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Zusammenschluss von Reedereien


Kartellrecht: Europäische Kommission konsultiert Wirtschaftsbeteiligte zur Verlängerung der Gruppenfreistellung für Seeschifffahrtskonsortien
Stellungnahmen werden bei der Ausarbeitung der neuen Verordnung, die vor dem Auslaufen der derzeitigen Verordnung (April 2015) erlassen werden soll, berücksichtigt

(20.03.14) - Die Europäische Kommission ersucht um Stellungnahme zu ihrem Vorschlag, die Freistellung von Seeschifffahrtskonsortien vom Verbot bestimmter Vereinbarungen zwischen Unternehmen zu verlängern. Nach der bestehenden Gruppenfreistellungsverordnung für Schifffahrtskonsortien dürfen Reedereien in sogenannten "Konsortien" zusammenarbeiten, um gemeinsame Dienstleistungen bereitzustellen. Die Stellungnahmen werden bei der Ausarbeitung der neuen Verordnung, die vor dem Auslaufen der derzeitigen Verordnung (April 2015) erlassen werden soll, berücksichtigt.

Ein Konsortium ist ein Zusammenschluss von Reedereien, die gemeinsam Seefrachtverkehrsdienstleistungen anbieten. Solche Kooperationsvereinbarungen ermöglichen es den Linienreedereien, ihre Tätigkeiten zu rationalisieren und Größenvorteile zu erzielen. Wenn Konsortien hinreichendem Wettbewerb ausgesetzt sind und sie nicht zur Festsetzung von Preisen oder zur Aufteilung des Marktes missbraucht werden, profitieren die Nutzer der von den Konsortien angebotenen Dienstleistungen in der Regel von Produktivitätsverbesserungen und höherer Dienstleistungsqualität. Daher hat die Kommission derartige Vereinbarungen bislang von dem Verbot nach Artikel 101 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) freigestellt, solange sie einen bestimmten Marktanteil nicht überschreiten.

Die erste Gruppenfreistellungsverordnung für Konsortien wurde 1995 erlassen und anschließend mehrmals verlängert. Die jüngste Marktuntersuchung von 2013 ergab, dass der Ansatz der Kommission in seinen Grundannahmen nach wie vor gültig ist. In Bezug auf Konsortien und Allianzen, die den in der Gruppenfreistellungsverordnung festgelegten Marktanteil überschreiten wird die Kommission die Marktentwicklung und das Verhalten der Unternehmen weiterhin genau beobachten, um sicherzustellen, dass die Märkte offen und wettbewerbsfähig bleiben.

In dem zur Konsultation veröffentlichten Verordnungsentwurf wird vorgeschlagen, Konsortien im Rahmen des bestehenden rechtlichen Rahmens für weitere fünf Jahre (bis April 2020) freizustellen.

Der Verordnungsentwurf ist abrufbar unter:
http://ec.europa.eu/competition/consultations/2014_maritime_consortia/index_en.html
(Europäische Kommission: ra)


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