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Errechnete Prognosewerte nicht immer richtig


Bayern Justizministerin Dr. Beate Merk fordert Verbraucher auf, ihre Schufa-Daten zu prüfen
- Eventuell sogar Anspruch auf Schadensersatz wegen Diskriminierung
Scoring: Bundesdatenschutzgesetz schreibt vor, dass die Daten für die Prognose erheblich sein müssen

(31.08.12) - Bayerns Verbraucherschutz- und Justizministerin Dr. Beate Merk hat Verbraucher auf ihr Recht hingewiesen, bei der Schufa Auskunft über ihre Score-Werte zu verlangen und gegebenenfalls eine Korrektur zu veranlassen. "Viele Verbraucher wissen nicht, warum z. B. ein Kreditantrag oder ein Handyvertrag abgelehnt wird", so Merk. "Grund dabei zumeist ein schlechter Score-Wert."

Beim Scoring handelt es sich um ein automatisiertes Verfahren, bei dem der Kunde bewertet wird: Banken, Versandhändler, aber auch Vermieter errechnen aus den Daten von Auskunfteien wie der Schufa die Wahrscheinlichkeit, dass der Kunde pünktlich zahlt und auch sonst keine Schwierigkeiten macht. Kriterien sind beispielsweise Einkommen, Alter und Wohnort.

Dr. Beate Merk warnt: "Die Praxis zeigt, dass diese errechneten Prognosewerte nicht immer richtig sind. Es kann doch nicht sein, dass jemand, der aus beruflichen Gründen häufig umzieht, allein deshalb einen schlechten "Score-Wert" erhält. Das macht nicht nur wirtschaftlich keinen Sinn, sondern ist auch rechtlich fragwürdig. Denn das Bundesdatenschutzgesetz schreibt vor, dass die Daten für die Prognose erheblich sein müssen."

Problematisch ist zudem, dass Auskunfteien immer wieder unrichtige Daten speichern oder gar Personen verwechseln. Es darf auch nicht alles gespeichert werden. Schranken setzt das Bundesdatenschutzgesetz vor allem bei Informationen über Zahlungsrückstände.
Merk wies darauf hin: "Seit 1. April 2010 haben Sie als Verbraucher einen Anspruch darauf, dass Ihnen die Schufa einmal im Jahr kostenlos Auskunft über Ihre Daten gibt. Nutzen Sie dieses Recht! Denn wenn Daten unrichtig oder unzulässig gespeichert sind, können Sie Berichtigung beziehungsweise Löschung verlangen."

Merk forderte abschließend: "Wir dürfen nicht zulassen, dass ein rein statistisches Verfahren wie das Scoring bestimmte Personengruppen ausgrenzt. Ich appelliere deshalb an die Verbraucher: Lassen Sie sich die Gründe mitteilen, wenn Ihnen der gewünschte Vertrag nicht oder nur zu einem deutlich höheren Preis gewährt wird! Denn wenn kein sachlicher Grund vorliegt, könnten Sie einen Anspruch auf Schadensersatz wegen Diskriminierung haben."

Weitere Informationen finden Sie unter: http://www.vis.bayern.de/daten_medien/datenschutz/scoring.htm. (Bayerisches Justizministerium: ra)


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