EBA-Leitlinien zu ESG-Risiken


ESG-Risiken: Die Deutsche Kreditwirtschaft appelliert an deutsche Aufsicht, mehr Proportionalität zuzulassen
Die in der CRD VI angelegte Möglichkeit, SNCIs von der Erstellung eines aufsichtlichen Transitionsplans auszunehmen, sollte genutzt werden



Die Europäische Bankenaufsichtsbehörde EBA hat am 9. Januar 2025 die finalen Leitlinien zum Management von ESG-Risiken veröffentlicht. Sie sind ab 11. Januar 2026 anzuwenden. Kleine und nicht-komplexe Kreditinstitute, sogenannte SNCIs, haben eine ein Jahr längere Umsetzungszeit. Banken und Sparkassen arbeiten seit langem intensiv daran, steuerungsrelevante Methoden zum Management von ESG-Risiken zu entwickeln. Die EBA-Leitlinien geben dafür Impulse und sollen die Vorgaben in Europa harmonisieren.

"Doch der Detaillierungsgrad der finalen Leitlinien bleibt ausgesprochen hoch. Auch wenn die EBA an die Vorgaben der CRD gebunden ist, hätten wir uns hier deutlich mehr Mut zu flexibleren, einfachen Lösungen gewünscht," sagt Heiner Herkenhoff, Hauptgeschäftsführer des Bankenverbandes als diesjähriger Federführer der Deutschen Kreditwirtschaft (DK). Beispielsweise müssen jetzt Risiken aus dem Verlust von Biodiversität und Ökosystemen mit ähnlichem Gewicht und Genauigkeit wie Risiken aus dem Klimawandel behandelt werden, und das unabhängig von der Größe und Komplexität der Institute.

Die EBA betone zwar, dass sie dem Proportionalitätsprinzip einen höheren Stellenwert als noch in der Konsultation einräumt und Erleichterungen nicht nur für SNCIs, sondern auch für andere nicht-große Banken vorsieht. Das stimmt jedoch aus Sicht der DK nur zum Teil. Denn umfassende Anforderungen zur Anwendung komplexer Methoden im Risikomanagement gelten für alle Institute gleichermaßen.

"Zudem sind wir überzeugt, dass mittelständische Banken und Sparkassen keine aufsichtlichen Transitionspläne brauchen. Das überfordert und überlastet die Institute, ohne einen sinnvollen Effekt für die Risikosteuerung zu haben", so Herkenhoff für die DK. Daher sein dringender Appell im Namen der Deutschen Kreditwirtschaft: "Der deutsche Gesetzgeber und die BaFin können bei der Umsetzung der Leitlinien zeigen, dass Proportionalität kein Papiertiger ist: Die in der CRD VI angelegte Möglichkeit, SNCIs von der Erstellung eines aufsichtlichen Transitionsplans auszunehmen, sollte genutzt werden".

Darüber hinaus müsse auch beim Management von ESG-Risiken insgesamt das in den deutschen MaRisk verankerte und bewährte Prinzip der doppelten Proportionalität gelten, bekräftigen die deutschen Banken und Sparkassen. Maßgeblich für die Risikosteuerung müsse das Risikoprofil des jeweiligen Instituts unter Berücksichtigung des Umfangs der Geschäfte, des Geschäftsmodells und der Komplexität der Risiken sein. (Die Deutsche Kreditwirtschaft: ra)

eingetragen: 04.02.25
Newsletterlauf: 25.03.25

Deutsche Kreditwirtschaft: Kontakt und Steckbrief

Der Informationsanbieter hat seinen Kontakt leider noch nicht freigeschaltet.


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: Markt / Unternehmen

  • EBA-Leitlinien zu ESG-Risiken

    Die Europäische Bankenaufsichtsbehörde EBA hat am 9. Januar 2025 die finalen Leitlinien zum Management von ESG-Risiken veröffentlicht. Sie sind ab 11. Januar 2026 anzuwenden. Kleine und nicht-komplexe Kreditinstitute, sogenannte SNCIs, haben eine ein Jahr längere Umsetzungszeit. Banken und Sparkassen arbeiten seit langem intensiv daran, steuerungsrelevante Methoden zum Management von ESG-Risiken zu entwickeln.

  • Wegfall der Rechtskreistrennung

    Parallel zu zahlreichen Neuerungen in der Wirtschaft hat der Gesetzgeber auch in der Lohnabrechnung wieder viele Änderungen vorgenommen. Die wichtigsten Neuerungen haben die Fachleute des eurodata Lohn-Produktmanagements zusammengefasst.

  • Ein "Degrowth-Ansatz" keine Lösung

    Die privaten Banken in Deutschland stellen in ihrem neuen Positionspapier "Nachhaltigkeit fördern, Wachstum sichern" ihre Leitplanken zu Klimaschutz, Wirtschaftswachstum und nachhaltiger Transformation vor. Sie plädieren darin für eine konsistente Politik, die Wachstum und Innovationen als Schlüssel begreift, um die Klimaziele zu erreichen.

  • Komplexere regulatorische Anforderungen

    Die EQS Group, Cloud-Software-Anbieterin in den Bereichen Compliance & Ethics, Data Privacy, Sustainability Management und Investor Relations, gibt die Übernahme des Compliance- und Ethics-Geschäfts von OneTrust, Anbieterin von Datenschutz- und Sicherheitssoftware, bekannt, einschließlich Convercent by OneTrust.

  • Position bei Compliance-Software gestärkt

    Aunetic, Spezialistin für Governance-Software, gibt die Übernahme von Qnister bekannt, einem führenden schwedischen Anbieter von Compliance-Softwarelösungen, der sich auf GDPR und Whistleblowing-Services spezialisiert hat.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen