Auskunftsersuchen der Behörden


Über 30 Prozent aller behördlichen Auskunftsanfragen waren rechtswidrig
E-Mail-Dienst mailbox.org veröffentlicht jährlichen Transparenzbericht zu behördlichen Auskunftsanfragen



mailbox.org, der auf Datenschutz und Datensicherheit spezialisierte E-Mail-Dienst aus Berlin, hat ihren jährlichen Transparenzbericht zu behördlichen Auskunftsanfragen für 2024 veröffentlicht und zieht Bilanz. Die Gesamtanzahl der behördlichen Auskunftsanfragen an mailbox.org ist im vergangenen Jahr leicht zurückgegangen, von insgesamt 133 im Jahr 2023 zu 83 Anfragen in 2024. Auch der Anteil der final als rechtswidrig abgelehnten Anfragen ist leicht gesunken, von 33,8 Prozent (2023) auf 30,1 Prozent (2024).

Von den 83 Anfragen stammen 81 von Strafverfolgungsbehörden. 82 Anfragen wurden von deutschen Behörden und eine Anfrage von einer ausländischen Nicht-EU-Behörde gestellt. Bei 79 Anfragen handelte es sich um Bestandsdatenanfragen, bei drei um Postfachbeschlagnahmungen und bei einer Anfrage um eine Telekommunikationsüberwachung.

Der häufigste Ablehnungsgrund
Seit dem letzten Jahr hat sich seitens der Behörden nicht viel verbessert. Weiterhin ist der häufigste Ablehnungsgrund die Übertragung der Anfrage auf einem unverschlüsselten Kanal, zum Beispiel per Fax und per E-Mail im Klartext. Im Jahr 2024 gingen fast ein Viertel (24,1 Prozent) aller Auskunftsanfragen per Fax oder Klartext-E-Mail ein. Diese Anfragen wurden von mailbox.org konsequent abgelehnt.

Seit dem 1. Januar 2023 sind Ermittlungsbehörden verpflichtet, Anfragen über E-Mail-ESB-Verfahren gesicherte bzw. PGP-verschlüsselte Kanäle einzureichen. Auskunftsanfragen per Fax und E-Mail in Klartext sind nicht länger zulässig.

Wie mailbox.org mit Anfragen umgeht
mailbox.org hat einen standardisierten Prozess zur Bearbeitung und Beantwortung von Auskunftsersuchen der Behörden. Jede Anfrage, ob nach Bestandsdaten, Postfachbeschlagnahmungen oder Telekommunikationsüberwachung, wird vom Datenschutzbeauftragten und Rechtsanwalt von mailbox.org geprüft, bewertet und entsprechend beantwortet oder abgewiesen. Nur bei rechtmäßiger und fehlerfreier Anfrage werden Daten von mailbox.org herausgegeben.

Welche Daten die Behörden abfragen
>> Bestandsdatenabfragen:
u. a. Telefonnummer, Name und Anschrift des Inhabers, Angaben zum Vertrag und Tarifmerkmalen
>> Postfachbeschlagnahmungen: Beschlagnahmung sämtlicher im Postfach des Accounts befindlicher E-Mails
>> Verkehrsdatenabfragen: u. a. IP-Adressen, von denen Logins auf den Mailserver stattfinden oder von denen aus E-Mails verschickt wurden
>> Telekommunikationsüberwachung: Eine auf Dauer angelegte Überwachung aller empfangenen und gesendeten E-Mails und des gesamten Accounts
(mailbox.org: ra)

eingetragen: 06.02.25
Newsletterlauf: 08.04.25

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