FDP legt Gesetzentwurf für flexibleres Stromsystem


Entwurf eines Gesetzes zur Integration von Photovoltaik- und anderen Erneuerbare-Energien-Anlagen in den Strommarkt und zur Vermeidung solarstrombedingter Netznotfallmaßnahmen
Temporäre Erzeugungsüberschüsse können eine Herausforderung für die Systemsicherheit des Netzbetriebs sein




Die FDP-Fraktion hat den Entwurf eines Gesetzes (20/14705) zur "Integration von Photovoltaik- und anderen Erneuerbare-Energien-Anlagen in den Strommarkt und zur Vermeidung solarstrombedingter Netznotfall-Maßnahmen" vorgelegt. Er soll einerseits der Umsetzung der "Wachstumsinitiative der damaligen Bundesregierung vom Juli 2024 dienen. Darin werden unter anderem eine Erhöhung der Flexibilität im Stromsystem durch Regelungen zu Steuerbarkeit und Direktvermarktung von erneuerbaren Energien sowie der Umgang mit negativen Preisen angekündigt.

Gleichzeitig soll durch diese und weitere Regelungen Vorsorge für Zeiten temporärer Erzeugungsüberschüsse getroffen werden, die auftreten wenn sehr viel Strom aus EE-Anlagen in das öffentliche Stromnetz eingespeist wird und der Stromverbrauch zeitgleich gering ist. Der Strom finde dann zu normalen Preisen keine Nachfrage mehr - da Stromerzeugung und Stromverbrauch im Netz aber stets ausgeglichen sein müssen, wird der Strom dann zu teilweise stark negativen Preisen verkauft.

"Diese negativen Preise erhöhen die Kosten der Förderung der erneuerbaren Energien und die Kosten des Stromsystems insgesamt", heißt es im Gesetzentwurf. Darüber hinaus könnten temporäre Erzeugungsüberschüsse eine Herausforderung für die Systemsicherheit des Netzbetriebs sein. Sie seien ein Zeichen mangelnder Flexibilität sowohl des Angebots als auch der Nachfrage. Dem könne durch zusätzliche Flexibilisierungsanreize wirksam begegnet werden.

Der Entwurf enthält eine Reihe von Regelungen, die die Flexibilität im Stromsystem erhöhen sollen. Insbesondere soll im EEG die Direktvermarktung ausgeweitet und entbürokratisiert werden, die Regelungen zur Vergütung von EE-Anlagen soll in Zeiten negativer Preise angepasst sowie die Vermarktung kleinerer Anlagen durch die Übertragungsnetzbetreiber reformiert werden. Durch eine Ausweitung der Steuerbarkeitsanforderungen soll gewährleistet werden, dass erneuerbare Energien zunehmend mehr Funktionen für die Systemsicherheit übernehmen. Spiegelbildlich soll eine Sicherstellung der Fähigkeit zur Steuerung (ferngesteuerten) und die Regelung von Anlagen durch Netzbetreiber und Sichtbarkeit der Anlagen für diese erreicht werden. Durch eine gestärkte Marktintegration und ein intelligenteres Stromsystem durch mehr Digitalisierung soll der Weg frei gemacht werden, um das Ziel eines Anteils von 80 Prozent erneuerbaren Energien am Bruttostromverbrauch im Jahr 2030 sicher und bezahlbar erreichen zu können.

Das Vorhaben sei eilbedürftig, heißt es im Entwurf, weil es der Umsetzung von Unionsrecht diene und einen Beitrag zur Kostenbegrenzung der EE-Förderung sowie zur Systemstabilität leiste.

Der Wirtschaft entstehe durch das Vorhaben ein einmaliger Erfüllungsaufwand in Höhe von rund acht Millionen Euro und ein jährlicher Erfüllungsaufwand von rund 13,2 Millionen Euro. Dem gegenüber stünden "erhebliche volkswirtschaftliche Gewinne durch die marktorientierte Einspeisung erneuerbarer Energien". (Deutscher Bundestag: ra)

eingetragen: 04.02.25
Newsletterlauf: 28.03.25


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