie damit verbundene Interoperabilitätsinformationen für seine Hauptprodukte "Simulink" und "Matlab" zur Verfügung zu stellen. Dadurch habe das Unternehmen den Wettbewerber an einem rechtmäßigen Reverse Engineering (Rückentwicklung) zwecks Interoperabilität mit diesen beiden Produkten gehindert.
Wie im Microsoft-Fall geht es auch bei dieser Untersuchung um die Frage der Software-Interoperabilität. Im Mittelpunkt der Kommissionsuntersuchung steht die Frage, ob MathWorks mit seinem Verhalten Wettbewerber daran gehindert hat, Interoperabilität mit den weitverbreiteten Produkten von MathWorks zu erlangen, und dadurch den Wettbewerb behindert hat, welches gegen Artikel 102 AEUV verstößt. In diesem Zusammenhang sei erinnert, dass die Richtlinie 2009/24/EG des Europäischen Parlaments und des Rates über den Rechtsschutz von Computerprogrammen ebenso Interoperabilität fördert, indem diese ein Reverse Engineering für die Zwecke der Interoperabilität zulässt, sofern die betreffende Software rechtmäßig erworben wurde.
Hintergrund
Bei Simulink und Matlab handelt es sich um Software-Produkte von MathWorks, die sehr häufig für die Konstruktion und Simulierung von Steuerungs- und Regelungssystemen verwendet werden. Derartige Systeme werden in vielen innovativen Produkten (z. B. in Tempomaten und Antiblockiersystemen (ABS) in PKW) verwendet.
Artikel 102 AEUV verbietet die missbräuchliche Ausnutzung einer marktbeherrschenden Stellung, die den Handel beeinträchtigen und den Wettbewerb verhindern oder einschränken kann. Wie diese Bestimmung anzuwenden ist, regelt die Kartellverordnung (Verordnung (EG) Nr. 1/2003 des Rates), die sowohl von der Kommission als auch von den Wettbewerbsbehörden der EU-Mitgliedstaaten angewendet werden kann.
Die Kommission hat MathWorks und die Wettbewerbsbehörden der Mitgliedstaaten von der Einleitung des förmlichen Verfahrens in dieser Sache unterrichtet. (Europäische Kommission: ra)
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