Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz
Exposition gegenüber Chemikalien am Arbeitsplatz: Europäische Kommission begrüßt Annahme von Maßnahmen zur Verbesserung des Arbeitnehmerschutzes vor gefährlichen Chemikalien
Maßnahmen sollen den Gesundheitsschutz und die Sicherheit am Arbeitsplatz von Arbeitnehmern weiter stärken und die Risiken vermindern, die mit dem Einsatz von gefährlichen Chemikalien am Arbeitsplatz einhergehen
(12.03.14) - Die Europäische Kommission hat es begrüßt, dass der Ministerrat Maßnahmen angenommen hat, die Arbeitnehmer besser vor den Risiken schützen, die mit der Exposition gegenüber Chemikalien am Arbeitsplatz einhergehen. Die Richtlinie wird fünf bestehende EU-Richtlinien über Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz und den Schutz von Arbeitnehmern vor gefährlichen Chemikalien ändern und sie mit den jüngsten Vorschriften über die Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Stoffen und Gemischen (Verordnung (EG) 1272/2008) in Einklang zu bringen. Die Mitgliedstaaten haben nun bis zum 1. Juni 2015 Zeit, um die neue Richtlinie in nationales Recht umzusetzen.
Diese Maßnahmen sollen den Gesundheitsschutz und die Sicherheit am Arbeitsplatz von Arbeitnehmern weiter stärken und die Risiken vermindern, die mit dem Einsatz von gefährlichen Chemikalien am Arbeitsplatz einhergehen. Damit wird sich die EU-Gesetzgebung den höchsten internationalen Standards anpassen und die vollständige Kohärenz der Gesetzgebung in diesem Bereich sicherstellen, sagte László Andor, EU-Kommissar für Beschäftigung, Soziales und Integration. Die Anpassung des Arbeitnehmerschutzes an das neue Kennzeichnungssystem wird es Arbeitgebern und Arbeitnehmern erlauben die Risiken besser einzuschätzen, die mit dem Gebrauch von gefährlichen Chemikalien einhergehen, damit Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz nicht gefährden werden.
Jeden Tag sind Millionen von Arbeitnehmern in der EU in vielen Branchen gefährlichen Chemikalien potenziell ausgesetzt, so zum Beispiel in der Fertigungsindustrie und im Dienstleistungssektor, in der Landwirtschaft, der Gesundheitsversorgung und im Bildungsbereich.
Die neuen Regeln werden sicherstellen, dass die Erfordernisse der fünf EU-Richtlinien, die Arbeitnehmer beim Gebrauch von Chemikalien schützen, in Einklang gebracht werden mit den kürzlich beschlossenen neuen Regeln hinsichtlich der Bereitstellung von Chemikalien. Hersteller und Lieferanten chemischer Stoffe und Gemische müssen einheitliche Angaben auf den Etiketten über die Einstufung in Gefährdungsklassen anbringen, die den Anwender darauf aufmerksam machen, dass es sich um gefährliche Chemikalien handelt, dass die Exposition gegenüber diesen zu vermeiden ist und dass entsprechende Risiken bestehen. Arbeitgeber verwenden diese Informationen bei der Durchführung von Risikobewertungen am Arbeitsplatz. Auf diese Weise können sie geeignete Risikomanagementmaßnahmen zum Schutz der Arbeitnehmer ergreifen, wie etwa die Abschirmung der Arbeitsprozesse, Belüftung und persönliche Schutzausrüstung.
Die neuen Regeln werden auch einen wichtigen Beitrag zur Vereinheitlichung der Terminologie leisten, die im Bereich der EU-Richtlinien für chemische Substanzen verwendet wird. Dies wird nicht nur einen positiven Beitrag zum besseren Verständnis des Risikomanagements gefährlicher Chemikalien in der EU leisten, sondern auch bei wichtigsten Handelspartnern der EU weltweit.
Um Arbeitgeber und Arbeitnehmer bei der praktischen Umsetzung des neuen Verpackungs- und Kennzeichnungssystems gefährlicher Chemikalien zu unterstützen, hat die Kommission Leitlinien veröffentlicht, die kostenlos auf ihrer Website heruntergeladen werden können.
Hintergrund
Mit der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 über die Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Stoffen und Gemischen wurde das Global Harmonisierte System für die Einstufung und Kennzeichnung gefährlicher Chemikalien der Vereinten Nationen umgesetzt. Sie schreibt vor, welche Informationen Anwendern über die mit der Anwendung verbundenen Gesundheitsrisiken zu geben sind, indem einheitliche Kommunikationselemente wie Piktogramme sowie Gefahren- und Sicherheitshinweise auf Packungsetiketten und Sicherheitsdatenblätter verwendet werden. Die Verordnung trat im Januar 2009 in Kraft.
Die fünf mit diesem Vorschlag zu ändernden Richtlinien in den Bereichen Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz (92/58/EWG, 92/85/EWG, 94/33/EG, 98/24/EG und 2004/37/EG) beziehen sich derzeit alle auf geltende EU-Rechtsvorschriften über die Einstufung und Kennzeichnung von Chemikalien, die am 1. Juni 2015 gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 aufgehoben werden.
Der ursprüngliche Kommissionsvorschlag war in zwei Konsultationsrunden von Vertretern der Arbeitgeber und der Gewerkschaften auf EU-Ebene sowie im Beratenden Ausschuss für Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz erörtert worden. (Europäische Kommission: ra)
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