Umgang mit wassergefährdenden Stoffen


Umco bietet ein neues Seminar zur Verordnung zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen an
Fit für die AwSV: Da Anlagenbetreiber für die ordnungsgemäße Instandhaltung einer AwSV-Anlage verantwortlich sind, stellt sich die Frage, welche organisatorischen Maßnahmen getroffen werden müssen, um industrielle und gewerbliche Betriebe rechtlich abzusichern



Das lange Warten hat ein Ende und das ziemlich überraschend: Die neue bundesweite Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV) wurde am 21. April 2017 beschlossen und ist bereits ab dem 1. August rechtlich bindend. Die bisher geltenden Länderregelungen treten somit zu diesem Zeitpunkt außer Kraft und der einheitliche gesetzliche Rahmen ist verbindlich gültig.

"Genauso spontan wie der Beschluss zur neuen Verordnung kam, haben wir uns entschlossen ein Seminar zu diesem Thema anzubieten. In der vierstündigen Veranstaltung "AwSV - Die neue Verordnung zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen" geben wir einen fundierten Überblick über zu treffende Maßnahmen und anstehende Veränderungen", so Sylvia Häfeli, Rechtsexpertin bei der Umco und ergänzt: "Wir stellen mit Ihnen gemeinsam das alte VAwS der neuen Verordnung gegenüber und besprechen die praktische Relevanz für Ihren Betrieb. Bringen Sie gerne Ihre Praxisbeispiele mit."

Die nächste von fünf Veranstaltungen findet am 6. Juni 2017 in Hamburg statt.

Hintergrund
Da Anlagenbetreiber für die ordnungsgemäße Instandhaltung einer AwSV-Anlage verantwortlich sind, stellt sich die Frage, welche organisatorischen Maßnahmen getroffen werden müssen, um industrielle und gewerbliche Betriebe rechtlich abzusichern. Neben der Einstufung in drei Wassergefährdungsklassen (WGK) sind die sicherheitstechnischen Anforderungen an Anlagen und zahlreiche weitere Punkte überarbeitet worden. Damit Sie keinen davon aus den Augen verlieren, ist die Fachkenntnis von Experten ratsam.
(Umco: ra)

eingetragen: 29.05.17
Home & Newsletterlauf: 28.06.17

Umco Umwelt Consult: Kontakt und Steckbrief

Der Informationsanbieter hat seinen Kontakt leider noch nicht freigeschaltet.


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: Markt / Unternehmen

  • EBA-Leitlinien zu ESG-Risiken

    Die Europäische Bankenaufsichtsbehörde EBA hat am 9. Januar 2025 die finalen Leitlinien zum Management von ESG-Risiken veröffentlicht. Sie sind ab 11. Januar 2026 anzuwenden. Kleine und nicht-komplexe Kreditinstitute, sogenannte SNCIs, haben eine ein Jahr längere Umsetzungszeit. Banken und Sparkassen arbeiten seit langem intensiv daran, steuerungsrelevante Methoden zum Management von ESG-Risiken zu entwickeln.

  • Wegfall der Rechtskreistrennung

    Parallel zu zahlreichen Neuerungen in der Wirtschaft hat der Gesetzgeber auch in der Lohnabrechnung wieder viele Änderungen vorgenommen. Die wichtigsten Neuerungen haben die Fachleute des eurodata Lohn-Produktmanagements zusammengefasst.

  • Ein "Degrowth-Ansatz" keine Lösung

    Die privaten Banken in Deutschland stellen in ihrem neuen Positionspapier "Nachhaltigkeit fördern, Wachstum sichern" ihre Leitplanken zu Klimaschutz, Wirtschaftswachstum und nachhaltiger Transformation vor. Sie plädieren darin für eine konsistente Politik, die Wachstum und Innovationen als Schlüssel begreift, um die Klimaziele zu erreichen.

  • Komplexere regulatorische Anforderungen

    Die EQS Group, Cloud-Software-Anbieterin in den Bereichen Compliance & Ethics, Data Privacy, Sustainability Management und Investor Relations, gibt die Übernahme des Compliance- und Ethics-Geschäfts von OneTrust, Anbieterin von Datenschutz- und Sicherheitssoftware, bekannt, einschließlich Convercent by OneTrust.

  • Position bei Compliance-Software gestärkt

    Aunetic, Spezialistin für Governance-Software, gibt die Übernahme von Qnister bekannt, einem führenden schwedischen Anbieter von Compliance-Softwarelösungen, der sich auf GDPR und Whistleblowing-Services spezialisiert hat.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen