Sie sind hier: Home » Recht » EU & Europa » Europäische Kommission

Modells der "drei Verteidigungslinien"


Compliance: Europäische Kommission stärkt Finanzrisikomanagementrahmen der Europäischen Union
Die Europäische Kommission unternimmt wichtige Schritte zur Stärkung ihres Finanzrisikomanagement- und Compliance-Rahmens, damit dieser für die immer zahlreicheren Finanztransaktionen der Union geeignet ist



Die EU-Kommission hat beschlossen, die Aufgaben des unabhängigen Risikovorstands zu erweitern. Dieser soll künftig alle Finanztransaktionen – einschließlich der Mittelaufnahme-, Schuldenmanagement-, Liquiditätsmanagement- und Darlehenstransaktionen sowie der Haushaltsgarantien – und alle verwalteten Vermögenswerte der Union überwachen. Risikovorstand ist seit 2021 Iliyana Tsanova.

In den vergangenen fünf Jahren stützte sich der Unionshaushalt zunehmend auf verschiedene Finanzierungsinstrumente, um das Potenzial des Unionshaushalts voll auszuschöpfen und so die öffentlichen Mittel effizienter zu nutzen. Mit Mittelaufnahme- und Darlehenstransaktionen sowie Haushaltsgarantien wurden Investitionen und die wirtschaftliche Erholung in den Mitgliedstaaten gefördert, unerlässliche Unterstützungsmaßnahmen zugunsten der Ukraine finanziert und Beitritts- und Nachbarländer unterstützt.

Die Stärkung des Risikomanagements der EU-Finanztransaktionen ist eine der Maßnahmen, die die Kommission ergreift, um die Finanzverwaltung des Unionshaushalts widerstandsfähiger zu gestalten, und steht im Einklang mit dem Mandatsschreiben von Präsidentin von der Leyen an Kommissar Piotr Serafin, der für Haushalt, Betrugsbekämpfung und öffentliche Verwaltung zuständig ist.

Die Rolle des Risikovorstands ist eine Säule des Modells der "drei Verteidigungslinien", eines Rahmens für bewährte Verfahren für das Risikomanagement. Bei diesem Modell

>> besteht die erste Verteidigungslinie aus den Dienststellen der Kommission, die die Mittelaufnahme-, Darlehens- und Vermögensverwaltungstransaktionen der EU sowie die Haushaltsgarantien verwalten;
>> erstellt der Risikovorstand als unabhängige zweite Verteidigungslinie Risikomanagementkonzepte und sorgt für eine unabhängige Risikoüberwachung, die zusätzliche Kontrollen und Rechenschaftspflicht umfasst;
>> bietet der Interne Auditdienst als dritte Verteidigungslinie eine unabhängige Gewähr für das Risikomanagement.

Mit der Annahme dieses Rahmenmodells und der Einrichtung eines unabhängigen Risikovorstands hat die Kommission alle Empfehlungen des Sonderberichts Nr. 16/2023 des Europäischen Rechnungshofes über das EU-Schuldenmanagement vollständig umgesetzt.

Hintergrund
Die Europäische Union stützt sich zur Umsetzung ihrer politischen Prioritäten auf verschiedene Finanzierungsinstrumente, z. B. die Emission von Anleihen und Schuldverschreibungen. Ein wegweisendes Programm, das derzeit durch EU-Bonds finanziert wird, ist das Aufbauinstrument "NextGenerationEU" (NGEU). Die EU begibt auch EU-Bonds zur Finanzierung von Darlehen für Länder in der Nachbarschaft der EU sowie zu dem Zweck, der Ukraine wesentliche finanzielle Unterstützung zukommen zu lassen.

Zusätzlich zur Mittelaufnahme nutzt die EU Haushaltsgarantien, um in strategischen Sektoren wie Infrastruktur, Innovation und Nachhaltigkeit private Investitionen anzuziehen. Programme wie "InvestEU" und der Europäische Fonds für nachhaltige Entwicklung plus bieten Durchführungspartnern (etwa der Europäischen Investitionsbank und nationalen Förderbanken) finanzielle Förderung für Darlehen und Investitionen. Dies verringert das Risiko für private Investoren und ermöglicht die Durchführung von Projekten, die ansonsten keine Finanzierung erhalten würden. Zur Absicherung der finanziellen Risiken im Zusammenhang mit Haushaltsgarantien unterhält die EU einen gemeinsamen Dotierungsfonds, der als Reserve zur Deckung potenzieller Verluste im Zusammenhang mit Haushaltsgarantien und finanziellem Beistand fungiert. Mit dem gemeinsamen Dotierungsfonds wird sichergestellt, dass der Unionshaushalt widerstandsfähig bleibt und gleichzeitig langfristige Investitionen und wirtschaftliche Stabilität unterstützt werden. (Europäische Kommission: ra)

eingetragen: 27.02.25


Meldungen: Europäische Kommission

  • Angleichung der Schweiz an das EU-Recht

    Die Europäische Kommission unternahm einen wichtigen Schritt, um die Beziehungen zwischen der EU und der Schweiz zu stärken und auszubauen. Sie unterbreitete dem Rat Vorschläge zur Genehmigung der Unterzeichnung und des Abschlusses eines umfassenden Pakets von Abkommen, das einen wichtigen Meilenstein auf dem Weg zur Ratifizierung eines modernisierten Rahmens für die Zusammenarbeit darstellt.

  • Achtes illustratives Nuklearprogramm

    Die Umsetzung der Pläne der Mitgliedstaaten in Bezug auf die Kernenergie wird erhebliche Investitionen in Höhe von rund 241 Mrd. EUR bis 2050 erfordern, sowohl für die Verlängerung der Lebensdauer bestehender Reaktoren als auch für den Bau neuer Großreaktoren. Zusätzliche Investitionen sind für kleine modulare Reaktoren (SMR), fortgeschrittene modulare Reaktoren (AMR) und Mikroreaktoren erforderlich, und die Kommission hat in ihrem achten illustrativen Nuklearprogramm (PINC) die Fusion für die längerfristige Zukunft bewertet.

  • Änderungen bei den DAWI-Vorschriften

    Die EU-Kommission ersucht um Rückmeldungen zu einer Überarbeitung der Beihilfevorschriften für Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse (DAWI), die dem Mangel an erschwinglichem Wohnraum entgegenwirken soll. Zur Überbrückung der Investitionslücke für erschwinglichen Wohnraum bedarf es großer Investitionen. Staatliche Beihilfemaßnahmen können einen Anreiz für die erforderlichen Investitionen bieten.

  • Glaubwürdige Wettbewerber

    Die Europäische Kommission hat die geplante Übernahme von Intelsat Holdings S.à r.l. ("Intelsat") durch SES S.A. ("SES") ohne Auflagen nach der EU-Fusionskontrollverordnung genehmigt. Nach Prüfung des Vorhabens kam die Kommission zu dem Ergebnis, dass der Zusammenschluss keinen Anlass zu wettbewerbsrechtlichen Bedenken im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) gibt.

  • Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung

    Die Europäische Kommission hat ihre Liste der Länder und Gebiete mit hohem Risiko aktualisiert, die strategische Mängel in ihren nationalen Systemen zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung aufweisen. EU-Einrichtungen, die unter den AML-Rahmen fallen, müssen bei Transaktionen, an denen diese Länder beteiligt sind, verstärkte Wachsamkeit walten lassen. Dies ist wichtig, um das Finanzsystem der EU zu schützen.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen