Neue Pflichten bei Kryptowährungen
Standards und rechtliche Einordnung von Kryptowährungen und ICOs
Verbesserung der Geldwäscheprävention
8. April 2025
Beim Umtausch von sogenannten Kryptowährungen sollen neue Sorgfaltspflichten eingeführt werden. Dies teilt die Bundesregierung in ihrer Antwort (19/6975) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (19/6427) mit. Zur Verbesserung der Geldwäscheprävention sehe die Richtlinie (EU) 2018/843 (Änderungsrichtlinie der Vierten Geldwäsche-Richtlinie) vor, dass Dienstleister, die virtuelle Währungen umtauschen, bestimmte geldwäscherechtliche Sorgfaltspflichten einzuhalten hätten.
Dies gelte auch für Anbieter von elektronischen Geldbörsen. Die Vorgaben seien bis zum 10. Januar 2020 umzusetzen. Die Umsetzung werde derzeit vorbereitet, teilt die Bundesregierung mit.
Vorbemerkung der Fragesteller
Der Präsident der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) Felix Hufeld gab am 28. Oktober 2018 ein Interview im Handelsblatt über Standards und die rechtliche Einordnung von Kryptowährungen und virtuellen Börsengängen sog. ICOs (Initial Coin Offerings). Er sprach sich u. a. dafür aus, dass Kryptowährungen künftig als Rechnungseinheiten im finanzregulatorischen Sinne eingestuft werden müssen, um sie verwaltungstechnisch beaufsichtigen zu können. Allgemein vertrat Felix Hufeld die Auffassung, dass es weiterer gesetzlicher Regelungen bedarf, um die Finanzregulierung rund um Kryptowährungen und ICOs zukunftsfest zu machen.
eingetragen: 23.01.19
Newsletterlauf: 11.03.19
Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat
-
Regierung: Berichtspflichten zu umfangreich
Die Berichtspflichten für Unternehmen sind nach Auffassung der Bundesregierung im internationalen Wettbewerb zu umfangreich. Dazu zählt die Regierung in der Antwort auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion auch Nachhaltigkeitsberichtspflichten. Die Offenlegung ähnlicher Sachverhalte solle weiter vereinheitlicht werden, um "Doppelreporting" zu vermeiden.
-
Digitale Souveränität in der Bundesverwaltung
Über die Beschaffung und den Einsatz von IT-(Sicherheits-)Produkten durch den Bund als öffentlichen Auftraggeber informiert die Bundesregierung in ihrer Antwort (20/14887) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion der CDU/CSU (20/14226). Unter der Überschrift "Digitale Souveränität in der Bundesverwaltung" wird darin ein umfassender Überblick über die Beschaffung und Zulassung von einzelnen IT-Sicherheitsprodukten und -diensten gegeben.
-
Aktive Beteiligungsführung bei Unternehmen
Die Bundesregierung bestätigt in ihrer Antwort (20/14693) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (20/14379) die zu Ende 2024 erfolgte Änderung der Richtlinien für eine aktive Beteiligungsführung bei Unternehmen mit Bundesbeteiligung. Bereits die bis November 2024 geltenden Regelungen hätten vorgesehen, dass Mitglieder des Bundestages "in Ausnahmefällen" in Aufsichtsgremien von Unternehmen mit Bundesbeteiligung berufen werden können, heißt es in der Antwort.
-
Risikostrukturausgleich der Krankenkassen
Verschiedene gesetzliche Initiativen der vergangenen Jahre zielen nach Angaben der Bundesregierung darauf ab, unzulässige Einflussnahmen auf die Datengrundlagen des Risikostrukturausgleichs (RSA) der Krankenkassen zu verhindern und die Manipulationsresistenz des RSA zu stärken. Zuletzt sei mit dem "Fairer-Kassenwettbewerb-Gesetz" (GKV-FKG) 2020 die sogenannte Manipulationsbremse eingeführt worden, heißt es in der Antwort (20/14678) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (20/14442) der Unionsfraktion.
-
Souveräne Dateninfrastruktur
Die Bundesregierung strebt eine effiziente, wirtschafts- und innovationsfreundliche Umsetzungsstruktur der europäischen KI-Verordnung an, die knappe Ressourcen klug einsetzt. Das antwortet die Bundesregierung (20/14421) der AfD-Fraktion auf eine Kleine Anfrage (20/14109).