SEPA-Diskriminierung verhindert


Wettbewerbszentrale unterbindet Verstöße von Energieversorgern gegen die "SEPA-Verordnung"
SEPA-Beschwerdestelle eingerichtet



Die Wettbewerbszentrale hat in 17 Fällen gegenüber öffentlichen und privaten Energieversorgern für Wasser, Gas und Strom Verstöße gegen die SEPA-Verordnung beanstandet. Die betreffenden Anbieter hatten Verbrauchern eine Bezahlung der fälligen Energiekosten per Lastschrift angeboten, allerdings entgegen der europäischen Regelung den Lastschrifteinzug von Konten im EU-Ausland eingeschränkt. Sie stellten für den Lastschrifteinzug Formulare zur Verfügung, die lediglich die Möglichkeit der Angabe einer deutschen Bankverbindung vorsahen.

Die Selbstkontrollinstitution der Deutschen Wirtschaft hatte Anfang Mai 2017 im Bereich der Energie- und Versorgungswirtschaft in 50 Fällen angebotene Zahlungsmodalitäten im Hinblick auf die Einhaltung der SEPA-Verordnung geprüft. In diese nicht repräsentative Beobachtung wurden öffentliche und private Anbieter verschiedenster Größenordnungen sowie aus unterschiedlichen Regionen einbezogen.

Hintergrund dieser Maßnahme der Wettbewerbszentrale war die bereits im April 2017 im Bereich des Onlinehandels aufgrund von Beschwerden eingeleitete Überprüfung der Akzeptanz von Lastschriftzahlungen von ausländischen Konten.

(vgl. Pressemitteilung der Wettbewerbszentrale vom 25.04.2017). Einem späteren Pressebericht zur Folge hat das Europäische Verbraucherzentrum über eine Reihe von SEPA-Beschwerden u. a. im Bereich von Energieversorgern berichtet. Gleichzeitig wurde – von anderer Seite - eine "behördliche Überwachung" in Bezug auf die Einhaltung der betreffenden Vorschrift gefordert. Daraufhin hat die Wettbewerbszentrale eine weitere Überprüfung zur Anwendung der SEPA-Regelung im Energieversorgerbereich durchgeführt.

Unternehmen verpflichten sich nach Beanstandungen außergerichtlich zur Unterlassung
In 13 bereits abgeschlossenen Fällen gaben die Unternehmen außergerichtlich strafbewehrte Unterlassungserklärungen ab und verpflichteten sich – teilweise unter Einräumung von Umstellungsfristen – in Zukunft beim Angebot des Bezugs von Energie den Einzug von Forderungen per Lastschrift aus allen dem SEPA-Raum angeschlossenen Staaten der Europäischen Union zuzulassen.

"Das schnelle und effiziente Vorgehen der Wettbewerbszentrale ist ein Beleg dafür, dass es einer zusätzlichen ‚behördlichen Überwachung‘ nicht bedarf.", kommentiert Rechtsanwalt Peter Breun-Goerke, Mitglied der Geschäftsführung der Wettbewerbszentrale und zuständig für den Bereich Finanzmarkt, das Ergebnis des Vorgehens der Wettbewerbszentrale. "Mit dem Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb können sowohl für Unternehmer als auch für Verbraucher derartige Praktiken effektiv und wirksam unterbunden werden. Die entsprechend klagebefugten Organisationen müssen von diesem Instrumentarium nur Gebrauch machen.", so Breun-Goerke weiter.

SEPA-Beschwerdestelle bei der Wettbewerbszentrale
Die Wettbewerbszentrale hat auf ihrer Internetseite eine SEPA-Beschwerdestelle eingerichtet. Diese bietet Unternehmern und Verbrauchern die Möglichkeit, sich über Fälle von SEPA-Diskriminierungen direkt bei der Wettbewerbszentrale zu beschweren. (Wettbewerbszentrale: ra)

eingetragen: 28.06.17
Home & Newsletterlauf: 13.07.17

Wettbewerbszentrale: Kontakt und Steckbrief

Der Informationsanbieter hat seinen Kontakt leider noch nicht freigeschaltet.


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: Markt / Unternehmen

  • EBA-Leitlinien zu ESG-Risiken

    Die Europäische Bankenaufsichtsbehörde EBA hat am 9. Januar 2025 die finalen Leitlinien zum Management von ESG-Risiken veröffentlicht. Sie sind ab 11. Januar 2026 anzuwenden. Kleine und nicht-komplexe Kreditinstitute, sogenannte SNCIs, haben eine ein Jahr längere Umsetzungszeit. Banken und Sparkassen arbeiten seit langem intensiv daran, steuerungsrelevante Methoden zum Management von ESG-Risiken zu entwickeln.

  • Wegfall der Rechtskreistrennung

    Parallel zu zahlreichen Neuerungen in der Wirtschaft hat der Gesetzgeber auch in der Lohnabrechnung wieder viele Änderungen vorgenommen. Die wichtigsten Neuerungen haben die Fachleute des eurodata Lohn-Produktmanagements zusammengefasst.

  • Ein "Degrowth-Ansatz" keine Lösung

    Die privaten Banken in Deutschland stellen in ihrem neuen Positionspapier "Nachhaltigkeit fördern, Wachstum sichern" ihre Leitplanken zu Klimaschutz, Wirtschaftswachstum und nachhaltiger Transformation vor. Sie plädieren darin für eine konsistente Politik, die Wachstum und Innovationen als Schlüssel begreift, um die Klimaziele zu erreichen.

  • Komplexere regulatorische Anforderungen

    Die EQS Group, Cloud-Software-Anbieterin in den Bereichen Compliance & Ethics, Data Privacy, Sustainability Management und Investor Relations, gibt die Übernahme des Compliance- und Ethics-Geschäfts von OneTrust, Anbieterin von Datenschutz- und Sicherheitssoftware, bekannt, einschließlich Convercent by OneTrust.

  • Position bei Compliance-Software gestärkt

    Aunetic, Spezialistin für Governance-Software, gibt die Übernahme von Qnister bekannt, einem führenden schwedischen Anbieter von Compliance-Softwarelösungen, der sich auf GDPR und Whistleblowing-Services spezialisiert hat.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen