Betrugsprävention durch sichere Identifikation im Internet Feig Electronic bringt eigenes Lesegerät für den neuen elektronischen Personalausweis auf den Markt
(24.03.11) - Feig Electronic wird ihre Geschäftsfelder weiter diversifizieren und in den Markt rund um den neuen elektronischen Personalausweis (nPA) einsteigen. Der scheckkartengroße Ausweis ist mit einem RFID-Chip ausgestattet und wird seit 1. November 2010 in der Bundesrepublik Deutschland ausgegeben. Landesweit benötigen neben den Bürgern nicht nur Behörden sichere und qualitativ hochwertige nPA-Lesegeräte, sondern auch tausende Verkehrsbetriebe, Banken und andere privatwirtschaftliche Einrichtungen.
Feig Electronic sieht sich in diesem Zusammenhang optimal positioniert, um die damit verbundenen Wachstumschancen offensiv zu nutzen. Der Hersteller verfügt über Erfahrung im Bereich berührungsloser Identifikation und bringt Lösungs- und Entwicklungskompetenzen für ISO14443-Anwendungen in das nPA-Marktsegment mit ein.
Laut Bitkom ist der Bedarf an mehr Sicherheit – gerade im digitalen Umfeld – unverkennbar und steigend: Allein 2009 machten sich die Täter durch rund 207.000 Delikte die Informations- und Kommunikationstechnik des World Wide Web zunutze. Die Computerkriminalität stieg mit rund 50.000 Fällen um mehr als ein Drittel.
Das Bundeskriminalamt (BKA) verzeichnete beim digitalen Identitätsdiebstahl knapp 7.000 erfüllte Tatbestände. Nicht alle diese Defizite in punkto Sicherheit können durch die Einführung des neuen Personalausweises und der Nutzung hochwertiger Lesegeräte beseitigt werden. Allerdings ermöglicht die neue Technologie eine eindeutige, einfache und besonders sichere Identifikation im Internet und dient so der Betrugsprävention. (Feig Electronic: ra)
Feig Electronic: Kontakt und Steckbrief
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Die EU-Verordnung "eIDAS 2.0" schafft klare Regeln für digitale Identitäten und elektronische Signaturen. Im Mittelpunkt steht die Einführung der European Digital Identity Wallet (EUDI-Wallet) - eine digitale Brieftasche, mit der sich Unternehmen und Privatpersonen sicher online ausweisen, Nachweise speichern und Verträge qualifiziert elektronisch unterzeichnen können.
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Die Europäische Bankenaufsichtsbehörde EBA hat am 9. Januar 2025 die finalen Leitlinien zum Management von ESG-Risiken veröffentlicht. Sie sind ab 11. Januar 2026 anzuwenden. Kleine und nicht-komplexe Kreditinstitute, sogenannte SNCIs, haben eine ein Jahr längere Umsetzungszeit. Banken und Sparkassen arbeiten seit langem intensiv daran, steuerungsrelevante Methoden zum Management von ESG-Risiken zu entwickeln.
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