Sie sind hier: Home » Recht » EU & Europa » Europäische Kommission

Antidumpingzölle auf chinesische Stahlerzeugnisse


Europäische Kommission führt Antidumpingzölle auf chinesische Stahlerzeugnisse ein
Die Kommission nutzt das ihr zur Verfügung stehende Instrumentarium handelspolitischer Schutzmaßnahmen im Rahmen der bestehenden Möglichkeiten



Die Europäische Kommission hat beschlossen, vorläufige Antidumpingzölle auf Einfuhren von zwei verschiedenen Stahlerzeugnissen aus China einzuführen. Sie hat damit rasch auf unfaire Wettbewerbspraktiken reagiert und in vollem Umfang von den Instrumenten Gebrauch gemacht, die ihr im Rahmen der EU-Antidumpingvorschriften zur Verfügung stehen.

Die – fast fünf Wochen vor Ablauf der Verfahrensfrist – beschlossenen Maßnahmen betreffen warmgewalzte Flachstahlerzeugnisse und Grobblech. Der Einführung von Zöllen auf warmgewalzten Flachstahl ist eine Untersuchung vorausgegangen, die aufgrund einer "drohenden Schädigung" eingeleitet wurde, also noch bevor tatsächlich ein Schaden entstanden ist. Bei Grobblech unterliegen die Einfuhren seit August der zollamtlichen Erfassung, sodass es möglich ist, in der endgültigen Phase der Untersuchung rückwirkend Zölle zu erheben.

Die Untersuchungen der Kommission bestätigten, dass die chinesischen Erzeugnisse in Europa zu stark gedumpten Preisen verkauft wurden. Um den EU-Unternehmen die nötige Atempause zu verschaffen, führt die Kommission jetzt Zölle in Höhe von 65,1 bis 73,7Prozent auf Grobblech und in Höhe von 13,2 Prozent bis 22,6 Prozent auf warmgewalzten Flachstahl ein. Damit dürfte die Rentabilität der europäischen Grobblechhersteller wiederhergestellt und Schaden von Unternehmen abgewendet werden, die im Bereich der Herstellung warmgewalzter Stahlerzeugnisse tätig sind.

Die Kommission wird in den kommenden sechs Monaten darüber befinden, ob diese derzeit noch vorläufigen Maßnahmen auch in den nächsten Jahren weiter gelten sollen. Zum gegenwärtigen Zeitpunkt kann die Kommission auch noch entscheiden, ob sie rückwirkend Zölle auf Grobblech erheben will, das zwischen August und Oktober 2016 aus China eingeführt wurde. Möglich ist dies aufgrund der vorherigen zollamtlichen Erfassung, die im Untersuchungszeitraum veranlasst wurde.

Derzeit sind in der EU mehr handelspolitische Schutzmaßnahmen gegen zu unfairen Bedingungen eingeführte Stahlerzeugnisse in Kraft als jemals zuvor. Insgesamt handelt es sich um 37 Antidumping- und Antisubventionsmaßnahmen, 15 davon betreffen Waren mit Ursprung in China. Zwölf Untersuchungen zu Stahlerzeugnissen sind noch im Gange. In zwei Fällen werden mit dem heutigen Tag vorläufige Maßnahmen eingeführt.

Die Kommission nutzt das ihr zur Verfügung stehende Instrumentarium handelspolitischer Schutzmaßnahmen im Rahmen der bestehenden Möglichkeiten. Allerdings ist es notwendig, die vorhandenen Mechanismen auszubauen und an die realen Gegebenheiten beim derzeitigen Stand der Globalisierung anzupassen. Daher erneuert die Kommission ihren Appell an die Mitgliedstaaten, den Vorschlag zur Modernisierung der handelspolitischen Schutzinstrumente der EU aus dem Jahr 2013, insbesondere auch zur Regel des niedrigeren Zolls, zu unterstützen. Dies würde es der EU ermöglichen, höhere Zölle auf gedumpte Waren zu erheben.

Gleichzeitig setzt die Kommission weiter ihren Aktionsplan um, der darauf abzielt, das Problem der Überkapazitäten in der Stahlbranche im Rahmen bilateraler und multilateraler Kontakte mit unseren Partnern anzugehen. Dabei wird es vor allem auch darum gehen, dass China sich bereiterklärt, einen Mechanismus zur Überwachung von Überkapazitäten zu schaffen, und dass das Weltforum zu Stahlüberkapazitäten, dessen Einrichtung auf dem letzten G20-Treffen vereinbart wurde, jetzt Realität wird und dadurch der Informationsaustausch und die Zusammenarbeit auf globaler Ebene intensiviert werden.

Hintergrund
Die EU nutzt – wie alle anderen WTO-Mitglieder – handelspolitische Schutzinstrumente, um auf unfaire Handelspraktiken zu reagieren und für die heimische Wirtschaft wieder gleiche Wettbewerbsbedingungen herzustellen. Der Einsatz dieser Instrumente in der EU unterliegt strengen rechtlichen Regelungen.

Unter Einhaltung der Regeln eines ordnungsgemäßen Verfahrens setzt die Kommission derzeit ihren im März dieses Jahres vorgelegten Plan um, der darauf abstellt, angesichts der derzeitigen Situation subventionsbedingter Überkapazitäten in der weltweiten Stahlproduktion die Arbeitsplätze im europäischen Stahlsektor zu sichern.

Was die Erzeugnisse anbelangt, die Gegenstand der gefassten Beschlüsse sind, so handelt es sich bei warmgewalztem Stahl um das Ausgangsmaterial für die Herstellung verschiedener höherwertiger nachgelagerter Stahlerzeugnisse, zunächst kaltgewalzter Erzeugnisse. Sie werden von Endverwendern als Halbzeug für verschiedene Verwendungszwecke bezogen, unter anderem für das Baugewerbe (Herstellung von Stahlrohren), den Schiffbau und die Herstellung von Gascontainern, Druckbehältern und Energieversorgungsleitungen.

Grobblech findet in der gesamten Wirtschaft breite Verwendung, unter anderem im Schiffbau, beim Bau von Gebäuden, Brücken oder Windkrafttürmen sowie bei der Herstellung von Druckkesseln, Pipelines, Ölplattformen und Baufahrzeugen, wie etwa Erdbaugeräten und Straßenhobeln.
(Europäische Kommission: ra)

eingetragen: 30.10.16
Home & Newsletterlauf: 01.12.16



Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: Europäische Kommission

  • Kontrollen der Zoll- und Marktüberwachungsbehörden

    Die Europäische Kommission ergreift Maßnahmen gegen Risiken durch Einfuhren von geringem Wert, die von Online-Einzelhändlern aus Drittländern und über Marktplätze, auf denen Händler aus Nicht-EU-Ländern tätig sind, verkauft werden. Diese Maßnahmen sind Teil der Mitteilung über den elektronischen Geschäftsverkehr mit dem Titel "Ein umfassendes EU-Instrumentarium für einen sicheren und nachhaltigen elektronischen Geschäftsverkehr", die die Kommission vorgelegt hat.

  • HTA-Rechtsvorschriften und -Verfahren

    Die Bewertung von Gesundheitstechnologien (Health Technology Assessment - HTA) ist ein wissenschaftlicher, evidenzbasierter Prozess, bei dem Informationen über medizinische, wirtschaftliche, gesellschaftliche und ethische Gesichtspunkte im Zusammenhang mit dem Einsatz einer Gesundheitstechnologie zusammengefasst werden. Beispiele für Gesundheitstechnologien sind Arzneimittel und Medizinprodukte.

  • Arzneimittel und Medizinprodukte

    Am 12. Januar 2025 trat die Verordnung über die Bewertung von Gesundheitstechnologien (HTA) in Kraft. Damit soll der EU-weite Zugang von Patienten zu innovativen und wirksamen Gesundheitstechnologien erheblich verbessert werden.

  • Diskriminierung von Medizinprodukten

    Ein veröffentlichter Bericht, in dem die anhaltende Diskriminierung von EU-Medizinprodukten auf dem chinesischen Beschaffungsmarkt hervorgehoben wird, fließt in die Entscheidung der Kommission ein, mit welchen Maßnahmen hier gleiche Wettbewerbsbedingungen zwischen der EU und China hergestellt werden sollen.

  • Entscheidungen in Vertragsverletzungsverfahren

    Die EU-Kommission erlässt eine Reihe von Beschlüssen zu Vertragsverletzungsverfahren gegen Mitgliedstaaten, die nicht mitgeteilt haben, welche Maßnahmen sie zur Umsetzung von EU-Richtlinien in nationales Recht ergriffen haben. Dabei übermittelt die Kommission zunächst Aufforderungsschreiben an alle Mitgliedstaaten, die keine nationalen Maßnahmen zur Umsetzung von Richtlinien gemeldet haben, deren Umsetzungsfrist vor Kurzem abgelaufen ist.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen