Entwicklung eines Datenschutzzertifikats
Stiftung Datenschutz soll "schnellstmöglich" gegründet werden
"Produkte und Dienstleistungen auf Datenschutzfreundlichkeit zu prüfen, Bildung im Bereich des Datenschutzes zu stärken, den Selbstdatenschutz durch Aufklärung zu verbessern und ein Datenschutzaudit zu entwickeln"
(12.08.11) - Die geplante Stiftung Datenschutz soll nach Angaben der Bundesregierung "auch im Hinblick auf die bewilligten Haushaltsmittel schnellstmöglich gegründet werden". Dabei müsse ihre Errichtung nicht zwingend auf einer gesetzlichen Grundlage erfolgen, schreibt die Regierung in ihrer Antwort (17/6699) auf eine Kleine Anfrage der SPD-Fraktion (17/6590). Gegenwärtig sei die Errichtung der Stiftung Gegenstand eines Abstimmungsprozesses innerhalb der Bundesregierung. Konkrete Festlegungen im Hinblick auf die Rechtsform der Stiftung, ihre Aufgabenerfüllung sowie die Sicherstellung einer langfristigen Finanzierung seien noch nicht erfolgt. Wie die Regierung weiter erläutert, ist im Bundeshaushalt 2011 ein Zuschuss in Höhe von 10 Millionen Euro an die Stiftung Datenschutz eingestellt.
In ihrer Anfrage verweist die Fraktion darauf, dass die Stiftung nach dem Koalitionsvertrag von CDU, CSU und FDP vom Oktober 2009 den Auftrag erhalten solle, "Produkte und Dienstleistungen auf Datenschutzfreundlichkeit zu prüfen, Bildung im Bereich des Datenschutzes zu stärken, den Selbstdatenschutz durch Aufklärung zu verbessern und ein Datenschutzaudit zu entwickeln". Wie die Bundesregierung in ihrer Antwort ausführt, soll die Stiftung "im Rahmen der im Koalitionsvertrag vorgesehenen Aufgabenstellung tätig werden, wobei auf den Bereichen Entwicklung eines Datenschutzzertifikats sowie Bildung und Aufklärung ein Schwerpunkt liegt".
Zur Erfüllung ihrer Aufgaben soll die Stiftung laut Regierung mit Dritten zusammenarbeiten können. "Dies würde sich insbesondere bei der Stiftung Warentest anbieten, um Synergieeffekte zu nutzen", heißt es in der Antwort weiter. Angestrebt wird der Vorlage zufolge auch eine Zusammenarbeit mit den Datenschutzbeauftragten des Bundes und der Länder sowie mit dem Datenschutzaufsichtsbehörden. (Deutsche Bundesregierung: ra)
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