Probleme im sozialhilferechtlichen Vertragsrecht


Gesetzentwurf des Bundesrates: Vergütungssystem in der Sozialhilfe ändern
Derzeitige gesetzlichen Regelungen geben den Sozialhilfeträgern keine effektive Möglichkeit, zu prüfen, ob die versprochene Leistung nach Inhalt, Umfang und Qualität tatsächlich erbracht worden ist


(26.01.11) - Im Bereich der Sozialhilfe soll das Vergütungssystem transparenter und nachvollziehbarer werden. Das geht aus einem Gesetzentwurf des Bundesrates hervor (17/4405), in dem Änderungen im Vertragsrecht der Sozialhilfe skizziert werden. Danach soll das Sozialgesetzbuch Zwölf künftig unter anderem möglich machen, dass Vertragsverletzungen in dem Bereich besser sanktioniert werden können.

Hintergrund der Initiative ist die so genannte Maseratiaffäre bei der Treberhilfe Berlin. Diese war im Frühjahr 2010 durch überhöhte Gehaltszahlungen an ihren Geschäftsführer und wegen dessen Maserati-Dienstwagen in die Kritik geraten. Die Affäre habe "verschiedene systematische Probleme im Bereich des sozialhilferechtlichen Vertragsrechts deutlich werden lassen", heißt es in dem Gesetzentwurf.

Die derzeitigen gesetzlichen Regelungen geben den Sozialhilfeträgern keine effektive Möglichkeit, zu prüfen, ob die versprochene Leistung nach Inhalt, Umfang und Qualität tatsächlich erbracht worden ist, heißt es in der Begründung des Gesetzentwurfs. Zudem fehle die Grundlage für mögliche finanzielle Sanktionen.

Soweit den Trägern der Sozialhilfe in den betreffenden Einrichtungen eine effektivere Wirtschaftlichkeits- und Qualitätsprüfung ermöglicht werden soll, begrüße die Deutsche Bundesregierung das Gesetzgebungsvorhaben, heißt es in ihrer Stellungnahme.

Die vorgeschlagenen Änderungen erreichten aber "nur zum Teil das angestrebte Ziel und führen nur zum Teil zur gewünschten Rechtssicherheit, da neue Fragen aufgeworfen werden, aber unbeantwortet bleiben", heißt es weiter. Es werde insbesondere auch eine Harmonisierung mit den Vorschriften der sozialen Pflegeversicherung zu prüfen sein. Die Bundesregierung werde das Anliegen des Bundesrates "bei einer in zeitlicher und fachlicher Sicht geeigneten Gelegenheit aufgreifen". (Deutscher Bundesrat: ra)


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat

  • Risikostrukturausgleich der Krankenkassen

    Verschiedene gesetzliche Initiativen der vergangenen Jahre zielen nach Angaben der Bundesregierung darauf ab, unzulässige Einflussnahmen auf die Datengrundlagen des Risikostrukturausgleichs (RSA) der Krankenkassen zu verhindern und die Manipulationsresistenz des RSA zu stärken. Zuletzt sei mit dem "Fairer-Kassenwettbewerb-Gesetz" (GKV-FKG) 2020 die sogenannte Manipulationsbremse eingeführt worden, heißt es in der Antwort (20/14678) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (20/14442) der Unionsfraktion.

  • Souveräne Dateninfrastruktur

    Die Bundesregierung strebt eine effiziente, wirtschafts- und innovationsfreundliche Umsetzungsstruktur der europäischen KI-Verordnung an, die knappe Ressourcen klug einsetzt. Das antwortet die Bundesregierung (20/14421) der AfD-Fraktion auf eine Kleine Anfrage (20/14109).

  • FDP legt Gesetzentwurf für flexibleres Stromsystem

    Die FDP-Fraktion hat den Entwurf eines Gesetzes (20/14705) zur "Integration von Photovoltaik- und anderen Erneuerbare-Energien-Anlagen in den Strommarkt und zur Vermeidung solarstrombedingter Netznotfall-Maßnahmen" vorgelegt. Er soll einerseits der Umsetzung der "Wachstumsinitiative der damaligen Bundesregierung vom Juli 2024 dienen.

  • Fairer Wettbewerb im digitalen Sektor

    Bis zum 5. Dezember 2024 haben die Koordinierungsstelle für digitale Dienste in der Bundesnetzagentur (BNetzA) 747 Eingänge von Beschwerden erreicht. Bereinigt um Irrläufer und Spam seien 703 konkrete Beschwerden zu möglichen Verstößen gegen den Digital Services Act (DSA) eingelegt worden.

  • Provisionsverbot noch nicht absehbar

    Ob beziehungsweise inwieweit im Zuge der nationalen Umsetzung der EU-Kleinanlegerstrategie national Maßnahmen ergriffen werden könnten, um Provisionen für den Abschluss von Versicherungsverträgen zu verbieten oder zu deckeln, ist noch nicht absehbar. Wie die Bundesregierung in ihrer Antwort (20/14411) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (20/14172) weiter mitteilt, haben die Trilogverhandlungen auf europäischer Ebene noch nicht begonnen.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen