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Forderungen zur Begrenzung der Abmahngebühren


Bayerns Justizministerin Dr. Beate Merk angesichts zu erwartender Abmahnflut: "Wir müssen Abmahngebühren wirksam begrenzen"
Das Instrument der Abmahnung wird leider von findigen Unternehmern und von schwarzen Schafen unter den Anwälten zu oft missbraucht


(24.08.12) - Angesichts der Abmahnwelle, die nach einem aktuellen Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) zur Herausgabe der IP-Adressen bei illegaler Nutzung von Online-Börsen nun erwartet wird, erinnert Bayerns Justiz- und Verbraucherschutzministern Dr. Beate Merk nachdrücklich an ihre Forderungen zur Begrenzung der Abmahngebühren.

"Klar ist: Verstöße gegen das Urheberrecht müssen wirksam unterbunden werden", so Merk. "Aber etwas anderes ist es, wenn private Nutzer Gefahr laufen, sich bereits beim ersten Maus-Klick enormen Schadensersatzforderungen ausgesetzt zu sehen. Denn das Instrument der Abmahnung wird leider von findigen Unternehmern - und auch von schwarzen Schafen unter den Anwälten - zu oft missbraucht. Wir müssen daher zu einer wirksamen Begrenzung kommen, die einerseits die Kosten der Abmahnung deckt, andererseits den Verbraucher nicht überfordert und in einem angemessenen Verhältnis zur Schwere der Urheberrechtsverletzung steht."

Der Bundesgerichtshof hat mit Urteil vom 10. August 2012 entschieden, dass künftig Internet-Provider wie die Deutsche Telekom alle Namen und Adressen von Nutzern herausgeben müssen, die unbefugt Musikstücke auf Online-Tauschbörsen stellen - egal, ob dies zu gewerblichen Zwecken erfolgt oder nicht (Az. I ZB 80/11). Bisher galt, dass Tauschbörsennutzer grundsätzlich nur dann eine Weitergabe ihrer Daten befürchten müssen, wenn sie gewerbsmäßig handeln. (Bayerisches Justizministerium: ra)


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