Sie sind hier: Home » Recht » EU & Europa » Europäische Kommission

Diskriminierung von Medizinprodukten


Europäische Kommission prüft weitere Schritte gegen Diskriminierung auf dem chinesischen Beschaffungsmarkt für Medizinprodukte
Die EU ist nach wie vor entschlossen, mit China einen konstruktiven Dialog zu führen mit dem Ziel, die diskriminierenden Maßnahmen zu beseitigen



Ein veröffentlichter Bericht, in dem die anhaltende Diskriminierung von EU-Medizinprodukten auf dem chinesischen Beschaffungsmarkt hervorgehoben wird, fließt in die Entscheidung der Kommission ein, mit welchen Maßnahmen hier gleiche Wettbewerbsbedingungen zwischen der EU und China hergestellt werden sollen.

Der Bericht, in dem die wichtigsten Ergebnisse der ersten Untersuchung im Rahmen des EU-Instruments betreffend das internationale Beschaffungswesen (IPI) dargelegt werden, beweist eindeutig, dass China den Zugang für EU-Hersteller von Medizinprodukten zu seinen staatlichen Aufträgen in unfairer und diskriminierender Weise beschränkt.

Die EU ist nach wie vor entschlossen, mit China einen konstruktiven Dialog zu führen mit dem Ziel, die diskriminierenden Maßnahmen zu beseitigen. Da es jedoch bisher keine annehmbare Lösung gibt, prüft die Kommission nun sorgfältig, ob Maßnahmen im Rahmen des IPI ergriffen werden können. Wenn sie zu dem Schluss gelangt, dass solche Maßnahmen im Interesse der EU liegen, könnte sie eine Beschränkung oder den Ausschluss chinesischer Bieter bei der Vergabe öffentlicher Aufträge in der EU beschließen.  

Hintergrund 
Der veröffentlichte Bericht der Kommission kommt zu dem Ergebnis, dass China verschiedene Formen der direkten und indirekten Diskriminierung von Medizinprodukten und den betreffenden Lieferanten aus der EU eingeführt hat, was deren Zugang zu diesem Markt in ganz China schwerwiegend und wiederkehrend beeinträchtigt. Diese Diskriminierung betrifft alle Kategorien von Medizinprodukten.  

Der Beschaffungsmarkt in der EU gehört zu den größten und am leichtesten zugänglichen in der Welt. Zudem stiegen die Ausfuhren von Medizinprodukten aus China in die EU zwischen 2015 und 2023 um über 100 Prozent, was die Offenheit des EU-Marktes zeigt. 

Das Instrument für das internationale Beschaffungswesen trat am 29. August 2022 in Kraft. Mit dem Instrument soll die Chancengleichheit für EU-Unternehmen, die an Ausschreibungen außerhalb der EU teilnehmen wollen, wiederhergestellt und auf einen offenen und fairen Zugang zu den weltweiten Beschaffungsmärkten hingewirkt werden. Das Hauptziel besteht darin, im Sinne der Gegenseitigkeit die Öffnung der Märkte für öffentliche Aufträge für Wirtschaftsteilnehmer und Lieferungen aus der EU zu fördern.  

Am 24. April 2024 leitete die Kommission ihre erste Untersuchung im Rahmen der betreffenden Verordnung ein, um auf die Maßnahmen und Praktiken auf dem chinesischen Beschaffungsmarkt für Medizinprodukte zu reagieren. 

Jede im Rahmen des IPI erlassene Maßnahme muss gezielt sein und auf den Grundsätzen der Verhältnismäßigkeit und der Effizienz beruhen, wobei auch mögliche Versorgungsprobleme zu berücksichtigen sind. (Europäische Kommission: ra)

eingetragen: 06.02.25
Newsletterlauf: 11.04.25


Meldungen: Europäische Kommission

  • Angleichung der Schweiz an das EU-Recht

    Die Europäische Kommission unternahm einen wichtigen Schritt, um die Beziehungen zwischen der EU und der Schweiz zu stärken und auszubauen. Sie unterbreitete dem Rat Vorschläge zur Genehmigung der Unterzeichnung und des Abschlusses eines umfassenden Pakets von Abkommen, das einen wichtigen Meilenstein auf dem Weg zur Ratifizierung eines modernisierten Rahmens für die Zusammenarbeit darstellt.

  • Achtes illustratives Nuklearprogramm

    Die Umsetzung der Pläne der Mitgliedstaaten in Bezug auf die Kernenergie wird erhebliche Investitionen in Höhe von rund 241 Mrd. EUR bis 2050 erfordern, sowohl für die Verlängerung der Lebensdauer bestehender Reaktoren als auch für den Bau neuer Großreaktoren. Zusätzliche Investitionen sind für kleine modulare Reaktoren (SMR), fortgeschrittene modulare Reaktoren (AMR) und Mikroreaktoren erforderlich, und die Kommission hat in ihrem achten illustrativen Nuklearprogramm (PINC) die Fusion für die längerfristige Zukunft bewertet.

  • Änderungen bei den DAWI-Vorschriften

    Die EU-Kommission ersucht um Rückmeldungen zu einer Überarbeitung der Beihilfevorschriften für Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse (DAWI), die dem Mangel an erschwinglichem Wohnraum entgegenwirken soll. Zur Überbrückung der Investitionslücke für erschwinglichen Wohnraum bedarf es großer Investitionen. Staatliche Beihilfemaßnahmen können einen Anreiz für die erforderlichen Investitionen bieten.

  • Glaubwürdige Wettbewerber

    Die Europäische Kommission hat die geplante Übernahme von Intelsat Holdings S.à r.l. ("Intelsat") durch SES S.A. ("SES") ohne Auflagen nach der EU-Fusionskontrollverordnung genehmigt. Nach Prüfung des Vorhabens kam die Kommission zu dem Ergebnis, dass der Zusammenschluss keinen Anlass zu wettbewerbsrechtlichen Bedenken im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) gibt.

  • Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung

    Die Europäische Kommission hat ihre Liste der Länder und Gebiete mit hohem Risiko aktualisiert, die strategische Mängel in ihren nationalen Systemen zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung aufweisen. EU-Einrichtungen, die unter den AML-Rahmen fallen, müssen bei Transaktionen, an denen diese Länder beteiligt sind, verstärkte Wachsamkeit walten lassen. Dies ist wichtig, um das Finanzsystem der EU zu schützen.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen