Was sind Zero-Rating-Angebote?


Verbraucherzentrale Bundesverband: Das "StreamOn"-Angebot der Deutschen Telekom verstößt gegen die Regeln der Netzneutralität
Telekom-Tarif verringert Wahlfreiheit bei Streaming-Diensten - vzbv fordert Verbot des StreamOn-Tarifs der Telekom



Nach Ansicht des Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) verstößt der StreamOn-Tarif der Deutschen Telekom gegen die Regeln der Netzneutralität. Er bringt langfristig erhebliche Nachteile für Verbraucher: weniger Wahlfreiheit und teurere Tarife. Der vzbv fordert die Bundesnetzagentur auf, den Tarif zu verbieten. Das "StreamOn"-Angebot der Deutschen Telekom verstößt gegen die Regeln der Netzneutralität. Es bringt langfristig erhebliche Nachteile für Verbraucher. Zu dieser Einschätzung kommt der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) in seiner Stellungnahme. Er fordert die Bundesnetzagentur auf, das Angebot zu verbieten.

"Das StreamOn-Geschäftsmodell der Deutschen Telekom verletzt die Netzneutralität. Es verringert auf lange Sicht die Wahlfreiheit der Verbraucher bei Streamingdiensten, führt zu höheren Mobilfunkpreisen und wirkt sich negativ auf Innovationen aus. Daher sollte die Bundesnetzagentur das Angebot verbieten", sagt Florian Glatzner, Medienexperte beim vzbv.

Mit Zero-Rating-Angeboten können Mobilfunkanbieter festlegen, dass die Nutzung festgelegter Dienste, etwa Video- oder Audiostreams, nicht auf das Datenvolumen ihrer Kunden angerechnet wird. Ein solches Angebot bietet die Deutsche Telekom seit dem 4. April 2017 unter dem Namen "StreamOn" an. Die Zusatzoption können Kunden mit höher preisigen Verträgen optional hinzubuchen. Das verbrauchte Datenvolumen von Partnerunternehmen der Telekom wird dann nicht auf das Inklusivvolumen angerechnet.

Die Option ist zwar kostenlos, führt aber dazu, dass die Auflösung von Videostreams sämtlicher Anbieter – nicht nur die der Partnerunternehmen – reduziert wird, solange die Option aktiviert ist.

Weniger Wahlfreiheit und höhere Preise
Das StreamOn-Angebot der Telekom wird langfristig dazu führen, dass sich kleinere Streaminganbieter nicht am Markt behaupten können. Denn der Anmeldeprozess für Partnerdienste im StreamOn-Tarif bietet für kleinere ausländische sowie europäische Streaming-Anbieter administrative, finanzielle und sprachliche Hürden. Für Verbraucher wird dadurch in Zukunft die Wahlfreiheit eingeschränkt werden. Das führt dazu, dass wenige Anbieter den Markt und damit auch Inhalt und Preise bestimmen.

"Für Verbraucher kann es sich kurzfristig lohnen, wenn die Nutzung von Videos nicht auf ihr Inklusivvolumen angerechnet wird. Dann muss das aber auch für alle Video-Angebote gelten und darf nicht einzelne Anbieter bevorzugen. Grundsätzlich wären Tarife wünschenswert, die von vornherein ein ausreichendes Datenvolumen zu einem angemessenen Preis zur Verfügung stellen", so Glatzner. Zero-Rating-Angebote stünden dem eher entgegen, denn sie machten teure Angebote mit begrenztem Datenvolumen attraktiver.

Innovationsbremse für neue technische Lösungen
Das StreamOn-Angebot der Telekom wirkt sich außerdem negativ auf Innovationen aus, denn die Telekom nimmt nur Unternehmen in das Angebot auf, die festgelegte technische Voraussetzungen erfüllen. Andere technische Lösungen werden damit benachteiligt.

Der vzbv empfiehlt der Bundesnetzagentur in seiner Stellungnahme, das Angebot zu verbieten. (Verbraucherzentrale Bundesverband: ra)

eingetragen: 29.05.17
Home & Newsletterlauf: 27.06.17

Verbraucherzentrale Bundesverband: Steckbrief

Der Informationsanbieter hat seinen Kontakt leider noch nicht freigeschaltet.


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: Markt / Unternehmen

  • Hamburgs Lobbyregistergesetz verabschiedet

    Transparency International Deutschland und Mehr Demokratie begrüßen die Verabschiedung des Hamburger Lobbyregistergesetzes durch die Hamburgische Bürgerschaft. Die Hamburger Regionalteams von Transparency Deutschland und Mehr Demokratie hatten bereits im Jahr 2023 ein Lobbyregister mit exekutivem und legislativem Fußabdruck gefordert.

  • Chancen für das Vertragsmanagement

    Die EU-Verordnung "eIDAS 2.0" schafft klare Regeln für digitale Identitäten und elektronische Signaturen. Im Mittelpunkt steht die Einführung der European Digital Identity Wallet (EUDI-Wallet) - eine digitale Brieftasche, mit der sich Unternehmen und Privatpersonen sicher online ausweisen, Nachweise speichern und Verträge qualifiziert elektronisch unterzeichnen können.

  • Auskunftsersuchen der Behörden

    mailbox.org, der auf Datenschutz und Datensicherheit spezialisierte E-Mail-Dienst aus Berlin, hat ihren jährlichen Transparenzbericht zu behördlichen Auskunftsanfragen für 2024 veröffentlicht und zieht Bilanz. Die Gesamtanzahl der behördlichen Auskunftsanfragen an mailbox.org ist im vergangenen Jahr leicht zurückgegangen, von insgesamt 133 im Jahr 2023 zu 83 Anfragen in 2024.

  • Effizienzsteigerung des Finanzwesens

    Die Verbände der Deutschen Kreditwirtschaft (BVR, DSGV, VÖB und Bankenverband) haben am 1. Januar 2025 das giroAPI Scheme gestartet. Mit diesem Rahmenwerk setzen die Kreditinstitute in Deutschland auf die zukunftssichere API-Technologie, um die Entwicklung innovativer Dienstleistungen in einem ersten Schritt rund um den Zahlungsverkehr und Kontoinformationen voranzutreiben.

  • EBA-Leitlinien zu ESG-Risiken

    Die Europäische Bankenaufsichtsbehörde EBA hat am 9. Januar 2025 die finalen Leitlinien zum Management von ESG-Risiken veröffentlicht. Sie sind ab 11. Januar 2026 anzuwenden. Kleine und nicht-komplexe Kreditinstitute, sogenannte SNCIs, haben eine ein Jahr längere Umsetzungszeit. Banken und Sparkassen arbeiten seit langem intensiv daran, steuerungsrelevante Methoden zum Management von ESG-Risiken zu entwickeln.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen