Finanzierung der Verbraucherarbeit
Verbraucherschutz: Kartellbußgelder fließen nicht der Verbraucherarbeit zu
Internetseite lebensmittelwarnung.de noch in diesem Jahr freigeschaltet und der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden
(16.08.11) - Die Bundesregierung hat bestätigt, dass die Praxis, die vom Bundeskartellamt vereinnahmten Bußgelder direkt dem Bundeshaushalt zufließen zu lassen, weiterhin gültig ist. Das geht aus ihrer Antwort (17/6688) auf die Kleine Anfrage der SPD (17/6557) hervor.
Laut Fraktion hatte die zuständige Bundesministerin Ilse Aigner (CSU) im Dezember 2009 vorgeschlagen, Kartellbußgelder zur Finanzierung der Verbraucherarbeit zu verwenden. Die Regierung betont, sie habe allerdings die Errichtung der Deutschen Stiftung Verbraucherschutz, insbesondere durch die Bereitstellung von zehn Millionen Stiftungskapital, unterstützt. Sie erwarte dadurch eine Stärkung der Verbraucherarbeit.
Wie aus der Antwort weiter hervorgeht, solle die Internetseite www.lebensmittelwarnung.de noch in diesem Jahr freigeschaltet und der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden. (Deutsche Bundesregierung: ra)
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Risikostrukturausgleich der Krankenkassen
Verschiedene gesetzliche Initiativen der vergangenen Jahre zielen nach Angaben der Bundesregierung darauf ab, unzulässige Einflussnahmen auf die Datengrundlagen des Risikostrukturausgleichs (RSA) der Krankenkassen zu verhindern und die Manipulationsresistenz des RSA zu stärken. Zuletzt sei mit dem "Fairer-Kassenwettbewerb-Gesetz" (GKV-FKG) 2020 die sogenannte Manipulationsbremse eingeführt worden, heißt es in der Antwort (20/14678) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (20/14442) der Unionsfraktion.
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Souveräne Dateninfrastruktur
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Fairer Wettbewerb im digitalen Sektor
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